Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 231

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stimmen. Auch die Entschließung bezüglich der Kommunikationstechnologien deckt sich mit unseren diesbezüglichen Vorstellungen. Auch ihr werden wir zustimmen.

Kollege Krüger wird noch zum Thema UOG ein paar Worte verlieren. Von mir nur so viel: Herr Bundesminister! Sie wissen, daß das UOG noch nicht einmal implementiert ist, und schon sind wir daran, es zu novellieren. Daß es von Haus aus eine unglückselige Begutachtung, eine unglückselige Form der Einführung war, haben alle Universitäten beklagt, inklusive unserer. Na, reparieren wir halt weiter! Machen wir noch ein paar Novellen in nächster Zeit! Sie werden erforderlich sein. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stippel. – Bitte.

1.00

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn mein Vorredner beklagt hat, daß wir das UOG 1993 bereits wieder novellieren müssen, muß ich ihm zur Antwort geben, daß ich als einer derjenigen, die doch maßgeblich an dieser Gesetzwerdung mit beteiligt waren, damals schon festgestellt habe, daß wir mit diesem UOG 1993 in vielen Bereichen unseres universitären Raumes Neuland betreten. Und wenn man Neuland betritt, ist natürlich nicht auszuschließen, daß man nach einiger Zeit draufkommt, daß der eine oder andere Schritt geändert werden muß. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus – das wissen Sie genau, Herr Kollege Grollitsch – sind Anpassungen an das Universitäts-Studiengesetz durchzuführen. Es sind vor allem die Sonderbestimmungen, die wir im medizinischen Bereich haben, einer Novellierung zuzuführen. Daß der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 29. November 1995, was die Zusammensetzung der Kollegialorgane betrifft, eine Entscheidung gefällt hat, auf die der Gesetzgeber reagieren muß, wird Ihnen ebenfalls bekannt sein. Wir reagieren eben darauf. (Abg. Dr. Grollitsch: Es sind Fehler gemacht worden!)

Ursprünglich haben wir bei dieser UOG-Novellierung an einen eher kleinen Novellierungsrahmen gedacht, sind aber während der Beratungen draufgekommen, daß der eine oder andere Punkt noch mit erledigt werden könnte, was wir dann auch mit einem zusätzlichen Abänderungsantrag – aber ich denke, Kollege Lukesch wird darüber ausführlicher berichten – gemacht haben.

Im einzelnen: Im medizinischen Bereich wird es zu einer Erleichterung der Administration kommen, was sicherlich eine nicht unwichtige Sache ist. Das bedeutet eigene Budgethoheit und damit auch Rationalisierung der Mittelvergabe. Ich halte auch die im § 61b vorgesehene Einrichtung von Ethikkommissionen an allen Medizinischen Fakultäten für eine ausgezeichnete Sache.

Was die Zusammensetzung der Kollegialorgane betrifft, sieht die neue gesetzliche Regelung nun vor, daß ein Überstimmen der Mehrheit der Mitglieder der Habil-Kommissionen mit Venia docendi für die Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation im ersten Abschnitt unmöglich gemacht wird. Hingegen soll den Studierenden bei der Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten im zweiten Abschnitt des Habil-Verfahrens ein verstärktes Gewicht bei der Entscheidungsfindung zukommen; die sogenannte Sperrminorität. Das finde ich gerechtfertigt – an die Adresse der Opposition gerichtet –, auch wenn die Opposition das kritisiert und im Ausschuß von Verfahrensverzögerung gesprochen hat.

Bei einem anderen heutigen beziehungsweise gestrigen Tagesordnungspunkt wurde bereits die Frage der Stiftungsprofessoren angeschnitten, eine Einrichtung, die es vor allem im angelsächsischen Raum schon seit langer Zeit gibt. Wir glauben, daß man damit auch in Österreich das eine oder andere helfend durchführen könnte. Solche Stiftungsprofessoren können auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu Mitgliedern in Kommissionen bestellt werden. Hiefür ist allerdings eine Verfassungsbestimmung notwendig.


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