174/AE XXI.GP

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Andrea Kuntzl, Heidrun Silhavy, Franz

Riepl

und GenossInnen

 

betr. Arbeitsmarktpolitik für Frauen

 

 

Die derzeitige Situation der Frauen in Österreich ist geprägt von Verunsicherung. Dies wird

durch die rechtskonservative Gesellschaftspolitik und die bereits jetzt sichtbaren Versuche,

tiefgreifende strukturpolitische Maßnahmen zu setzen, immer stärker untermauert. Es muss

die Befürchtung geäußert werden, dass von der rechtskonservativen Bundesregierung nichts

unversucht gelassen wird, um langfristige bzw. irreversible Systemveränderungen zu

erreichen. So muss z.B. die Bestrebung der rechtskonservativen Bundesregierung, das AMS

in eine GesmbH auszugliedern, als eine der eklatantesten Bedrohungen für die benachteiligte

Gruppe der ArbeitnehmerInnen angesehen werden.

 

Durch die Umwandlung des AMS wird der Arbeitsmarkt zu Lasten der schwerer

vermittelbaren Arbeitskräfte, wie z.B. Jugendliche ohne Berufserfahrung, ältere Arbeitnehmer

und Frauen mit Betreuungspflichten, neu strukturiert werden. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen

aus Australien, das als einziges OECD - Land bisher eine derartige Umwandlung durchgeführt

hat, dass die Verlagerung vom offiziellen auf den inoffiziellen Arbeitsmarkt erfolgt. D.h.:

Freie Arbeitsstellen werden im Bekannten - und Freundeskreis weit häufiger vergeben, als

über die offiziellen Stellenausschreibungen. Dies geht eindeutig zu Lasten jener

Bevölkerungsgruppe, die über keine ausreichenden Netzwerke bzw. weniger „effektive“

Netzwerke verfügt. Dies sind in der Regel sozial schwächere Bevölkerungsgruppen bzw. -

schichten, die nicht über traditionelle, d.h. über Generationen hergestellte Netzwerke verfügen

und insbesondere Frauen, die mit Betreuungspflichten konfrontiert sind und daher eindeutig

benachteiligt bei der Arbeitsstellensuche sind. Diese Benachteiligung erstreckt sich über alle

sozialen und bildungsdefinierten Bevölkerungsgruppen, wobei allerdings auch hier zu

betonen ist, dass nur im Bereich der sozial privilegierten Frauen, also einer verschwindenden

Zahl, die Benachteiligungen, die durch die Betreuungspflichten auf dem Arbeitsmarkt

entstehen, durch soziale und berufliche Netzwerke ausgeglichen werden können.

Die unterzeichneten Abgeordneten steilen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung hat alles zu unternehmen, um eine neuerliche, strukturelle

Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt, vor allem jener Frauen, die Betreuungspflichten

nachkommen müssen, zu bekämpfen. Dies bedeutet eine Arbeitsmarktpolitik, die auf die

unterschiedlichen Bedürfnisse Rücksicht nimmt und damit die die unterschiedlichen

Lebenssituationen der verschiedenen unselbständig Erwerbstätigen in die Arbeitsmarktpolitik

einbezieht.

Damit wird eine aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen möglich.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales

zuzuweisen.