Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 184

So darf ich mir auch erlauben, lieber Walter Schwimmer, für diese Zusammenarbeit und vor allem auch dafür zu danken, daß gerade der Bautenausschuß immer sehr professionell geführt wurde, auch wenn ich manchmal einspringen mußte, er ist trotzdem professionell weitergeführt worden. Ich glaube auch, daß die Arbeit des Bautenausschusses dann auch immer wieder die entsprechende Würdigung hier im Plenum gefunden hat.

Also alles Gute auf deinem weiteren Lebensweg. Die Aufgaben, die auf dich zukommen werden, werden sicherlich nicht leichter sein als jene, die du bisher gehabt hast; die "Bühne" wird eine größere sein. Ich darf dir, Kollege Schwimmer, auch namens meiner Fraktion alles Gute für diesen weiteren Lebensweg wünschen, und für das, was wir gemeinsam hier erarbeitet haben, darf ich herzlich danken.

Auch Kollegen Smolle darf ich für seine Arbeit hier namens meiner Fraktion herzlich danken, und auch ihm wünsche ich auf seinem weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Herr Kollege, es ist in der nächsten Legislaturperiode Wurscht, denn da ist das Wohnrecht dann im Justizressort! – Abg. Eder: Dort bin ich auch Mitglied!)

19.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.54

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Wirtschaftsminister! Herr Justizminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Schwimmer hat sich verabschiedet. Ich wünsche ihm selbstverständlich persönlich auch alles Gute. Ich habe seine Tätigkeit als Ausschußvorsitzender ein bißchen Revue passieren lassen. Zuerst einmal sind mir da große Unterschiede, vielleicht sogar scheinbare Widersprüchlichkeiten aufgefallen. Abgeordneter Schwimmer hat damals – ich erinnere mich gut daran, obwohl das schon sehr lange her ist – jenen Ausschuß geleitet, der ein Gesetz über die medizinisch-technischen Dienste erarbeitet hat. Das waren aus meiner Sicht immer noch die besten parlamentarischen Beratungen, an denen ich teilgenommen habe, weil sich hier ein Ausschuß wirklich der Mühe unterzogen hat, in sehr vielen Unterausschußsitzungen für verschiedene Berufsbilder sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Bei diesen Beratungen, so denke ich, wußten die teilnehmenden Abgeordneten dann, warum die eine oder andere Textierung gewählt wurde, wo ein Kompromiß notwendig war und wo sich eben eine bestimmte Meinung nicht durchgesetzt hat.

Dann hingegen habe ich Kollegen Schwimmer im Zusammenhang mit Wohnrechtsangelegenheiten erlebt, wo oft genau das Gegenteil der Fall war, und zwar insofern, als die Oppositionsabgeordneten in der Ausschußsitzung oder ganz knapp davor umfangreiche Abänderungsanträge bekommen haben, als man Regierungsvorlagen quasi nur als "Trägerraketen" verwendet hat, um im Ausschuß dann etwas ganz anderes zu tun, und als eigentlich die Teilhabe der Opposition nicht wirklich erwünscht war. Das war jedenfalls mein Eindruck.

Ich habe mir gedacht: Wie gibt es das? Wie kann es zu so unterschiedlichen Vorgangsweisen kommen? Ich glaube, daß das auch einen Zusammenhang mit der sonstigen Tätigkeit von Abgeordnetem Schwimmer hat, und mir ist in diesem Zusammenhang – und ich sehe das nicht nur negativ – immer der Ausdruck "Lobbyist" eingefallen. Sie kommen ja aus der Sozialpartnerschaft, und da es dort ein Anliegen ist, auch die Kosten zu dämpfen und zum Beispiel die Wünsche der Ärzte nicht in den Himmel wachsen zu lassen, war es aus dieser Position heraus sehr sinnvoll, auch die anderen Gesundheitsberufe aufzuwerten. Zum anderen aber kenne ich die Versicherungen als institutionelle Anleger, gerade im Immobilienbereich, und daß das Gesetz eher deren Anliegen widerspiegelt als die der Wohnungsnutzer, ist aus meiner Sicht evident! (Beifall bei den Grünen.)

Ich begründe das, wie folgt: Sie haben zwar diese Novelle des Wohnrechts auf der sehr plakativen Position "Die Genossenschaftsmieten müssen sinken!" aufgehängt. Einerseits glaube ich das nicht wirklich, wenn ich mir den Text des Gesetzes ansehe. Die immer wieder apostrophierten 35,10 S sind keine absolute Obergrenze, auch nicht nach diesem Gesetz. Es kommt noch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite