534/AE XXI.GP
Eingelangt am: 24.10.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Kubitschek
und GenossInnen
betreffend rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das
Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner.
Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren ‚,Piercen oder
Tätowieren“. Dies war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem
rechtlichen Risiko verbunden.
Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche diesbezügliche Haftungsfragen -
andererseits auch allgemeine Rechtsfragen. So ist in Österreich immer noch
umstritten, wer zum ,‚Piercen“ und zum „Tätowieren“ befugt ist. Zahlreiche
gewerblich tätige Personen in diesem Bereich befinden sich nach wie vor in einer
rechtlichen Grauzone. Über zahlreiche parlamentarische Anfragen der letzen GP
wurde versucht, eine Lösung dieses Problems zu erreichen.
Die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch
hat daher den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum Themenbereich
Tätowieren und Piercing zu verfassen, um auf dieser Grundlage Bestimmungen
vorbereiten zu können, die unter Vorgabe der notwendigen, medizinischen
Grundkenntnisse sowie medizinisch - hygienischer Standards die Ausübung dieser
Tätigkeit durch medizinische Laien künftig regeln könnten (Fachliche Arbeiten für
Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).
Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten wurden damals Vorschläge übermittelt, damit dieses im Rahmen
des Gewerberechts die notwendige Umsetzung in die Wege leiten kann (XXI GP Nr.
12/AB vom 29.12.1999 zu 7/J).
In der Anfragebeantwortung vom 20.4.2000 (392/AB XXI. GP) betreffend
„Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren“ (466/J
XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen wurde die Schaffung der
erforderlichen Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor vom Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit angekündigt. Inwieweit die an ihr Ministerium übermittelten
Vorschläge des Obersten Sanitätsrats zum Themenbereich Tätowieren und Piercing
berücksichtigt wurden bzw. werden, ist damals nicht beantwortet worden. Es wurde
in diesem Zusammenhang lediglich auf das Kosmetikgewerbe und der dortigen
Befähigungsnachweise verwiesen.
In einer weiteren Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) der parlamentarischen
Anfrage (1674/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend
„Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ stellte der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit fest: „Nach dem definitiven Vorliegen der medizinischen und
hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die
Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten.“
Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf eine
entsprechende parlamentarische Anfrage (1673/J XXI. GP) an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung
(1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:
„Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem
Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und
Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser
Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender
Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.
Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer
Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die
noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in
Aussicht genommenen Regelungen bekundete.“
Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.
Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit
konkret etwas vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unternommen wurde.
Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, entsprechende
Regelungen im Gewerberecht für die Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer
und Tätowierer (Nichtmediziner) auszuarbeiten und so rasch als möglich
umzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss