197/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend kundenfreundlichere Geschäftsbedingungen

 

 

Selten wird von UnternehmerInnen bei Massengeschäften auf die Existenz von

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Außerdem enthalten ver -

schiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzwidrige oder kundenfeindliche

Bedingungen und Vertragsklauseln.

 

Bei Massengeschäften ist es üblich, dass Unternehmen einseitig vorformulierte

Vertragsbedingungen vorlegen, sodass die KundIn keinerlei Einfluss darauf hat.

Änderungen werden meist nicht mitgeteilt. Um die Günstigkeit und den individuellen

Nutzen eines Rechtsgeschäftes beurteilen zu können, muss die Verbraucherln

bereits vor Vertragsabschluss den Inhalt der AGB kennen. Eine Aushändigung vor

Vertragsabschluss ist dringend erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage

vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß

 

1.             die gesetzliche Vorlagepflicht von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

                eingeführt wird;

 

2.             Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und eine Mitteilung bei Änderung der AGB

                vorzusehen ist;

 

3.             auf Verlangen die AGB den gemäß § 28 KSchG klagsbefugten Verbänden

                vorzulegen sind.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.