403/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.03.2001

 

Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Sophie Bauer, Dipl. - Kfm.Dr. Hannes Bauer, Dr. Kostelka

und GenossInnen

betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate

 

 

Das Budgetbegleitgesetz 2001 ist ein massives Belastungspaket, das zusammen mit dem

Belastungspaket 2000 und den Pensionskürzungen dazu führt, dass am Ende dieser

Legislaturperiode die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen um jährlich 43,4 Mrd. ATS

weniger Einkommen haben werden als heute. Unternehmer und Selbstständige hingegen

jährlich 3,4 Mrd. ATS mehr als heute.

 

Einige Beispiele für die Belastungen und Kürzungen:

 

Das Pensionsbelastungspaket:

Massive Verschlechterungen für Österreichs PensionistInnen bewirkt das Pensionsbelastungspaket

der FPÖVP - Koalition. Das Vertrauen in das Pensionssystem wurde insgesamt erschüttert -

Leistungskürzungen in einem Gesamtvolumen von 53 Mrd. ATS (Summe der

Leistungskürzungen von 2000 bis 2004) bringen viele VertreterInnen der älteren Generation in

unserem Land an den Rande der Existenz. Insbesondere durch:

•   die Neuregelung der Pensionsanpassung (18,7 Mrd. ATS von 2001 - 2003),

•   die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit,

•   die Anhebung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um 18 Monate,

•   die Verschärfung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte,

•   die Reduktion bei den Witwen/Witwerpensionen und

•   die Verschlechterungen bei den Invaliditätspensionen

verlieren alle derzeitigen und zukünftigen PensionistInnen.

 

Krankenversicherung:

Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten

insbesondere PensionistInnen, durch die stake Erhöhung der Selbstbehalte um über

2,2 Mrd. ATS.

•   Anhebung der Rezeptgebühr von 45,- auf 56,- ATS.

•   Einführung einer Ambulanzstrafgebühr (150,- ATS bei ärztlicher Überweisung, 250,-ATS

     ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen).

•   Reduktion satzungsmäßiger Mehrleistungen der Krankenversicherung.

•   Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von rund 70,- auf 100,- ATS.

Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages:

Durch die Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages von 5.500,- ATS ab einer monatlichen

Bruttopension von 20.000,- ATS werden die PensionistInnen belastet. Bei zirka 26.000,- ATS

Bruttopension entfällt der gesamte Pensionistenabsetzbetrag. Belastung für die betroffenen

PensionistInnen: 1,9 Mrd. ATS.

 

Weitere Kürzungen:

Volle Besteuerung der Unfallrenten (vormals steuerfrei).

Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von kinderlosen Ehepartnern.

Zusätzliche Belastungen durch Erhöhung von Gebühren, Steuern und Kosten für öffentliche

Dienste.

 

Die Pensionsanpassung für das Jahr 2001:

Die am 14. November 2000 im Ministerrat beschlossene Pensionsanpassung von 0,8 Prozent und

einer geringen Einmalzahlung ist völlig unangemessen. FPÖ und ÖVP brechen alle

Versprechungen, die sie gegenüber den PensionistenvertreterInnen gemacht haben.

 

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (VP) hat noch im Oktober 1999 als Vizekanzler per

Handschlag die ,,Wertsicherung der Pensionen“ versprochen. Weit über 200.000 Österreicherinnen

und Österreicher unterstützten durch ihre Unterschrift die Forderung der PensionistInnen nach

einer Pensionsanpassung, die zumindest die Inflationsrate abgilt.

 

Die Inflationsrate für das Jahr 2000 betrug 2,4 Prozent und die Schätzungen des WIFO für die

Inflationsrate 2001 ergeben 1,5 Prozent.

 

Die von der FPÖVP - Koalition beschlossene Pensionsanpassung um 0,8 Prozent bedeutet, einen

massiven Einkommensverlust für die PensionistInnen. (Die Metaller haben für 2001 eine

Lohnerhöhung von 3,4 Prozent verhandelt, die Handelsangestellten eine Gehaltserhöhung von

3 Prozent erreicht).

 

Der Wertausgleich, in Form einer Einmalzahlung zur Pension (Volumen von 2,1 Mrd. ATS), die

auf gewisse Gruppen verteilt werden soll, wird auf keinen Fall den realen Einkommensverlust für

die PensionistInnen ausgleichen. Einmalzahlungen führen längerfristig zu enormen

Kaufkraftverlusten, da sie bei den kommenden Anpassungen unberücksichtigt bleiben.

