Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 149

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Ich erlaube mir daher, Frau Bundesministerin, Sie zu ersuchen, mit den Arbeiten zu beginnen, möchte aber gleich darauf hinweisen, weil ich sehe, daß Sie sich zu Wort gemeldet haben, daß das, was in Ihrem Ministerium vorbereitet ist, nicht den Intentionen der "Aktion Fairneß" entspricht.

Es ist beabsichtigt, ein eigenes Arbeitsgesetz für Arbeiter zu schaffen. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht die Ungerechtigkeit festschreiben, wir wollen nicht, daß die Arbeiter als eigene Gruppe sozusagen fixiert werden. Was wir wollen, ist, daß die 1,3 Millionen Kolleginnen und Kollegen, die den Status eines Arbeiters haben, in Zukunft gleichberechtigt in der österreichischen Wirtschaft tätig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Blünegger. ) Daher, geschätzte Frau Bundesministerin, nehmen Sie bitte eine Gesetzesinitiative in Angriff, die zu einer Harmonisierung der beiden Arbeitnehmergruppen in der österreichischen Wirtschaft beiträgt. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

19.03

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungskollegen! Sehr geschätzter Herr Kollege Nürnberger, ich darf Ihnen unmittelbar antworten. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung dieses auch für mich wichtigen Vorhabens, Benachteiligungen im Arbeitsrecht zu beseitigen, haben bereits begonnen.

Am 16. September hat es eine Beratung mit allen Präsidenten der Sozialpartnerorganisationen dazu gegeben. Es wurden die Überlegungen und die Wünsche des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur Kenntnis gebracht, und seitens der Sozialpartnerpräsidenten der Arbeitgeberseite sind bereits Stellungnahmen in unserem Ressort eingetroffen. Die Unterlagen des Ressorts basieren auf jenen Vorschlägen, die in meinem Ressort auch von meinen Vorgängern vorbereitet wurden. Selbstverständlich werde ich in die Verhandlungen jene Überlegungen miteinbeziehen, die seitens der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer eingebracht werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.04

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! 17 000 S pro Jahr beträgt der jährliche Zuschuß des Bundes für eine ASVG-Pension. Zwei Drittel aller ASVG-Versicherten müssen dennoch mit einer Rente von weniger als 10 000 S pro Monat auskommen. Immerhin 600 000 S pro Jahr beträgt hingegen der Bundeszuschuß für eine Politikerpension.

Bundeskanzler Klima inserierte in einer großangelegten Kampagne: "Lohn harten Verhandelns: gerechte Pensionen für alle." – Zynischer kann Politik meiner Ansicht nach einfach nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.) De facto bringt die Pensionsreform, die zweite innerhalb von vier Jahren, nicht mehr als eine Ruhepause für die Koalition, einen kleinen Zeitgewinn, um sich über diese Legislaturperiode hinwegzuretten. Es werden kurzfristig Einnahmen für ein in Wirklichkeit desolates Budget, das heute beschlossen wird, lukriert, und die Pensionen werden gekürzt, anstatt sie für die Zukunft zu sichern.

Weder gerecht noch sozial ausgewogen profitieren einige wenige, nämlich jene in den geschützten Bereichen: in der Oesterreichischen Nationalbank, den Sozialversicherungen, den Kammern und den EVUs. Begriffe wie Harmonisierung, Durchrechnung oder Deckelung bleiben Schlagworte, bedeuten ein Draufzahlergeschäft für die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher.


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