Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 273

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verfassungswidrig. Wir Freiheitlichen werden daher nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. Die Redezeit Ihres Klubs beträgt zur Gänze noch 17 Minuten. (Abg. Schwarzenberger: Das ist aber keine Pflicht!)  – Bitte.

0.56

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Ich werde versuchen, die 17 Minuten auszuschöpfen. – Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Diese neue Mindestkörperschaftsteuerregelung ist deswegen notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof die Regelung des Strukturanpassungsgesetzes 1996 aufgehoben hat. Er hat sich aber nicht grundsätzlich gegen eine Mindestkörperschaftsteuer ausgesprochen. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Die ältere Regelung mit dem Mindestsatz von 15 000 S wurde auch beibehalten. Der Verfassungsgerichtshof hat nur verlangt, daß sich der Betrag an einem fiktiven Besteuerungsbetrag, einer normalen Rendite des eingesetzten Mindeststammkapitals orientiert. Man kann davon ausgehen, daß das jetzt der Fall ist, und daher wird das vermutlich auch halten. (Abg. Böhacker: Das ist ein Wunschdenken!) – Das ist kein Wunschdenken, das wird so sein!

Dazu gibt es auch eine Gliederung in diesem jetzt vorgesehenen Gesetz. Die Mindest-KöSt für eine GmbH beträgt 25 000 S und für eine AG 50 000 S. Es wurde eine Differenzierung für Unternehmungen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Schilling vorgenommen, darüber hinaus wurde der KöSt-Satz für das erste Jahr nach der Gründung einer GmbH oder AG mit 15 000 S festgesetzt. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Der wesentliche Grund, warum es überhaupt eine Neuregelung geben muß, ist meiner Meinung nach die Tatsache, daß wir diese Mindest-KöSt im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes eingeführt haben, um ein bestimmtes Budgetziel zu erreichen. Dabei war auch eine bestimmte Verteilung der Leistungen der Arbeitnehmer und der Unternehmer vorgesehen. Die Arbeitnehmer haben diese Leistungen aufgrund von Lohnsteuerveränderungen und Einschränkungen von Sozialausgaben pünktlich und in genauem Ausmaß erbracht, die Unternehmungen aufgrund des Wegfalls dieser Mindest-KöSt hingegen nicht ganz. Daher mußte es eine neue Regelung in diesem Punkt geben. (Abg. Dr. Graf: Das ist klassenkämpferisch!) Das ist überhaupt nicht klassenkämpferisch, sondern im Sinne der vereinbarten Verteilung zwischen einzelnen gesellschaftlichen Gruppen notwendig! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Schönheitsfehler bei dieser jetzigen Regelung ist, daß sie um etwa ein Drittel weniger als die ursprüngliche einbringen wird. Ich gehe davon aus, daß das ein fiktives Guthaben im Sinne der Maßnahmen ist, die die Arbeitnehmer möglicherweise einmal belasten werden. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Letzter Punkt: In der Debatte über die soziale Ausgewogenheit beim Strukturanpassungsgesetz und über die Frage, was seitens der Unternehmerschaft, obwohl ausgemacht, nicht gebracht wird, ist es mir ein Anliegen, das Road-Pricing und die LKW-Maut mitanzuführen. Dabei geht es immerhin um 3,5 Milliarden Schilling; dieser Betrag ist also etwa fünfmal so hoch wie die Geburtenbeihilfe. Es ist also – wenn wir schon über soziale Symmetrie und Vereinbarungen reden – unbedingt notwendig, diese LKW-Maut genauso wie diese Mindest-KöSt anzuheben. Das ist auch verkehrspolitisch notwendig, daher sollten Sie Ihren Widerstand, den der Wirtschaftsminister hier immer wieder ins Treffen führt, aufgeben! Denn auch diese Maßnahmen sind ein Teil der zukünftigen sozialen Ausgewogenheit eines Gesamtpaketes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Jetzt weiß ich, warum Österreich als Wirtschaftsstandort auf Platz 41 ist!)

1.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner. 4 Minuten Restredezeit für Ihren Klub. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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