Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 263

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Ich zitiere aus dem Brief des Justizministers vom 8. Juli 1997 an die Klubobleute. Es waren Vertreter der Justiz, wie vorgesehen, in der Bundesrepublik. Die Sachlage wurde mit der deutschen Bundesanwaltschaft erörtert, und es wurde Einsicht in die Unterlagen genommen.

Was ist dabei herausgekommen? – Es gibt drei Zeugen in dem ganzen Verfahren, die österreichrelevant sind. Die Beschreibung der Justiz zu diesen drei Zeugen läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der erste Zeuge ist ein Iraner. – Ich zitiere jetzt wörtlich aus dem Brief der Justiz an die Klubobleute:

"In der gesamten Zeugenaussage fänden sich jedoch keine Hinweise, daß in Ansehung der Kurdenmorde am 13. Juli 1989 in Wien bezüglich der Verfolgung der Täter beziehungsweise deren Ausreise in den Iran seitens des Iran die österreichischen Behörden unter Druck gesetzt worden seien." – Ende dieses Satzes. (Abg. Anschober: Lesen Sie noch einen weiteren Satz!) Das kommt schon, Herr Anschober, ich lese schon weiter.

Der zweite Zeuge ist Herr Bani-Sadr. Über die Wertung des Herrn Bani-Sadr erspare ich mir heute vieles (Abg. Mag. Kammerlander: Das sollten Sie nicht!) , ich habe das bereits am 12. Juni hier vorgebracht. Jetzt zitiere ich wieder wörtlich aus dem Brief des Justizministers:

"Der Zeuge Bani-Sadr habe selbst keine eigenen Wahrnehmungen in den Mordfällen an Kurden in Wien und Berlin deponieren können, sondern nur ihm zugekommene Informationen weitergeleitet." – Ende der Beurteilung des zweiten Zeugen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Rosemarie Bauer: Ah, da schau her!)

Dritter Zeuge: ein österreichischer Kriminalbeamter. "Aus der Aussage" – ich zitiere jetzt wieder aus dem Brief – "des einzigen österreichischen Zeugen im deutschen Verfahren, einem Kriminalbeamten aus dem Bundesministerium für Inneres, ergäben sich keine neuen Erkenntnisse." – Punkt am Ende dieses Satzes.

Daher kommt der Justizminister zu folgendem Schluß, meine sehr geehrten Damen und Herren: "Weitere österreichbezughabende Erkenntnisse, vor allem unter Bedachtnahme auf die – aus der eingangs genannten Pressemitteilung – bisher bekannte mündliche Kurzbegründung des ,Mykonos‘-Urteils, ergaben sich somit aufgrund der Einsichtnahme in die Akten der Generalbundesanwaltschaft nicht, sodaß eine abschließende Beurteilung bis zum Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung des deutschen Gerichtsurteils vorbehalten bleiben muß." – Punkt.

Das ist die Schlußfolgerung der Justiz, und ich halte sie einmal mehr ganz einfach für richtig. Aber was tun Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von den Grünen und den Liberalen? – Sie bleiben bei Ihrer Taktik. Sie stellen Vermutungen in den Raum und bleiben jeden Beleg dafür schuldig. Sie verschweigen dann Entwicklungen, die – so glaube ich – durchaus relevant sind für eine Frage, deretwegen Sie jeden Abend herausgehen und die Verhandlungen um eine weitere halbe Stunde verlängern, und Sie taktieren parteipolitisch wie bisher. Das ist Ihre Glaubwürdigkeit, das ist Ihr Beitrag zur Demokratie, aber nicht unserer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

2.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Schwarzenberger: Sie werden es jetzt schwer haben! – Abg. Mag. Kammerlander: Wer hat denn die Täter ausreisen lassen: Sie oder wir? – Weitere Zwischenrufe.)

2.54

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Löschnak, es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet vom Vertreter einer Partei, die seit geraumer Zeit gegen einen Untersuchungsausschuß stimmt, das Wort "verschweigen" kommt.

Daß der Justizminister gestern einen Brief übermittelt hat, habe ich nicht verschwiegen. Es gab auch keinen Anlaß dazu, weil aus diesem Brief nichts Neues zu gewinnen ist. (Ironische


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