Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 223

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desgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (701 d. B.) in der Fassung des Ausschußberichtes (708 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 4 Z 4 lautet:

"4. Einkünfte von Schülern und Studierenden aus Ferialtätigkeit. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die während der lehrveranstaltungsfreien Zeit durchgeführt werden."

*****

Ich darf Sie im Sinne der Flexibilisierung auch im Bereich der Universitäten ... (Abg. Dr. Niederwieser: Auch Samstage und Sonntage?) In Zukunft auch Samstage und Sonntage. "Lehrveranstaltungsfreie Zeit" ist, wie ich meine, ein Terminus, der deutlich ist, und gerade Sie, Herr Kollege Niederwieser, sollten so etwas wissen. Aber vielleicht sind Sie noch lernfähig; wenn nicht, dann können Sie es sich ja noch lange genug überlegen.

Wenn Sie es mit Autonomiebestrebungen an Universitäten, mit Flexibilität und mit praxisnaher Ausbildung wirklich ernst meinen oder wenn Sie es mit den Studenten schlicht und einfach gut meinen (Abg. Dr. Niederwieser: Nach Mitternacht ist es lehrveranstaltungsfrei, oder?!) , dann stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Graf verlesene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht worden und ausreichend unterstützt. Er wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

0.37

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im März dieses Jahres haben wir hier das Universitäts-Studiengesetz beschlossen. Es tritt nun mit August 1997 in Kraft. Da das Studienförderungsgesetz 1992 aber noch auf das alte AHStG abgestimmt ist, ist es dringend notwendig, besonders in den Bereichen des Verfahrens über die Zulassung und die Anrechnung von Prüfungen und Studienzeiten, aber auch im Bereich des individuellen Diplomstudiums, des früheren studium irregulare, Adaptierungen vorzunehmen, da sonst das Studienförderungsgesetz ab dem Wintersemester 1997/98 nicht mehr vollziehbar wäre.

Hohes Haus! Die Studenten und Studentinnen werden immer fleißiger. Vor 20 Jahren, in den siebziger Jahren, als auch einige der anwesenden Abgeordneten ihr Studium abgeschlossen haben, betrug die durchschnittliche Studiendauer 14 Semester, genauso wie heute, und das, obwohl in einigen Studienrichtungen die Mindeststudiendauer hinaufgesetzt wurde, und das, obwohl fast überall die Pflichtstunden erhöht wurden, und das, obwohl fast überall – bis auf das etwas verzopfte Medizinstudium – eine wissenschaftliche Arbeit vorgeschrieben ist.

So wird auch im Hochschulbericht 1996 etwas verwundert festgestellt, daß die durchschnittliche Studiendauer aller Absolventen der letzten 20 Jahre trotz vieler Veränderungen im Hochschulbereich und in der Hochschulpolitik stabil bei zirka 14 Semestern liegt.

In den achtziger Jahren war die Zahl der Studenten, die ein Stipendium erhielten, ständig rückläufig. Seit Beginn der neunziger Jahre steigt diese Zahl stark an. In den letzten fünf Jahren hat sich die Anzahl der Studienbeihilfenempfänger um 25 Prozent erhöht, die Zahl der Studenten aber nur um zirka 5 Prozent.


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