 

Insbesondere im Bereich der PensionistInnen im öffentlichen Dienst bedeutet das eine Null -

Anpassung, weil gleichzeitig mit dem Pensionsbelastungspaket eine Erhöhung des

Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent vorgenommen wurde.

Im § 588 Absatz 4, des Sozialrechtänderungsgesetzes 2000, legte die FPÖVP Koalition fest, dass

es Abzüge für einen angeblichen „Übergenuss“ der PensionistInnen durch zu hohe

Pensionsanpassungen in den Vorjahren gibt. Demnach wurde für die Pensionsanpassung 2001 ein

halbes Prozent abgezogen, für die Pensionsanpassung 2002 soll um 0,4 Prozent weniger erhöht

werden und im Wahljahr 2003 werden die Pensionen um 0,3 Prozent geringer angepasst.

 

Der Präsident des Österreichischen Pensionistenverbandes hat gegen diese Vorgangsweise massi-

Einspruch erhoben. In einer großen Unterschriftenaktion, bei der innerhalb von 5 Wochen

208.495 Österreicherinnen und Österreicher ihre Unterstützung der Forderung nach Abgeltung der

Teuerung bei der Pensionsanpassung bekundet haben, wurde der große Unmut der Betroffenen

zum Ausdruck gebracht.

 

Aus diesem Grund hat nun sogar der ÖVP Seniorenbund beschlossen, den Verfassungsgerichtshof

anzurufen:

 

OTS028 5 II 0444 NEF001                                                      28.Jän O1

Soziales/Senioren/Seniorenbund                       * * *OTS - PRESSEAUSSENDUNG * * *

Bis zu 700 S monatlicher weniger für 400.000 ASVG - Pensionisten!

Utl.: Seniorenbund erhebt Verfassungsklage!

.............Bis zu 700 Schilling monatlich erhielten rund 400.000 ASVG Pensionisten im Jänner

weniger Pension. Der Grund dafür ist die steuerliche Ungleichbehandlung bei den Absetzbeträgen

gegenüber den aktiv Beschäftigten. Der Finanzminister erspart sich damit etwa 1.5 Milliarden

Schilling im Jahr. "Das ist eine ungeheuere Diskriminierung all jener Pensionisten die für

lebenslange Leistung bestraft werden, erklärte Bundesobmann LH - Stv.a.D. Stefan Knafl bei einer

Bundesvorstandssitzung des Österreichischen Seniorenbundes in der steirischen Ramsau. Der

Bundesvorstand protestierte gegen diese Ungleichbehandlung und beschloss ein Verfahren vor

dem Verfassungsgerichtshof einzuleiten............"

 

Insgesamt stellt die klar erkennbare Politikgestaltung der neuen Koalition ein aggressives

Vorgehen gegen PensionistInnen dar, ist mit dem Geist der Konsensdemokratie unvereinbar und

führt damit zu einer Gefährdung der gesellschaftlichen Stabilität und des sozialen Friedens und

höhlen damit auch die Grundlagen des österreichischen Wohlfahrtsstaates aus.

 

Diese FPÖVP - Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden,

daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

                                                               Entschließungsantrag

 

 

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, alle Maßnahmen

zu setzen um dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die

Pensionsanpassung für das Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate erfolgt.

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen enthalten sein:

 

1.    Die im § 588 Abs. 4 festgelegte Anrechnung früherer Pensionserhöhungen, die über die

       Bandbreitenregelung hinausgegangen sind, auf die Anpassung der Pensionen, ist ersatzlos zu

       streichen.

2.    Der Vergleichszeitraum für den Wertausgleich, der die Anpassung der Pensionen zumindest

       mit der durchschnittlichen Erhöhung der Inflationsrate in zwölf Monaten sichert, soll von Juli

       des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, auf Oktober umgestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales