Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 185

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auch im Ausland, sowie vor dem Hintergrund eines jedenfalls bis zur letzten größeren Änderung des Sexualstrafrechtes im Jahr 1989 zurückreichenden Reformbedarfs habe ich zu Jahresbeginn eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe einberufen, deren Ziel es ist, Grundlagen für eine umfassende Erneuerung des Sexualstrafrechts zu erarbeiten. Ganz allgemein soll dabei stärker auf das sexuelle Selbstbestimmungsrecht statt auf einen nicht mehr zeitgemäßen Sittlichkeitsbegriff abgestellt werden.

Insbesondere ist an eine Vereinigung der Tatbestände des Beischlafs und sonstiger Unzuchtshandlungen an Unmündigen, die mit einer Penetration verbunden sind, gedacht, mit dem Ziel, daß es auch bei solchen zu strengeren Bestrafungen kommen wird. Daneben werden auch flankierende Bereiche, wie etwa die Frage der Verjährung bei sexuellem Kindesmißbrauch, erörtert. Bei Abwägung aller Für und Wider scheint mir doch Überwiegendes für eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist über das Erreichen des Volljährigkeitsalters hinaus zu sprechen.

Abschließend einige Worte zu Verbrechensopfern und Kriminalitätsangst im internationalen Vergleich. Soeben hat uns der Endbericht einer internationalen, im Jahr 1996 durchgeführten Verbrechensopferbefragung erreicht. Faßt man die Ergebnisse zusammen, zeigt sich, daß Österreich in fast allen untersuchten Bereichen eine vergleichsweise niedrige Kriminalitätsrate und gemeinsam mit Finnland die geringste Zahl von Verbrechensopfern aufweist. Ähnlich sieht es mit der Angst der Befragten aus, im kommenden Jahr Opfer eines deliktischen Angriffes zu werden.

Ich meine, daß man zur fairen, vollständigen Information der Öffentlichkeit auch solche gute Botschaften verkünden muß und daß auch sie in die Überlegungen zu einer ausgewogenen Strafrechtspolitik einzubeziehen sind. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.59

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Aufgabe der Politik ist es, Sicherheit und Stabilität der Österreicher und Österreicherinnen zu gewährleisten. Da meine Vorredner bereits ausführlich zu den Statistiken des Sicherheitsberichtes Stellung genommen haben, möchte ich ein paar Worte zum Schengener Abkommen sagen.

Ich bin überzeugt davon, daß die Umsetzung des Schengener Abkommens und die dadurch erhöhte internationale Zusammenarbeit und die Einführung eines automatisierten Fahndungs- und Informationssystems ein wichtiger Schritt sind, um das Sicherheitsgefühl der einzelnen Staatsbürger zu erhöhen. Der Wegfall der Kontrollen an den EU-Innengrenzen bedeutet eine Erleichterung für den einzelnen EU-Bürger: keine Ausweispflicht, keine Visapflicht, keine sonstigen Grenzkontrollen.

Diese Vereinfachung darf aber keinesfalls eine Erleichterung für die Gesetzesbrecher bedeuten. Durch die künftige Zusammenarbeit der Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten in Form von gemeinsamen Kontaktdienststellen und Verbindungsbeamten kann gezielter und wirksamer denn je gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen werden.

Die organisierte Kriminalität ist jene Form, die es vornehmlich zu bekämpfen gilt, da sie seit der Öffnung des Ostens noch stärker in Erscheinung tritt und sich kontinuierlich auf alle Bereiche der Kriminalität auszuweiten droht.

Die Zahlen, die aus dem heute zur Diskussion stehenden Sicherheitsbericht 1995 hervorgehen, zeigen österreichweit einen allgemeinen Rückgang, und zwar sowohl im Verbrechens- als auch im Vergehensbereich. Besonders erfreulich ist die Statistik für das Land Oberösterreich: Wäh


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