Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 83

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Arbeit geleistet wird. Dafür sei im Hohen Haus ausdrücklich der Dank ausgesprochen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

13.30

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der eigentlich nur eine krisenmanagementartige Adaption des bestehenden unübersichtlichen, leistungsfeindlichen und privilegienabsichernden Hochschullehrer-Dienstrechts ist. Das Krisenmanagement als Anlaß, sozusagen den Fleckerlteppich zu vergrößern – das halte ich nicht für eine geeignete Grundlage, um in diesem Staat auf effiziente Art Gesetze zu machen.

Das bestehende Gesetz ist – wie einige Experten festgestellt haben – ein Hindernis für die Leistungsfähigkeit und internationale Konkurrenzfähigkeit der Universitäten. Ich berufe mich dabei auf das technologiepolitische Konzept, welches das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst letztes Jahr in Auftrag gegeben hat und in dem es heißt:

"Die bisher unternommenen Versuche zur Verbesserung des Austausches zwischen Universität und Wirtschaft waren nicht ausreichend erfolgreich."

Etwas weiter unten heißt es: "Die Organisation des österreichischen Hochschulsektors mit seinen derzeitigen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften ist für die neuen Formen der Forschungsorganisation nicht geeignet." – Das wird von einer Studie belegt, die der Wissenschaftsminister in Auftrag gegeben hat!

Ich zitiere weiter: "Einerseits gibt es für den einzelnen Wissenschaftler keine Anreize, eine abgesicherte Hochschullaufbahn zu unterbrechen, um zwischen unterschiedlichen Forschungsorganisationen zu wechseln." "Andererseits ist die zeitweise Einbindung externer Wissenschaftler in die Hochschulforschung erschwert. Eine Öffnung der Strukturen gegenüber den neuen Formen der Forschungsorganisation scheint geboten." – Soweit diese Studie aus dem vorigen Jahr.

Heuer haben wir den Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums vorgelegt bekommen. Ich zitiere daraus:

"Das Universitätenkuratorium sieht die Neugestaltung des Dienstrechts als eine unabdingbare Voraussetzung zur notwendigen Restrukturierung und Optimierung der Aufgabenerfüllung der Universitäten." Weiter heißt es: "Der vorliegende Entwurf kann dabei nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Abschaffung der in der gegenwärtigen Form nicht mehr zeitgemäßen Pragmatisierung sein."

Weiters heißt es in diesem Universitätenkuratoriumsbericht: "... die Schaffung von provisorischen Dienstverhältnissen, ein Mindestmaß an Kündigungsmöglichkeiten, die Möglichkeit zur Versetzung ohne Zustimmung in besonderen Fällen sowie ein leistungsorientiertes, strafferes Besoldungsschema" sind dringend erforderlich. Man spricht dann davon, daß ein ",all inclusive‘-Gehaltsschema ohne Zulagen dringend angeraten" ist und zur "Transparenz in der Besoldung" führen würde. – Universitätenkuratorium, Tätigkeitsbericht 1996.

Wenn man weiß, was die Experten zum Thema zu sagen haben, und dann vor Augen geführt bekommt, was auf der anderen Seite vom Ministerium vorgeschlagen wird, dann erscheint es nicht mehr verwunderlich, daß von den Regierungsparteien im Ausschuß ein Entschließungsan-trag vorbereitet worden ist, der dem entstandenen Mißstand insofern Rechnung trägt, als man den Minister – und indirekt sich selbst – auffordert, innerhalb der nächsten drei Jahre eine grundlegende Neukonzeption mit dem Ziel eines eigenständigen Dienstrechtes zu erarbeiten. Ich weiß nicht, warum dafür drei Jahre nötig sind, da die Probleme ohnehin auf der Hand und auf dem Tisch liegen.


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