Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 167

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sowie Durchführungsverordnungen erlassen werden; letztere dürfen aber erst mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Wirksamkeit gesetzt werden.

(3) Spätestens sechs Monate vor dem Außerkrafttreten nach Abs. 1 haben der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung, Durchführung und Kontrolle der besonderen Ermittlungsmaßnahmen vorzulegen.

(4) Mit der Vollziehung der Artikel I bis IV dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz, mit der Vollziehung des Artikels VI der Bundesminister für Inneres betraut."

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Herr Präsident! Ich ersuche, diesen Abänderungsantrag in die Beratungen miteinzubeziehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ihrem Wunsch, Herr Abgeordneter, komme ich gerne nach, denn der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.24

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Herr Kollege Platter! Eine kurze Kontrollfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie so argumentiert haben: Wer heute dieser Regierungsvorlage nicht zustimmt, ist gegen die Aufklärung der Briefbombenattentate? Haben Sie das wirklich so gesagt? (Zwischenruf des Abg. Platter. ) Das ist eine Killerphrase. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Seien Sie mir nicht böse, Herr Kollege Platter, aber es ist ein Primitivargument, zu sagen, wer gegen die Regierungsvorlage ist und nicht selbst, so wie wir, einen konstruktiven Abänderungsantrag einbringt, ist gegen die Aufklärung der Briefbombenattentate. (Abg. Kiss: Sind Sie nicht ein Lobbyist in eigener Sache?) Das ist eine derart verkürzte Darstellung, das ist eine Killerphrase, die eigentlich einer Argumentation unwürdig ist. Denn diese Darstellung bedeutet doch nichts anderes, als daß Sie eine differenzierte Diskussion in dieser Frage nicht zulassen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Murauer: Bringen Sie das bessere Argument!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei! Ich darf Ihnen folgendes sagen: Unsere Argumentation befindet sich vollinhaltlich auf der Linie Ihres Präsidenten Neisser. (Abg. Kiss: Krüger und Ofner sind für mich kein Maßstab! Ihr seid geradezu klassische Lobbyisten! Ihr redet in eigener Sache!) Dessen sollten Sie sich bewußt sein. Jedes Argument, das Herr Platter heute gegen unsere Fraktion ins Treffen geführt hat, ist auch ein Argument gegen den Kollegen Neisser. Lassen Sie sich das einmal gesagt sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Worum geht es dem Kollegen Neisser, der sich in sehr fundierter Art damit auseinandergesetzt hat? (Abg. Mag. Kukacka: Die Frau Partik-Pablé ist aber anderer Meinung!) Sprechen Sie sich dagegen aus, daß ich sage, daß sich Herr Kollege Neisser in fundierter Art mit dieser Materie auseinandergesetzt hat? Kollege Neisser hat zwei ganz wesentliche Punkte aufgegriffen, denen wir uns anschließen und die jetzt darin münden, daß wir einen Abänderungsantrag einbringen, der im Kern zwei Punkte betrifft. (Abg. Kiss: Der ist schon längst gemacht!)

Der erste Punkt ist: Wir sind grundsätzlich für den Lauschangriff, aber nur bei Schwerkriminalität. Der zweite Punkt ist: Wir sind für absolut lauschfreie Zonen. (Zwischenruf des Abg. Platter. ) Da geht es nicht um Lobbyismus, wie Herr Platter glaubhaft machen will, sondern da geht es um Vertrauensschutz, um Klientenschutz. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Kiss: Um die Rechtsanwälte geht es Ihnen nur!)


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