Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 233

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (701 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (780 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen ersucht, im Zuge einer Auflistung festzustellen, welche Stipendien und Preise im Bereich von Wissenschaft und Forschung der Steuerpflichtigkeit unterliegen, und darüber hinaus entsprechende Schritte zur Steuerbefreiung zu setzen, um einer Ungleichbehandlung von wissenschaftlichen Preisträgern und Stipendiaten gegenüber jenen aus dem Bereich von Kunst und Kultur entgegenzuwirken."

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten MMag Dr. Willi Brauneder, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (692 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (781 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Entwurf in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

Z 20 entfällt.

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Diese Z 20 betrifft die Sperrminorität bei der Beurteilung didaktischer Fähigkeiten, und dieses Erfordernis soll fallen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.08

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In aller Kürze zur UOG-Reform. Die Österreichische Volkspartei begrüßt die Autonomisierung der Medizinischen Fakultäten innerhalb der Universitäten. Wir halten das für ein gutes Beispiel, aber das ist nur ein Anfang.

Herr Bundesminister! Wir haben immer vorgeschlagen, die Autonomisierung für die Universitäten auf breiter Ebene voranzutreiben. Möglicherweise ist das Angebot der Wirtschaftsuniversität Wien, auch der BOKU, in einer etwas breiteren Selbstverwaltung die Universität zu betreiben, ein berücksichtigungswürdiges.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz – und das möchte ich in Richtung der Studierenden sagen, mich im Gegensatz zu Herrn Kollegen Krüger befindend – habe ich, haben wir eine Zusage eingehalten, die wir den Studierenden gegeben haben, als wir das Verfassungsgerichtshofurteil bezüglich der Mitwirkung der Studierenden in den Habilitationskommissionen zur Kenntnis nehmen mußten.


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