Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 48

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Es ist in der Praxis bei Katastrophenfällen zweifelsohne nicht in jedem Falle möglich, eine ordnungsgemäße Befassung des Hauptausschusses durchzuführen, weil nach internationalen Standards und auch nach unseren eigenen Vorschriften eine Abmarschbereitschaft ab Anforderung innerhalb von zwölf Stunden vorzusehen ist und weil selbstverständlich auch niemand sagen kann, wann diese Anforderung kommt. Sie kommt des öfteren in den Abend- oder Nachtstunden, und dann ist es unmöglich und auch in der Praxis unverantwortlich, auf der einen Seite den gesamten formalen Gang durchzuführen und auf der anderen Seite ein Maximum an Verantwortung für die Vorbereitung einer derartigen Aktivität zu tragen.

Da geht es ja auch um den Schutz, um die Sicherheit unserer eigenen Leute. Da geht es ja darum, alle Möglichkeiten auszuloten. Da geht es ja darum, eine bestmögliche kurzfristige Vorbereitung zu treffen. Und da ist es zweifellos auch im Bereich des Bundesheeres notwendig, daß alle verfügbaren Kräfte in höchster Konzentration daran arbeiten und nicht so sehr damit befaßt sind, Papiere zu verfassen und diese entsprechend zuzustellen. Das war die Überlegung dazu, und ich bitte auch um Verständnis dafür. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Abg. Schieder: Aber die Zeit, einen Brief aufzugeben, hat man doch!)

Das hat im Falle von Österreich noch besondere Bedeutung, weil das österreichische Bundesheer auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes zweifelsohne von seinen Ausrüstungs-, Qualitäts- und Ausbildungsstandards her zu den weltbesten Armeen zählt. (Abg. Scheibner: Im Inland!) Wir sind etwa auf dem Gebiet der Dekontamination und auf dem Gebiet verschiedener Spürverfahren absolute Weltspitze und haben daher eine wirklich wichtige Bedeutung bei derartigen Einsätzen. Es geht nicht darum, daß wir auch dabei sind, sondern es geht wirklich darum, daß wir möglichst frühzeitig nicht nur bei der Vorbereitung der Aktion, sondern auch beim Einsatz an Ort und Stelle sind, weil wir dort federführende Funktion haben, wie das die Übungen der letzten Jahre und die hohe internationale Anerkennung etwa für die Exercise 1996 in besonderem Maße gezeigt haben.

Ich möchte zum Schluß noch eine Bemerkung zu diesem Gesetz im Rahmen der Entwicklung nach dem Ende des kalten Krieges machen. Es ist eine grundlegende legislative Maßnahme, aber zweifellos nur eine , die sich auch nur als eine innerhalb eines Prozesses verstehen sollte. Seit dem Ende des kalten Krieges sind nunmehr bereits acht Jahre vergangen. Und es wird der Druck auf unser Staatswesen in Richtung verändernde Maßnahmen insgesamt in nächster Zeit noch mehr steigen, einfach deshalb, weil es notwendig und in der ersten Zeit sicherlich auch richtig ist, in aller Vorsicht auf eine grundlegende Veränderung der strategischen Situation zu reagieren, möglicherweise auch zuzuwarten, weil dann, wenn die Grundstrukturen ganz klar zu erkennen sind und wenn selbstverständlich die entsprechende Sicherheit vorhanden ist – und diese ist in vielen Teilen bereits vorhanden –, auch entsprechend gehandelt werden muß. Das bezieht sich insgesamt auf die neue strategische Situation dieses Landes innerhalb Europas und auch auf die neuen strategischen Erfordernisse, um Stabilität herbeizuführen. Dies ist ja nur dann möglich, wenn es solidarische Handlungen gibt und wenn alle in einem integrativen Sinne dazu beitragen, das Entstehen von Krieg und Krisen in Zukunft überhaupt zu vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Löschnak zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schieder – zu dem ans Rednerpult gehenden Abg. Dr. Löschnak –: Du warst aber sehr fair, daß du den Herrn Minister vorgelassen hast!)

11.44

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Schieder! Ich habe den Herrn Verteidigungsminister immer sehr kollegial und bevorzugt behandelt, und das wollte ich heute fortsetzen. Daher hat er zuerst das Wort gehabt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu diesem Entsende-Bundesverfassungsgesetz zwei Anmerkungen machen. Die erste ist eine grundsätzliche, und die zweite beschäftigt sich mit dem Verfahren.


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