Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 43

das meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun (Beifall bei der ÖVP) –, bei angestrebten Novellen, meine Damen und Herren, den Gesamtzusammenhang nicht außer acht zu lassen.

Ich habe Ihnen schon im Ausschuß und auch in der heutigen Fragestunde gesagt, daß ein Gesamtzusammenhang zwischen dem Wasserrechtsgesetz und dem Umweltförderungsgesetz gegeben ist. Dieser Gesamtzusammenhang ist bei einer Gesamtnovelle zu berücksichtigen – übrigens eine Haltung und eine Stellungnahme, die auch die Österreichische Kommunalkredit einnimmt.

Herr Abgeordneter Wabl! Ich muß das sagen, weil ich weiß, in welcher Art und Weise meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgabe erfüllen, und zwar in hervorragender Weise. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das ist ein Schreiben Ihres Ministeriums! Da wird das Gesetz nicht einmal richtig zitiert!)

10.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kampichler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.49

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Geschätzter Kollege Wabl, wir alle nehmen zur Kenntnis, daß der Bereich Umwelt in unserer Gesellschaft heute eine gewaltige Rolle spielt. Wir alle sind sensibilisiert worden, und die Umweltschützer haben da sicherlich Großartiges geleistet! Aber Umweltschützer gibt es nicht nur in einer Partei – ich gebe schon zu, daß die Grünen da einen Löwenanteil stellen (Abg. Schwarzenberger: Der Löwenanteil ist zu bezweifeln!) –, sondern in jeder Partei gibt es Umweltschutzorientierte.

Schuldzuweisungen in der Richtung, in die Sie sie vorgenommen haben, sind meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, Herr Kollege Wabl. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wasserrecht ist das Ordnungsinstrument der Wasserwirtschaft. Es gewährleistet die vielfältige Nutzung unserer Gewässer und sichert und schützt vor allem die Qualität unseres Trinkwassers und des Trinkwassers der kommenden Generationen. Meine Vorredner haben zum Großteil schon darauf hingewiesen.

Wir haben in Österreich dafür sehr strenge Regelungen. Die Gemeinden und die Wasserverbände verwalten die Wasserent- und -versorgung, und ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß das Wasser bei den Gemeinden und bei den Verbänden in guten Händen ist. Sie sorgen mit sehr viel Gewissenhaftigkeit dafür, daß unsere Anlagen funktionsfähig sind und daß unseren Bürgern hundertprozentig gesundes Trinkwasser zur Verfügung steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! 85 Prozent der Bevölkerung sind bereits an zentrale Wasserversorgungsanlagen angeschlossen. Diese werden zum Großteil von den Gemeinden verwaltet.

Es gibt aber im Bereich des Wasserrechtes zwei Probleme, die ich hier ganz kurz ansprechen möchte.

Zum einen ist es der Stand der Technik, der uns als Kriterium im Gesetz immer wieder unterkommt. Die Dynamik, die im Bereich der Wassertechnik gegeben ist, hat bis jetzt oft zu Schwierigkeiten geführt. Es war oft so, daß sich während eines Genehmigungsverfahrens für eine Anlage der Stand der Technik geändert hat, und dann, wenn es soweit war, hat die Anlage nicht mehr dem Stand der Technik entsprochen.

Mit der heutigen Gesetzesnovelle schaffen wir die Möglichkeit, daß Normanlagen künftig typisiert werden können, und das bringt Fortschritte im Genehmigungsverfahren. Es wird schneller gehen, es gibt weniger bürokratische Hürden, sodaß man leichter imstande ist, dem Stand der Technik zu entsprechen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite