Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 88

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Meiner Meinung nach müßte viel mehr getan werden, um diese zweite Säule attraktiver zu machen, und es sollte auch hier die Gelegenheit genützt werden, diese zweite Säule der Altersvorsorge besonders herauszustreichen.

Ich bin natürlich auch dafür, daß die staatliche Vorsorge die Grundsäule sein muß, um die Mindestversorgung zu gewährleisten. Aber wir brauchen uns da nichts vorzumachen: Der Herr Bundesminister hat zwar das letzte Mal gesagt, der Pensionszuschuß bei der ASVG sei rückläufig – von 22,9 Prozent 1970 auf jetzt 13,3 Prozent –, aber das darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Menschen heute länger in Ausbildung stehen, länger in Pension und weniger lange im Arbeitsprozeß sind.

Wenn wir uns die Bevölkerungsstruktur ansehen: In der Nachkriegsgeneration gab es die größte Geburtenrate, und diese Menschen stehen jetzt im Erwerbsleben und gehen dann in Pension. Es sind einfach weniger Aktive da für jene, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Es werden daher weniger Beiträge eingehen, und daher ist meiner Ansicht nach die Rechnung ganz einfach: Man muß eine zweite und dritte Säule aktivieren, um die Pensionsabsicherung der österreichischen Bevölkerung in einem höheren Maße zu gewährleisten.

Es war für mich interessant, daß im Ausschuß der Sozialsprecher der Österreichischen Volkspartei gemeint hat, daß man auch die Abfertigung auf freiwilliger Basis dort miteinfließen lassen könnte. – Ich propagiere schon seit dem Jahr 1991, daß die Abfertigung in ihrer heutigen Form ein Mobilitätshemmnis auf dem österreichischen Arbeitsmarkt darstellt. Dies wäre eine Möglichkeit, die Abfertigung in eine überbetriebliche Pensionskasse miteinfließen zu lassen, um dort die zweite Säule zu finanzieren. Natürlich zahlt der Arbeitgeber dort mit ein, und der Dienstnehmer hat die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis einzuzahlen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.51

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute zu beschließende Gesetzesvorlage ist für mich als Gewerkschaftsfunktionärin in puncto Arbeitnehmerschutz eine sehr wichtige Angelegenheit. Durch die Novellierung der Öffnungszeiten – am Samstag das Offenhalten der Geschäfte bis 17 Uhr – wurde es notwendig, das Arbeitsruhegesetz zu ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da gerade im Handelsbereich vorwiegend Frauen beschäftigt sind, sind diese durch die längeren Öffnungszeiten einer weiteren Belastung ausgesetzt, denn es gibt am Samstag noch keine Kinderbetreuungseinrichtungen und auch nicht die dafür notwendigen öffentlichen Verkehrsmittel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen im Arbeitsruhegesetz schaffen aber dafür einen Ausgleich, indem festgelegt wird, daß bei einer Beschäftigung an einem Samstag nach 13 Uhr der nächste Samstag in der Regel zur Gänze arbeitsfrei bleiben muß. Ein freier Samstag als Zeitausgleich für Frauen und Männer ist, so meine ich, mehr als gerechtfertigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf bei all dem aber nicht vergessen werden, daß die im Handel beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schwerarbeit leisten müssen, denn die Tätigkeit der Verkäuferinnen und Verkäufer ist nicht mehr so wie früher, daß sie nur für die Betreuung der Kunden da sind, sondern sie müssen schwere Schachteln und Kisten heben, um die Regale zu füllen.

Ich halte auch nichts von weiteren Möglichkeiten, die Ladenöffnungszeiten zu ändern. Wenn ich mit den Gewerbetreibenden in meiner Region diskutiere, sagen sie mir, daß sie dadurch keine größeren Umsätze zu verzeichnen haben, sondern daß jene, die jetzt 10 Minuten vor 18 Uhr einkaufen kommen, dann eben vor 19 Uhr oder 21 Uhr ihre Einkäufe tätigen.


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