Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 174

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auftrag von Minister Dr. Ditz am 22. Mai eingeschaltet! Sie kennen die wesentlichen Fakten nicht! (Abg. Dr. Ofner: Dann muß man untersuchen!)

Sie stellen auch fest, daß die Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Untersuchungen des Rechnungshofes behindert hätten. – Auch diese Feststellung ist falsch! Man kann, wenn man Ihr Papier anschaut, feststellen: Genauso falsch wie die Anfangsbemerkungen sind die weiteren Berichte: Und deswegen können Sie nicht erwarten, daß wir mit Ihnen mitgehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Reichhold. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.04

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine beiden Vorredner haben versucht, dafür die politische Verantwortung den Freiheitlichen zuzuschanzen. (Zwischenruf des Abg. Leikam. )

Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Hohes Haus, das tun wollen, dann dürfte einer Zustimmung zu unserem Antrag eigentlich nichts mehr im Wege stehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie uns hier erst anschütten, aber dann dagegen stimmen, lieber Kollege Leikam, lieber Kollege Wurmitzer, dann ist das schlicht und einfach charakterlos! Das können wir nicht zulassen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Abg. Leikam:  Wir brauchen keinen Untersuchungsausschuß! Es ist doch ohnedies alles bekannt!) Lieber Anton Leikam! Du hast hier eine sehr interessante Aussage getroffen, denn du hast gemeint, ein Beamter des Rechnungshofes habe vor dem Untersuchungsausschuß im Kärntner Landtag eine sehr interessante Aussage gemacht. (Abg. Leikam:  Nötigung!) Du hast aber nicht dazugesagt, welche Aussage er gemacht hat! – Die Aussage des Rechnungshofbeamten – ich kann mich hiebei auf die Protokolle beziehen, die auch in der "Kleinen Zeitung" abgedruckt worden sind – war, daß die ÖSAG beziehungsweise das Wirtschaftsministerium die Flucht nach vorne angetreten hätten, dies sei an die Öffentlichkeit gegangen, dadurch seien die Firmen gewarnt worden und dadurch wurden – wörtliches Zitat – "die Erhebungen des Rechnungshofes massiv behindert". (Rufe bei den Freiheitlichen: Aha!) So schaut es aus! Warum sagen Sie das nicht? Es ist sehr einfach, den Freiheitlichen die Schuld zuzuschanzen, während man Angst davor hat, daß in einem Untersuchungsausschuß alles aufgedeckt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Autobahn ist eine Bundesstraße, und Ihnen wird es nicht gelingen, aus einem Bundesskandal einen Landesskandal in Kärnten zu machen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren ! Was man im Plenum noch sagen sollte: Im Mai 1995 erfolgte die Strafanzeige. 13 Monate später erfolgte der erste Hausdurchsuchungsbefehl der Justiz. Einen Tag später wurde die zu durchsuchende Firma vorgewarnt, und zwar vom Gericht selbst – vom Gericht selbst! – mit einem eingeschriebenen Brief mit einer Durchschrift des Hausdurchsuchungsbefehles. Allerdings war dieser Hausdurchsuchungsbefehl noch nicht unterzeichnet! Das geschah einen Tag, nachdem das vom Gericht angeordnet worden war!

Eine Woche später schreibt die Kriminalabteilung, daß eine Hausdurchsuchung aufgrund der Vorwarnung eigentlich gar keinen Sinn mehr hat, weil die Unterlagen verräumt sein würden. (Abg. Mag. Stadler: Was sagt Wurmitzer dazu?) Und jetzt kommt es: Neun Monate danach – nicht einen Tag oder eine Woche danach, sondern neun Monate danach! – fordert die zuständige Untersuchungsrichterin den Bericht von der Hausdurchsuchung an, die gar nicht stattgefunden hat. Die Kriminalabteilung schreibt dann zurück und sagt: Sehr verehrte Frau Untersuchungsrichterin! Wir wollten eigentlich, daß Experten und Sachverständige bei der Hausdurchsuchung dabei sind. – Und erst aufgrund dieser Vorgänge wurde von Dr. Haider der Skandal in einer Zeitung aufgedeckt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite