Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 234

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Einberufungsbefehl aber noch nicht bekommen hat oder noch nicht eingerückt ist, hat die Möglichkeit, die Beschwerdekommission anzurufen. Es wird in Zukunft vermehrt solche Fälle geben.

Damit komme ich zur Debatte, die wir beim Zivildienst-Bericht geführt haben. Kollege Maitz, du hast erwähnt, daß nur mehr in begründeten Fällen Aufschub gewährt wird. Wir haben vom Herrn Bundesminister gehört, daß sich die Zahl der Zivildiener mit etwa 6 200 stabilisiert. – Ich glaube, wir haben hier über das Ziel geschossen. Wir haben uns mit dieser restriktiven Einberufung die Möglichkeit genommen, den Ergänzungskommanden mehr Flexibilität zu bieten.

Herr Bundesminister! Ich möchte auch dir von dieser Stelle aus für deine Bemühungen, jungen Menschen entgegenzukommen, herzlichst danken. Aber auch der Bundesminister ist an die gesetzliche Lage gebunden! In Anbetracht der Erfahrungswerte, die wir jetzt haben, ist, wie ich meine, das Mittelmaß der richtige Weg: Es darf nicht so restriktiv wie jetzt gehandhabt werden, aber auch nicht so, daß Aufschübe bis zum 35. Lebensjahr gewährt werden, da dann die Präsenzdienstleistung sicher problematisch ist.

Man wird in Zukunft wahrscheinlich feststellen, daß, wenn wir bei dieser Regelung bleiben, immer mehr junge Männer eine Zivildiensterklärung abgeben werden, um die Einberufung zu einem Termin, zu dem sie glauben, nicht zu können, zu verhindern. Dann könnte – wie Abgeordneter Kier gemeint hat – tatsächlich der Eindruck entstehen, daß der Zivildienst ein "Parkplatz" für Wehrdienst-Tachinierer ist. Kollege Kier, bei aller Wertschätzung: Ich empfinde weder jene, die gezwungen sind, Zivildienst zu machen, noch jene, die sich im Zivildienst befinden, als Wehrdienst-Tachinierer!

Meine Damen und Herren! Zum Schluß möchte ich noch eine Aufgabe erwähnen, die auf die Beschwerdekommission zukommen wird: Wir befassen uns ernsthaft mit dem Thema der Zulassung der Frauen zum Heer, und in diesem Fall wird die Beschwerdekommission ebenfalls gefordert sein. Kollegin Gredler hat erwähnt, daß Frauen bereits jetzt Angehörige der Beschwerdekommission sind. Ich glaube daher, daß die Beschwerdekommission auch diese Aufgaben erfüllen können wird und auch erfüllen können will.

Ich bringe abschließend ein kleines Beispiel aus einer Beschwerde, das zeigt, wo man auf Privilegienabbau dringen soll: In einem Beschwerdefall wurde einem Milizsoldaten eine Winter-Alpinausbildung aus der Wirtschaft zuerst zugesagt, dann abgelehnt: Einzig und allein zugelassen seien diese Winter-Alpinausbildungen für Angehörige des Ressorts. – Die Beschwerdekommission hat, mit der Unterstützung der Beamten, in diesem Fall reagiert und das abgestellt.

Zum Abschluß möchte ich sagen, Herr Bundesminister, daß wir solche Privilegien auch nicht im Zusammenhang mit Frauen beim Heer in Erwägung ziehen dürfen. Wenn es diesbezüglich Vorschläge gibt, ein Alterslimit festzusetzen, ausgenommen für Angehörige des Ressorts, dann schreit dieser Vorschlag geradezu nach Beschwerde! Ich glaube, daß wir darüber noch nachdenken sollten.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist nicht zulässig, von Einzelfällen auf das Gesamtsystem zu schließen, doch bestimmte Einzelfälle müssen ausgemerzt werden, um das Gesamtsystem zu erhalten und zu verbessern. Die Beschwerdekommission ist eine geeignete Einrichtung dazu. Ich arbeite dort gerne mit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Jung. – Herr Abgeordneter, Sie haben nur mehr eine Redezeit von 2 Minuten.

23.52

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Ich werde mir Mühe geben, mich kurz zu fassen, Herr Präsident.

Ich möchte drei Punkte erwähnen.


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