Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 60

meinen Kollegen Heinzl kritisiert hat, sagen: Schauen wir uns wirklich genau an, was bei der Berger-Deponie passiert ist, was dort vererdet wurde! Wir wollen doch in Wirklichkeit nichts anderes, als daß bei der Sanierung der Fischer-Deponie eine Kontrolle durch das Umweltbundesamt erfolgt, denn damit hätten wir die Gewähr, daß dort nicht nur Geschäfte gemacht werden und dubiose Vererdungen stattfinden! (Beifall bei der SPÖ.)

12.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schwarzenberger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.02

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die FPÖ geht bei solchen Debatten immer nach dem gleichen Rezept vor: Sie vermeiden die sachliche Auseinandersetzung und stellen statt dessen ein Thema in den Vordergrund, das Emotionen hervorruft, wie etwa eine Ableitung des österreichischen Wassers nach Spanien beziehungsweise Portugal. Wir kennen diese Befürchtungen schon von der Diskussion vor der Volksabstimmung über einen EU-Beitritt. Damals hieß es: Wenn Österreich der EU beitritt, dann wird österreichisches Wasser nach Spanien abgeleitet, das Joghurt nur mehr Schildläuse beinhalten, und es wird nur mehr "Blutschokolade" geben.

Österreich ist nun bereits das fünfte Jahr Mitglied der Europäischen Union, aber keine dieser Voraussagen ist bisher eingetroffen. (Abg. Madl: Seither haben wir das Dioxin dazubekommen! – Abg. Jung: Und der Euro ist "hart" geblieben!) Ich kann Ihnen mit Gewißheit sagen, daß die Donau auch noch in 20 Jahren ins Schwarze Meer fließen und nicht nach Spanien beziehungsweise Portugal umgeleitet wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn die BrauAG, die auch das Gasteiner Mineralwasser abfüllt, ihre Erfolgsbilanzen, also um wieviel der Export von Mineralwasser gestiegen ist, verkündet, applaudieren alle. Das kann doch nicht auf einmal ganz schlecht für die österreichische Bevölkerung sein!

Diese Wasserrechtsgesetz-Novelle beinhaltet einige Änderungen, die seit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 notwendig geworden sind, darunter – das ist bereits angeschnitten worden – die Verlängerung von Fristen. Gemäß der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 hätten mit 31. Dezember 1998 die Einzelanlagen dem Stand der Technik entsprechen müssen. Es war allerdings in dieser kurzen Zeit nicht möglich, alle zu sanieren, zumal wir auch die dazu nötigen Förderungskredite nicht zur Verfügung haben.

Der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Schiller hat in einem Brief mitgeteilt, daß 53 Kärntner Gemeinden noch überhaupt keine Kommunalanlage haben und diese auch in den nächsten Jahren unmöglich herstellen können. Die Folgerung daraus ist selbstverständlich, daß man auch die Fristen für die Einzelanlagen bis zum Zeitpunkt des Aufschubs für die kommunalen Anlagen verlängern muß, denn es wäre finanzpolitisch wirklich unsinnig, würden wir jedem eine biologische Einzelanlage aufzwingen und ihn dann, vielleicht in drei, vier Jahren, wenn eine kommunale Anlage errichtet worden ist, zwingen, an diese anzuschließen.

Auch im Bundesland Salzburg sind im heurigen Frühjahr von den Wasserrechtsbehörden mehr als 5 000 Schreiben an Besitzer von Objekten mit der Aufforderung ergangen, noch in diesem Jahr eine Planung eines Ziviltechnikers einzureichen, mittels welcher jede dieser Anlagen auf eine vollbiologische Anlage umgebaut werden sollte. Wenn wir für diese 5 000 Anlagen die Förderungsmöglichkeiten ausschöpfen würden – etwa für Kleinanlagen 35 000 S an Bundesmitteln, wenn auch das Land ebensoviel zur Verfügung stellt –, dann hätten wir allein für die Kleinanlagen einen Bedarf an Förderungsmittel von bereits 350 bis 400 Millionen Schilling gehabt. Dieses Geld ist aber nicht vorhanden! Aus diesem Grund ist die Erstreckung dieser Fristen sinnvoll.

§ 33 wird deshalb, was den Fristenlauf betrifft, so verändert, daß Einzelanlagen und Gemeinden über 2 000 Einwohner bis zum 31. Dezember 2005 ihre Wasserversorgungsanlage auf den Stand der Technik gebracht haben müssen. Für Gemeinden unter 2 000 Einwohner, die zumin


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