453/AE XXI.GP

Eingelangt am:07.06.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Befreiung von Studiengebühren für behinderte Menschen

 

 

 

Viele behinderte Menschen benötigen in der Regel für die Absolvierung eines

Studiums wesentlich mehr Zeit als nicht behinderte Menschen. Durch regelmäßige

Rehabilitationsmaßnahmen, etc. muß das Studium öfters unterbrochen werden. Die

Einführung der Studiengebühren trägt dazu bei, dass die Gruppe der behinderten

Studierenden dadurch zusätzlich finanziell belastet wird. Einerseits fördert die

Bundesregierung die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt

(Behindertenmilliarde, Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung, Europäischer

Sozialfonds - Ziel 3), wozu selbstverständlich eine fundierte Ausbildung gehört.

Andererseits erschwert sie durch die Einführung von Studiengebühren den Zugang

behinderter Menschen zur Universität. Die Befreiung behinderter Menschen von

Studiengebühren wäre daher nur konsequent.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen,

 

dass Menschen mit Behinderung von der Studiengebühr ausgenommen werden.

 

 

 

in formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und

Forschung vorgeschlagen.