174/AE XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Andrea Kuntzl, Heidrun Silhavy, Franz
Riepl
und GenossInnen
betr. Arbeitsmarktpolitik für Frauen
Die derzeitige Situation der Frauen in Österreich ist geprägt von Verunsicherung. Dies wird
durch die rechtskonservative Gesellschaftspolitik und die bereits jetzt sichtbaren Versuche,
tiefgreifende strukturpolitische Maßnahmen zu setzen, immer stärker untermauert. Es muss
die Befürchtung geäußert werden, dass von der rechtskonservativen Bundesregierung nichts
unversucht gelassen wird, um langfristige bzw. irreversible Systemveränderungen zu
erreichen. So muss z.B. die Bestrebung der rechtskonservativen Bundesregierung, das AMS
in eine GesmbH auszugliedern, als eine der eklatantesten Bedrohungen für die benachteiligte
Gruppe der ArbeitnehmerInnen angesehen werden.
Durch die Umwandlung des AMS wird der Arbeitsmarkt zu Lasten der schwerer
vermittelbaren Arbeitskräfte, wie z.B. Jugendliche ohne Berufserfahrung, ältere Arbeitnehmer
und Frauen mit Betreuungspflichten, neu strukturiert werden. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen
aus Australien, das als einziges OECD - Land bisher eine derartige Umwandlung durchgeführt
hat, dass die Verlagerung vom offiziellen auf den inoffiziellen Arbeitsmarkt erfolgt. D.h.:
Freie Arbeitsstellen werden im Bekannten - und Freundeskreis weit häufiger vergeben, als
über die offiziellen Stellenausschreibungen. Dies geht eindeutig zu Lasten jener
Bevölkerungsgruppe, die über keine ausreichenden Netzwerke bzw. weniger „effektive“
Netzwerke verfügt. Dies sind in der Regel sozial schwächere Bevölkerungsgruppen bzw. -
schichten, die nicht über traditionelle, d.h. über Generationen hergestellte Netzwerke verfügen
und insbesondere Frauen, die mit Betreuungspflichten konfrontiert sind und daher eindeutig
benachteiligt bei der Arbeitsstellensuche sind. Diese Benachteiligung erstreckt sich über alle
sozialen und bildungsdefinierten Bevölkerungsgruppen, wobei allerdings auch hier zu
betonen ist, dass nur im Bereich der sozial privilegierten Frauen, also einer verschwindenden
Zahl, die Benachteiligungen, die durch die Betreuungspflichten auf dem Arbeitsmarkt
entstehen, durch soziale und berufliche
Netzwerke ausgeglichen werden können.
Die unterzeichneten Abgeordneten steilen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung hat alles zu unternehmen, um eine neuerliche, strukturelle
Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt, vor allem jener Frauen, die Betreuungspflichten
nachkommen müssen, zu bekämpfen. Dies bedeutet eine Arbeitsmarktpolitik, die auf die
unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht nimmt und damit die die unterschiedlichen
Lebenssituationen der verschiedenen unselbständig Erwerbstätigen in die Arbeitsmarktpolitik
einbezieht.
Damit wird eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen möglich.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
zuzuweisen.