274/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen

betreffend freier Zugang zu allen Bildungsinstitutionen

 

 

Bundesminister BM Gehrer hat in den letzten Tagen einen Entwurf zum

,,Hochschultaxengesetz“ und einen Entwurf ,,Studienförderungsgesetz“ erstellen lassen. Wie

viele andere Vorlagen dieser Bundesregierung werden auch diese beiden Entwürfe bewusst

geheimgehalten und keiner Begutachtung unterzogen. Dazu kommt, dass die Inhalte dieser

Entwürfe in wesentlichen Punkten den öffentlich getätigten Aussagen von BM Gehrer,

BM Bartenstein und anderer Regierungsmitglieder widersprechen. Von einer sozialen

"Abfederung“ der Studierenden kann keine Rede sein.

 

Der Entwurf des Hochschultaxengesetzes sieht vor, dass ab dem WS 2001/02 alle

Studierenden an Universitäten mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie ausländische

Studierende, die in den Geltungsbereich eines völkerrechtlichen Vertrags fallen, eine Gebühr

von ATS 5.000,--/Semester zu entrichten haben. Alle anderen ausländischen Studierenden

haben einen Betrag von ATS 10.000,--/Semester zu bezahlen.

 

-        Der von BM Gehrer angekündigte „neue Dialog“ (PK vom 9.10.) sieht in der Praxis so

         aus, dass im Schnellverfahren zu einem derart heiklen Bereich Entwürfe erarbeitet

         werden, die zudem keinem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Eine

         konstruktive Auseinandersetzung und eine breite Einbindung der Betroffenen und

         gesellschaftspolitisch relevanter Gruppen ist offenbar unerwünscht.

-        Eine Kostenkalkulation fehlt gänzlich, es wird lediglich davon ausgegangen, dass die

         Verwaltungskosten durch die Einnahmen wettgemacht werden. Offenbar ist man sich

         der erwarteten Einnahmen von ATS 2 Mrd. nicht mehr sicher. Die näheren

         Bestimmungen zur Einhebung sind ebenfalls unklar, es wird auf eine entsprechende

         Verordnung verwiesen.

-        Auf Kosten der Studierenden sollen über Gebühren Anreize zur Einführung einer

         Kostenrechnung und Leistungskennzahlen im Universitätsbereich etc. erfolgen. Das

         Ministerium, das diese Steuerungsaufgabe gegenüber den Universitäten offenbar nur

         unzureichend wahrgenommen hat, entledigt sich der Verantwortung zu Lasten der

         Studierenden.

-        Die Begleitmaßnahmen „Ausweitung der Studienförderung“ und Schaffung eines

         Darlehenssystems reichen bei weitem nicht aus, eine „soziale Ausgewogenheit“

         herzustellen.

-        Die pauschalen Gebühren belasten berufstätige Studierende in erhöhtem Ausmaß (die

         Hälfte der Studierenden arbeitet bereits jetzt während des Semesters!), da diese zwar

         insgesamt dasselbe Lehrangebot wie Vollzeitstudierende absolvieren, aufgrund der

         längeren Studienzeiten allerdings deutlich mehr für das Studium bezahlen müssen. Dies

         ist auch dadurch bedingt, dass in weiten Bereichen ein ‚,berufstätigenfreundliches“

         Studienangebot fehlt.

-        Sozial keinesfalls „verträglich“ ist auch, dass außerordentliche HörerInnen für den

         Besuch einzelner Lehrveranstaltungen ebenfalls die volle Gebühr entrichten müssen.

         Betroffen sind nämlich davon all jene, die sich im Zuge des zweiten Bildungsweges auf

         die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten und dabei einige Lehrveranstaltungen an

         der Universität besuchen. Weiters müssen ausländische Studierende, die nicht unter die

         Ausnahmebestimmungen fallen und als außerordentliche HörerInnen Deutschkurse

         besuchen, die volle Gebühr von ATS 10.000,--/Semester bezahlen.

 

Der Entwurf des Studienförderungsgesetzes sieht im wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

Die Gruppe der derzeitigen ca. 30.000 BeihilfenbezieherInnen soll die Studiengebühren

ersetzt bekommen, weitere 10.000 Personen sollen ebenfalls eine „Beihilfe“ erhalten, die

jedoch nur einen Teil der Gebühren abdeckt. Anstelle der bisherigen Trennung von

Einkommen während des Semesters (ATS 3.977,-- brutto/Monat) und den Ferien mit

Auswirkungen beim aktuellen Bezug (Ruhen bei Einkommen über der

Geringfügigkeitsgrenze) bzw. der Stipendienhöhe im Folgejahr (Einkommen darf inkl.

