Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 99

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dazu leisten wird, die Bedeutung und die Stellung der privaten Krankenanstalten zu verbessern, indem sie die gleichen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften erhalten wie die öffentlichen Krankenanstalten, also wie die Krankenanstalten der Länder, der Gemeinden und des Bundes.

Insoweit ist dieser Antrag aus meiner Sicht überholt, und wir würden dazu meinen, daß man ihn zurückziehen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

14.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Kier vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.38

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion steht diesem Antrag positiv gegenüber. Es ist ein Versuch, in diesem Bereich doch zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, damit unser System effizienter wird.

Da Herr Kollege Lackner hier so sehr in den Mittelpunkt gestellt hat, daß er sich Sorgen macht, daß dieser Antrag zu einer Entfesselung der Marktkräfte führen könnte, möchte ich schon darauf hinweisen: Es geht hier nicht um diese Frage, sondern es geht um die Frage, ob insbesondere Krankenanstalten der öffentlichen Hände dadurch unter einen komparativen Qualitätsdruck kommen. Es ist eben die Frage, ob sie ganz sicher sein können, daß sie jedenfalls ein gesichertes Einzugsgebiet haben, oder ob private Krankenanstalten – die selbstverständlich die gleichen medizinischen Leistungen erbringen müssen, insbesondere auch zu den gleichen kaufmännischen Konditionen – völlig gleichgestellt werden oder nicht. Das ist für mich die Philosophie des Antrages.

Daß er auf der legistischen Ebene jetzt teilweise anpassungsbedürftig ist, weil sich insbesondere durch das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz die dahinterliegenden Vorschriften inzwischen verändert haben, ist richtig, aber dieses Problem wird sich in der Ausschußarbeit lösen lassen.

Noch eine zweite Anmerkung in Richtung des Kollegen Lackner: Der Risikoausgleich ist das wesentliche Element einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das muß in jeder Variante erhalten bleiben. Ich bitte, hier wirklich in eine echte Diskussion einzutreten. Der Risikoausgleich ist nicht das, was beseitigt werden soll. Im Gegenteil: Er soll voll erhalten bleiben. Das bedeutet aber nicht, daß man im Gesamtsystem nicht dort, wo es möglich ist, durch verbesserte organisatorische Abläufe und auch durch das Nebeneinander von zwei oder mehreren Möglichkeiten einfach für Effizienz sorgen kann.

Ein Problem habe ich in der medizinischen Versorgung immer: Sie ist letztlich angebotsdeterminiert, sie ist nicht nachfragedeterminiert. Nicht der Patient bestimmt den Umfang der Leistung, sondern der behandelnde Arzt definiert den Umfang dessen, was er als Therapie einsetzt und was er daher als Leistung für notwendig hält. Das ist etwas, was grundsätzlich zu steigenden Kosten tendiert, weil es eben kein Markt ist. Das bedeutet aber nicht, daß man nicht das Nebeneinander von zwei Anbietern, in diesem Fall von privaten oder von öffentlichen Krankenanstalten, fruchtbar als kostenkontrollierendes Element einbringen kann.

Ich würde wirklich bitten, in diese Richtung dann, wenn das im Ausschuß behandelt wird, gründlich darüber nachzudenken und das Positive an diesem Antrag aufzugreifen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich weise den Antrag 264/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.


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