534/AE XXI.GP

Eingelangt am: 24.10.2001

 

                                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Kubitschek

und GenossInnen

 

betreffend rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das

Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner.

 

Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren ‚,Piercen oder

Tätowieren“. Dies war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem

rechtlichen Risiko verbunden.

Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche diesbezügliche Haftungsfragen -

andererseits auch allgemeine Rechtsfragen. So ist in Österreich immer noch

umstritten, wer zum ,‚Piercen“ und zum „Tätowieren“ befugt ist. Zahlreiche

gewerblich tätige Personen in diesem Bereich befinden sich nach wie vor in einer

rechtlichen Grauzone. Über zahlreiche parlamentarische Anfragen der letzen GP

wurde versucht, eine Lösung dieses Problems zu erreichen.

 

Die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch

hat daher den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum Themenbereich

Tätowieren und Piercing zu verfassen, um auf dieser Grundlage Bestimmungen

vorbereiten zu können, die unter Vorgabe der notwendigen, medizinischen

Grundkenntnisse sowie medizinisch - hygienischer Standards die Ausübung dieser

Tätigkeit durch medizinische Laien künftig regeln könnten (Fachliche Arbeiten für

Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).

Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten wurden damals Vorschläge übermittelt, damit dieses im Rahmen

des Gewerberechts die notwendige Umsetzung in die Wege leiten kann (XXI GP Nr.

12/AB vom 29.12.1999 zu 7/J).

 

In der Anfragebeantwortung vom 20.4.2000 (392/AB XXI. GP) betreffend

„Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren“ (466/J

XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen wurde die Schaffung der

erforderlichen Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor vom Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit angekündigt. Inwieweit die an ihr Ministerium übermittelten

Vorschläge des Obersten Sanitätsrats zum Themenbereich Tätowieren und Piercing

berücksichtigt wurden bzw. werden, ist damals nicht beantwortet worden. Es wurde

in diesem Zusammenhang lediglich auf das Kosmetikgewerbe und der dortigen

Befähigungsnachweise verwiesen.

 

In einer weiteren Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) der parlamentarischen

Anfrage (1674/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend

„Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ stellte der Bundesminister

für Wirtschaft und Arbeit fest: „Nach dem definitiven Vorliegen der medizinischen und

hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die

Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten.“

Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf eine

entsprechende parlamentarische Anfrage (1673/J XXI. GP) an den Bundesminister

für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung

(1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:

„Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem

Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und

Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser

Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender

Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer

Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die

noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in

Aussicht genommenen Regelungen bekundete.“

Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.

 

Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit

konkret etwas vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unternommen wurde.

 

 

Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, entsprechende

Regelungen im Gewerberecht für die Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer

und Tätowierer (Nichtmediziner) auszuarbeiten und so rasch als möglich

umzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss