Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 87

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Wir haben in der vergangenen Woche erfahren, daß der Verwaltungsgerichtshof eine Strafe für einen deutschen Frächter aufgehoben hat, weil Ausländer bei der Durchfahrt durch Österreich nicht bestraft werden können, da unser Gesetz nicht den EU-Richtlinien entspricht. Auch Österreicher, die bestraft werden, bekämen, wenn sie zum Europäischen Gerichtshof gingen, recht, der Bescheid würde aufgehoben werden.

Deshalb verlangen wir, daß das österreichische Tiertransportgesetz endlich EU-konform gestaltet wird. Wir Bauern würden uns verpflichten, nach den bestehenden strengeren Regelungen, nämlich 6 Stunden und 300 Kilometer auf Autobahnen und 150 Kilometer auf Bundes- und Landesstraßen, vorzugehen, uns gewissermaßen einzuschränken, um damit auch das AMA-Gütesiegel zu erreichen.

Andererseits würden dann für all jene, die durch unser Land fahren, EU-konforme Regelungen gelten. Dazu benötigen wir aber dringendst eine Novelle, die der Verkehrsminister vorzulegen hat, und darüber hinaus auch eine Ausdehnung des Gesetzes, da wir nur ein Tiertransportgesetz-Flugzeug, also den Luftverkehr betreffend, haben, das EU-konform ist, ein Tiertransportgesetz-Straße, das noch nicht EU-konform ist, und wir haben kein Tiertransportgesetz-Schienenverkehr. Gerade bei Verschubarbeiten auf der Schiene passieren aber gräßliche Tierquälereien.

Ich erinnere daran, daß vor drei Jahren im Bereich des Bahnhofes Schwarzach/St. Veit bei Verschubarbeiten so grob fahrlässig umgegangen wurde, daß zwei Pferde notgeschlachtet werden mußten, weil sie so stark verletzt wurden.

Für diesen Bereich verlangen wir dringendst und baldigst Regelungen. Wir österreichischen Bauern haben es nämlich satt, als Tierquäler hingestellt zu werden. Auch die Experten im Unterausschuß haben erklärt, daß die österreichischen Bauern sehr viel auf Tierschutz und Tierpflege halten. Wir brauchen daher nur jene Bereiche zu regeln – ohne die Kompetenzen groß zu verschieben –, in denen es jetzt noch keine Regelung gibt, die regelungsbedürftig sind. Damit hoffen wir den Tierschutz in Österreich endlich einen weiteren Schritt vorwärts zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich die Frau Klubobfrau der Grünen fragen, ob ihre visuelle Artikulierung eines kurzen präzisen Anliegens den Verzicht auf die verbale Artikulierung bedeutet. (Abg. Dr. Petrovic: Keineswegs!) Bedeutet sie nicht.

Ich nehme zurück, daß das Ihren ganzen Klub betrifft, denn Abgeordneter Van der Bellen hat sich dem offenkundig nicht ganz angeschlossen.

Sie ziehen also Ihre Wortmeldungen trotz dieser Demonstration nicht zurück. (Abg. Dr. Khol: Vielleicht ziehen Sie die Papierln zurück!)

Ich würde bitten, zu überlegen, ob es nicht mit der Demonstration genug ist. Wir haben alle gesehen, daß "ein Recht für Tiere" gefordert wird, und das mehrfach. Ich glaube, Ihrem Anliegen ist Genüge getan – und wird auch noch.

Wenn Sie wollen, werden die Zettel nicht von Ihnen, sondern von jemand anderem weggeräumt.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

16.32

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Kollegen Schwarzenberger in aller Kürze: Selbstverständlich sind Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte gefragt, und wir Freiheitliche werden jederzeit Verbesserungen in bezug auf Tier


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