Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 172

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Auf Datenträger, die vor Mißbrauch zu schützen sind, oder schriftliche Aufzeichnungen ist im Medizinbereich nicht zu verzichten. Soviel mir bekannt ist, müssen ambulante Aufzeichnungen zehn, stationäre 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Erwarten Sie, Herr Präsident, daß die Ärzte am Computer schreiben, oder soll es dafür Personal geben? Sollten es die Ärzte tun, fürchte ich, daß die Patienten nur mehr auf den Bildschirm starrende ÄrztInnen sehen, ohne mit diesen kommunizieren zu können. Jedenfalls traut man ÄrztInnen mehr zu als Abgeordneten, denn bei denen arbeiten die parlamentarischen MitarbeiterInnen am Computer.

Herr Präsident! Ich möchte Sie fragen, ob Sie so eine EDV-Anlage bereits kennen, wie die nach Ihrem Bericht wunschgemäße; eine EDV, die absolut Zeit erspart, nie abstürzt und immer betriebsfähig ist? – Persönlich würde mich so eine Anlage sehr interessieren. Die wäre auch für meine Abteilung sehr wünschenswert.

Ich begrüße, wenn der Rechnungshof auf vermeidbare finanzielle Schäden hinweist, wenn er Forderungen aufstellt, allerdings müssen diese praxisbezogen und gesetzeskonform sein.

Ich hoffe und wünsche mir für alle im AKH aktiv und passiv Eingebundenen eine solche wohlfunktionierende Wunsch-EDV und sehe dem nächsten AKH-EDV-Rechnungshofbericht mit Optimismus und Spannung entgegen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In den vorangegangen Debatten ist mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, daß die schon mehrfach diskutierten angeblichen Vorfälle zu einer Verletzung der Frau Abgeordneten Hagenhofer geführt hätten, die sie gezwungen habe, sich in ärztliche Behandlung begeben.

Ich darf nochmals und mit allem Nachdruck feststellen, daß es keine Gewaltanwendung gegeben hat, daß es keine Verletzung und daher auch keine ärztliche Behandlung gegeben hat.

Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion, mit aller gebotenen Zurückhaltung sagen, daß Sie in diesem Zusammenhang zutiefst in die Privatsphäre einer Kollegin eingreifen und die menschliche Würde verletzen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Nicht wegen, sondern trotz Ihrer Behauptungen hat sich Frau Kollegin Hagenhofer einer amtsärztlichen Untersuchung unterzogen. Mir liegt das Gutachten vor; ich werde es dem Herrn Präsidenten des Nationalrates übermitteln. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Nach diesem amtsärztlichen Gutachten gibt es keine Verletzung, und damit sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Ein Lügengebäude ist zusammengebrochen! Es gibt in diesem Zusammenhang keinen Film, den Sie als Beweis angekündigt haben, es gibt kein Photo, es gibt keine objektiven Zeugen, und es gibt auch keine Verletzung. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Einen Beweis, meine Damen und Herren, haben Sie damit aber mit Nachdruck und für jeden nachvollziehbar erbracht: Menschen – sie sind Ihnen gleichgültig! (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Niemand von Ihrer Fraktion hat sich persönlich bei der Frau Kollegin Hagenhofer erkundigt, wie es ihr geht, ob sie Probleme hat, ob man ihr helfen kann. Ganz im Gegenteil: Sie haben verleumdet und zutiefst in ihre Privatsphäre und in ihre Menschenwürde eingegriffen. (Abg. Mag. Trattner: Ihnen ist gar nichts zu blöd! Das ist ja peinlich, was Sie da aufführen! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Ich ersuche Sie, sich bei ihr zu entschuldigen.


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