Ferialfreibetrag von ATS 50.000,-- maximal 80.000,-- bzw. 99.000,--betragen, sonst

Beihilfenkürzung) soll eine Jahresdurchrechnung erfolgen. Die Einkommensgrenze wird

nunmehr mit ATS 80.000,-- bzw. 99.000,-- bei ausschließlich unselbständiger Arbeit

festgelegt. Darüber hinaus sollen die Leistungsstipendien ausgeweitet werden, dh. Vergabe

wieder pro Studienjahr und Erhöhung der Budgetmittel von 1 % (derzeit 15 Mio.) auf 3 % der

Gesamtmittel. Bei den Studienabschlußstipendien ist eine Ausweitung von 12 auf 18 Monate

geplant.

 

-        Für die ca. 30.000 StipendienbezieherInnen ist damit de facto keine Verbesserung

         gegeben, da mit den höheren Stipendien nur die Gebühren abgedeckt werden. Zudem

         wird mit einer Ausweitung nur um 10 % an „echten“ BeihilfenbezieherInnen gerechnet.

         Dies ist jene Gruppe, die bislang keinen Stipendienantrag gestellt hat, jedoch aufgrund

         der Einkommenssituation eine Beihilfe erhalten hätte. Im Gegensatz zu den

         öffentlichen Erklärungen von BM Gehrer, wird in ihrem eigenen Entwurf nicht

         mit 10.000 zusätzlichen Stipendienbeziehern gerechnet, sondern lediglich mit

         3.000!

-        Darüber hinaus wird mit 7.000 Studierenden gerechnet, die eine „Beihilfe“ zwischen

         ATS 400,--!! und ATS 10.000,-- jährlich erhalten. Diese 7.000 Studierenden werden

         kein Stipendium erhalten, sondern nur eine Teilrefundierung der

         Studiengebühren!

-        Die angekündigte Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe

         der Studienbeihilfe um ATS 5.000,-- ist im Entwurf nicht enthalten, da offensichtlich

         die Kosten dieser Maßnahme unterschätzt worden sind.

-        Zudem geht der Entwurf von einer automatischen Kostendämpfung (-32 Mio. 2001,

         -96 Mio. 2003) durch steigende nominelle Elterneinkommen aus, dh. aufgrund der

         fehlenden Indexanpassung werden die Beihilfen sinken bzw. die „Gebührenteilersätze“

         geringer sein oder ganz entfallen.

-        Es kann auch nicht von einer „Sicherstellung“ der Familienbeihilfe gesprochen werden,

         da - mit Ausnahme der „echten“ BeihilfenbezieherInnen bei den BezieherInnen von

         Familienbeihilfe (insgesamt ca. 75.000) aufgrund der Gebühren ein Minus von bis zu

         ATS 10.000,-- gegeben ist.

-        Für die große Gruppe der Studierenden, die keine Transferleistungen erhalten (bei

         geschätzten 140.000 bis 150.000 Studierenden rund 75.000 Personen) bedeuten

         Gebühren eine Mehrbelastung von ATS 10.000,--/Studienjahr. Dieser Personenkreis

         beinhaltet keineswegs nur Kinder von gutverdienenden AkademikerInnen, sondern auch

         Studierende aus unteren und mittleren Einkommensschichten, die aufgrund des Alters,

         verspätetern Studienwechsel, Teilzeitjob etc. keinerlei Anspruch auf Transferleistungen

         haben.

-        Die Verbesserung bei den Studienabschlußstipendien für Berufstätige besteht nur auf

         dem Papier, da es dafür keinen Rechtsanspruch gibt und eine Aufstockung der

         Budgetmittel nicht angekündigt wurde. Aufgrund der strengen Bestimmungen konnten

         im Vorjahr nur rund 30 Personen dieses Stipendium in Anspruch nehmen.

-        Die ebenfalls mehrfach von BM Gehrer und BM Bartenstein angekündigte

         besondere Berücksichtigung von Geschwistern ist im Entwurf nicht enthalten!

-        Da mit weit mehr Anträgen zu rechnen ist, sind im Bereich der Beihilfenbehörden

         beträchtliche Investitionen im Personal - und Sachaufwand erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Entschließung

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den freien Zugang von jungen Menschen zu allen

Bildungsinstitutionen, gleich aus welchen sozialen oder ökonomischen Verhältnissen sie

kommen, fortzusetzen und zu sichern und keine Studiengebühren einzuführen.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wissenschaft und Forschung