Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 197

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Ich möchte ganz kurz zu Fragen der Rufbereitschaft kommen, und zwar aus Salzburger Sicht. Kollege Leiner hat bereits einiges angesprochen. Ich möchte es noch einmal auf sachlicher Ebene klarlegen.

Wir haben ein flächendeckendes Notarztsystem in Salzburg, sodaß diese Rufbereitschaft, wie wir sie seit Ende der achtziger Jahre bereits haben, auch durchgeführt werden kann.

Wir wissen, daß die Einführung einer fachärztlichen Rufbereitschaft rund um die Uhr, wie Sie von Ihnen vorgeschlagen wird, dem Land Salzburg Kosten in Höhe von rund 130 Millionen Schilling auferlegen würde.

Wir wissen auch, daß bestimmte Krankenanstalten, nämlich Standardkrankenanstalten, beispielsweise in Mittersill und in Tamsweg, nicht einmal die Fachärzte bekommen. Jene Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich dort gesprochen habe, haben mir gesagt, daß das der Ruin der kleinen Spitäler wäre.

Wir waren in dieser Frage mit Angstmacherei, mit Unterstellungen konfrontiert, die auch von Ihrer Fraktion gekommen sind.

Seitens der Ärztevertretungen – das hat Herr Kollege Lackner ganz klar gesagt – wurde Interessenpolitik auf Kosten der Beitragszahler gemacht. Und Sie, Herr Kollege Pumberger, haben solch "großartige" Protesttelegramme von Betriebsräten hergezeigt. Ich sage Ihnen ganz klar: Kein einziger dieser Betriebsräte war davon betroffen. In diesen Krankenanstalten war die Einführung der Rufbereitschaft nie ein Thema – Bad Hofgastein ist ein REHAB-Zentrum, keine Rufbereitschaft, für das REHAB-Zentrum Großgmain gilt dasselbe: keine Rufbereitschaft. Ich sage es Ihnen mit aller Deutlichkeit: Da haben Sie in der öffentlichen Meinung manipuliert! (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Dr. Khol. )

Kollegin Povysil hat gemeint, Sie wünsche uns mehr an Gesundheit. Ich wünsche den Freiheitlichen mehr Mut zur Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Dr. Khol. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Qualität der medizinischen Versorgung bleibt durch dieses Reformvorhaben weiter gesichert. Die Reform ist eine verantwortungsbewußte und zukunftsträchtige Entscheidung der österreichischen Bundesregierung. Sie ist der erste Schritt; weitere Schritte zur Reform des österreichischen Gesundheitswesens werden noch folgen. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Dr. Khol. )

21.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. Danach werden wir abstimmen; es wird auch eine namentliche Abstimmung geben. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.02

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die heutige Plenardebatte zur Novelle des Krankenanstaltengesetzes bildet, so hoffe ich, den Abschluß der langen, intensiven und sehr heftig geführten Diskussion der vergangenen Wochen, von der vor allem die Rufbereitschaft Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt hat.

Ich möchte hier weder alle Argumente wiederholen, die aus meiner Sicht für den Vorschlag sprechen, noch auf die vielen Gegenargumente eingehen. Es ist von beiden Seiten schon alles gesagt worden.

Wenn ich auch von der Richtigkeit unseres Weges überzeugt bin, so respektiere und achte ich doch die Vorstellungen, die von den Gegnern unserer Lösung eingebracht worden sind. An der Heftigkeit der Kontroverse kann man erkennen, daß die eigentliche Diskussion in ihrem Kern weit über das Thema Rufbereitschaft hinausgeht.


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