Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Fixierung der Tagesordnung nach § 50 der Geschäftsordnung: Entweder wird die Tagesordnung am Ende einer Sitzung bekanntgegeben und gilt, falls keine Einwendungen beschlossen werden, als genehmigt, oder es wird, wenn das nicht der Fall ist – dies ist bei uns parlamentarische Praxis –, der Entwurf einer Tagesordnung schriftlich ausgegeben, und dieser gilt als fixiert und genehmigt, wenn Einwendungen im Nationalrat nicht mit Mehrheit beschlossen werden. Nach dieser Abstimmung ist die Tagesordnung fixiert. Sollte danach noch, vor Eingang in die Tagesordnung, ein Abänderungsantrag vorgelegt werden – dies ist mir avisiert worden –, dann wäre dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem Antrag des Abgeordneten Dr. Kier zustimmen, den Punkt 2 – im Sinne der Einwendungen, die er vorgebracht hat – nicht in die heutige Tagesordnung aufzunehmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit ist die ausgegebene Tagesordnung im Sinne des § 50 Abs. 3 beziehungsweise 4 der Geschäftsordnung festgelegt.

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

"Soll man den Strafverfolgungsbehörden in ihrem derzeitigen Zustand (freie Ausreise der Kurdenmörder, Ermittlungspannen bei den Briefbombenattentätern) Rasterfahndung und Lauschangriff zur Verfügung stellen?"

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Anschober. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten.

9.29

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Teile von Justiz und Polizei stehen in diesen Tagen und Wochen wieder einmal im Zentrum der öffentlichen Kritik, im Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung und Diskussion. Angesichts der – um es vornehm zu umschreiben – Pannenserie, die sich im Bereich der Briefbombenermittlungen bei Polizei und Justiz ergeben hat, und angesichts dessen, was sich an ungeklärten, skandalösen Zusammenhängen und Vorkommnissen im Bereich der staatlich organisierten Fluchthilfe für die Kurdenmörder von Wien zugetragen hat, muß ich sagen: zu Recht.

Diese Diskussion findet absolut zu Recht statt, wenn man sich die folgenden Geschehnisse vor Augen führt: Eine Pannenserie stört die Briefbombenermittlungen; massive Auseinandersetzungen finden – vor allem hinter den Kulissen, aber in den letzten zwei Wochen auch öffentlich – zwischen Justiz und Polizei statt und führen zu massiven Schuldzuweisungen zwischen diesen beiden Bereichen; laufend gelangen vertrauliche Akten, persönliche Informationen, persönliche Daten, Ermittlungsdetails und Akten über Staatsbürger an die Öffentlichkeit; darüber hinaus – das haben wir in den letzten acht Wochen bereits mehrfach thematisiert – wurden Terroristen und Mörder in diesem Land mit Glacéhandschuhen angefaßt, und es kam zu einer staatlich organisierten Fluchthilfe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es angesichts dieser Probleme und dieses Zustandes von Justiz und Polizei zu Konsequenzen kommen sollte, dann ist das berechtigt. Die Konsequenzen wären jederzeit in Richtung Effizienzsteigerung und mehr Sicherheit umsetzbar, zum Beispiel mit einer sofortigen Polizeireform im Ausbildungsbereich, einer Organisationsreform bei den Polizeieinheiten und im staatspolizeilichen Bereich, einer Unterbindung der Geldwäsche durch rasche Aufhebung der Anonymität, einer Entwicklung in Richtung Bürgerpolizei und weg von der Parteipolitik, die derzeit viele dieser Probleme verursacht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite