Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 90

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betriebliche als auch die private Altersvorsorge noch viel mehr ins Bewußtsein der Bevölkerung dringt, als dies derzeit der Fall ist.

Mit der heute zu beschließenden wichtigen Gestzesnovelle setzt die österreichische Bundesregierung einen wichtigen Schritt in das nächste Jahrtausend. Die hoffentlich positiven Auswirkungen werden wahrscheinlich erst unsere Kinder zu spüren bekommen, ich bin mir aber sicher, daß wir damit unserer Verantwortung gerecht werden. Die Volkspartei wird daher den gegenständlichen Vorlagen gerne ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.59

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Anschluß an die Ausführungen meines Vorredners möchte ich feststellen, daß ich mich durchaus auch zu zusätzlichen Versicherungssystemen im privaten Bereich bekenne, aber folgendes muß uns allen klar sein: Die entscheidende Vorsorge für das Alter ist die Sozialversicherung, und es darf niemand dahin gehend verunsichert werden, daß diese nicht finanzierbar sei.

Ich möchte noch anfügen, daß natürlich nicht nur die demographische Entwicklung ganz entscheidend ist, sondern auch die, daß wir in immer kürzerer Zeit das erzeugen können, was wir brauchen. Das ist eigentlich die wichtige Vorsorge. Und das sicherste und solideste System wird immer die soziale Pensionsversicherung sein.

Nur ganz kurz einige Zahlen, damit niemand verunsichert ist. Die Zuschüsse zu den Pensionen aus Bundesmitteln haben im ASVG-Bereich 1970 22,9 Prozent betragen.

Im Jahre 1995 betrugen die Zuschüsse nicht mehr 22,9 Prozent, sondern nur mehr 13,3 Prozent – und das, obwohl die Lebenserwartung gestiegen ist und obwohl es die letzte Anhebung der Beitragssätze im Bereich des ASVG im Jahre 1985 gegeben hat.

Wesentlich anders schaut es im Bereich der Pensionsversicherungen der Selbständigen aus, weshalb es notwendig war, Korrekturen bei den Beitragssätzen vorzunehmen, was heuer auch geschehen ist.

Im GSVG-Bereich hat der Zuschuß im Jahre 1970 56,2 Prozent betragen, während er im Jahre 1995 bereits 65,2 Prozent betrug. Daher war eine Anhebung notwendig. Eine weitere Anhebung um einen Prozentpunkt wird aus diesem Grund mit 1. Jänner kommenden Jahres notwendig sein.

Im Bereich der bäuerlichen Pensionsversicherung betrug der Zuschuß im Jahre 1970 76,5 Prozent; während er im Vorjahr bei 71,8 Prozent lag. Daher hat es auch in diesem Bereich eine Anhebung des Beitragssatzes gegeben. In diesem Bereich sind aber derartige strukturelle Probleme vorhanden, daß man sicher darangehen wird müssen, auch aus Mitteln der Strukturförderung des Landwirtschaftsressorts einen Beitrag zur längerfristigen Pensionssicherung im bäuerlichen Bereich zu leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol. )

14.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Meisinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.02

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Obwohl wir den drei Gesetzesvorlagen – dem Betriebspensionsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – zustimmen, möchte ich doch ein paar kritische Anmerkungen zu Punkten machen, die mir zu denken geben.


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