637/A XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ANTRAG

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde


betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Volkszählungsgesetz 1950, BGBI Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBI. Nr.
398/1976, wird wie folgt geändert:

Die §§ 10, 11 und 12 entfallen

Begründung:

In den §§ 10,11 und 12 des Volkszählungsgesetzes in der genannten Fassung wird
die geheime Erhebung der Familiensprache geregelt. Die Erhebung der
Familiensprache und/oder der Umgangssprache der Bevölkerung bzw. von
Bevölkerungsteilen sollte in modernen demokratischen Rechtsstaaten im Rahmen
der regulären Volkszählungen und nicht durch eine geheime Erhebung stattfinden.
Die bisherige Art und Weise der geheimen Familienspracherhebung wurde nicht
ohne Grund als "geheime Minderheitenfeststellung" gedeutet. Ihre Umsetzung diente
dazu und droht auch heute, durch geheime Zählung die Zahl der Angehörigen einer
sprachlichen Minderheit festzustellen, um Rechte dieser Minderheit von ihrer
quantitativen Größe abhängig zu machen. Moderner Minderheitenschutz versteht
sich allerdings als Schutz der Minderheitenrechte als Individualrechte unabhängig
von der zahlenmäßigen Größe der Minderheit. Daher sind die genannten
Bestimmungen ersatzlos zu streichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß
vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei
Monaten verlangt.