Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 113

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werden in Hinkunft von der BIG verwaltet. Dies ist in vielen Bereichen sinnvoll, weil es dazu beiträgt, die Verwaltungskosten zu senken. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Bundesminister Dr. Farnleitner dafür, daß er die Verwaltung der Keppler-Universität in Linz nicht ausgegliedert hat. Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz haben in den letzten Jahrzehnten viel in die Universität Linz investiert. Oberösterreich ist der Motor der Linzer Uni – und soll es auch bleiben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. )

Zu Artikel VIII findet sich im Ausschußbericht eine wichtige Ausschußfeststellung zu den Werkverträgen der ASFINAG mit den Bundesländern. Die ASFINAG wird ja bekanntlich die Werkverträge mit den Bundesländern auf unbestimmte Zeit abschließen. Seitens der ASFINAG kann der Vertrag erstmals zum 31. Dezember 2006 durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Sollte den Ländern durch die Umstrukturierung der ASFINAG ein nachweisbarer, derzeit nicht absehbarer Schaden entstehen, stellt der Ausschuß klar, daß sofort Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Bereinigung dieser Problematik aufzunehmen sind.

Nun noch einige Worte aus der Sicht des Tourismus zu den Vignetten: Die Einführung der flexiblen Wochenvignetten, wie sie jetzt im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz verankert wird, ist ein notwendiger Schritt, um die Urlaubsgäste nicht über Gebühr mit Mauttarifen zu belasten. Auch die Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresvignette an Behinderte, die an den Besitz eines Behindertenpasses gebunden ist, enthält diese Gesetzesvorlage, und das wird von uns begrüßt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. ) Meine Fraktion wird daher dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung gewähren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny. )

17.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte sehr.

17.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich kann man jedes Ding, jede Sache von zwei Seiten betrachten. Es gibt einen entsprechenden Antrag des Kollegen Prinzhorn, der eine andere Sichtweise und einen anderen Zugang, als ihn so mancher Vorredner hier dargestellt hat, zum Thema Straßenbausondergesellschaften hat.

Lassen Sie mich einen Blick zurückwerfen: In der Vergangenheit gab es sechs Straßenbau-sondergesellschaften, deren Zahl unter Wirtschaftsminister Schüssel auf zwei reduziert wurde, zwei, die genau dem System entsprechen, das in Österreich typisch ist: eine rote Gesellschaft und eine schwarze Gesellschaft. Das heißt, nicht nur auf Ost und West aufgeteilt, sondern auch auf Rot und Schwarz, wie dies in vielen Bereichen in unserer Republik der Fall ist.

Das ist eine Proporzaufteilung, ein Versorgungsbereich, wie ich meine, für Politgünstlinge. Diese Sondergesellschaften haben auch besondere Wesensmerkmale, die sich folgendermaßen darstellen – ich erinnere Sie nur an die Pyhrn Autobahn, an die A 4 –: Es geht ein gewisses, ja großes Maß an Skandalgefährdung von diesen Gesellschaften aus. Die Korruptionsanfälligkeit läßt sich nicht leugnen, kurz gesagt: Im Zusammenhang mit diesen Sondergesellschaften ist von Ineffizienz zu sprechen, sie sind schlichtweg teuer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aufgrund der Tatsache, daß das hochrangige Straßennetz nahezu fertiggestellt ist, ist der Aufgabenbereich, der diesen Gesellschaften zugeordnet wird, die Erhaltung beziehungsweise die Reparatur des Straßennetzes, eine Bewirtschaftung, die stattzufinden hat. Wir sind der Meinung – und deswegen stellen wir diesen Antrag –, daß auch diese Organisationsform, die man für diesen Aufgabenbereich einmal gewählt hat, verzichtbar ist. Diese Straßenbausondergesellschaften sind aufzulösen. Bisherige Konzepte, um zu einer größeren Effizienz und zu einer Transparenz zu kommen, sind gescheitert. Wir fordern, daß die Aufgaben, die jetzt von diesen Sondergesellschaften zu tätigen sind, den Ländern übertragen werden, daß ihnen selbstverständlich entsprechende Mittel auf dem Wege des Finanzausgleiches zur Verfügung gestellt werden. Objektive Kriterien zur Bemessung dieses Ausgleiches sind sicherlich nicht das


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