2516/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.07.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Rechtsberatung in Gemeinden/Städten“

gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1, 2, 4 und 5:

Die Tätigkeit des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird sich in Zukunft im

Wesentlichen auf zwei große Arbeitsbereiche konzentrieren. Auf der einen Seite

wird - vermutlich im Rahmen einer GesmbH - die Test - und Publikationstätigkeit,

insbesondere die Zeitschrift „Konsument“, stehen, auf der anderen Seite der Bereich

Rechtsschutz, Rechtsdurchsetzung und Beratung. Dass diese Tätigkeit auch in den

Bundesländern ihren Niederschlag finden und von dort auch unterstützt werden

muss, steht für mich außer Frage. Die modernen Kommunikationsmöglichkeiten

machen es wahrscheinlich möglich, mit kleinen effizienten Stützpunkten - gewisser -

maßen Repräsentanzen des Vereins - in den Landeshauptstädten auszukommen.

Diese VKI - Stützpunkte werden gewissermaßen Anlaufstellen für Informationen,

Verkauf von Publikationen, Beratung in einfachen Konsumentenfragen und Organi -

sationszentren für allfällige Tests im Bundesland sein.

 

Zu 3:

Nein.

 

Zu 6, 7 und 26:

Im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Herstellung einer zeitgemäßen und

leistungsfähigen Gerichtsorganisation habe ich mit den Präsidenten der Rechtsan -

walts - und Notariatskammern die grundsätzliche Vereinbarung getroffen, dass bei

Umsetzung des Konzeptes in jenen Orten, in denen Bezirksgerichte zusammenge -

legt werden, die rechtliche Versorgung der Bevölkerung nicht nur aufrecht erhalten,

sondern verbessert wird. Es werden der Bevölkerung Rechtsanwälte und/oder

Notare für juristische Beratungsleistungen in ausreichendem Maß zur Verfügung

stehen. Diese neue Dienstleistung wird für den Bürger kostenlos sein. Ich gehe

davon aus, dass die Gemeinden (z.B. durch Zurverfügungstellung von

Räumlichkeiten in geeigneter Lage) diese Dienstleistungen unterstützen.

 

Zu 8:

Zum Wortlaut meines Briefes an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

verweise ich auf die angeschlossene Beillage.

 

Zu 9 bis 15:

Ich bitte um Verständnis, dass ich die folgenden Fragen, die eine Offenlegung der

Haltung einer Reihe von Bürgermeistern darstellen würde, nur allgemein durch die

angeschlossenen Auswertungen beantworten kann, aus denen sich die Bereitschaft

zur Unterstützung der Beratungsleistungen sowie die gewünschten Beratungsspar -

ten ergeben. Derartigen Umfragen, wie ich Sie mit meinem Brief initiiert habe, liegt  -

wenn auch unausgesprochen - eine Vereinbarung der vertrauliche Behandlung der

Einzelergebnisse zugrunde, die allein ein ernstzunehmendes Umfrageergebnis

sicherstellt.

 

Zu 16:

Im Zeitraum vom 5. bis 9. März 2001 wurden bei nach statistischen Grundsätzen

ausgewählten Gerichten und Telefonvermittlungen Aufschreibungen über die

Anliegen/Typologien von Anrufen durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt

zusammenfassen:

 

•  85 % der Anrufer wollen nur mit einem namentlich bekannten Ansprechpartner

   oder mit einer bestimmten Funktion verbunden werden.

 

•  7,85 % der Anrufer benötigen eine einfache Information (z.B. Amtstagszeit,

   Parteienverkehr).

 

•  7 % begehren eine weiterführende Information (Z.B. über für eine bestimmte

   Handlungen mitzubringende Urkunden oder eine Rechtsauskunft).

 

•  Beschwerden werden nur in 0,19% der Anrufe vorgebracht.

Zu 17:

Derzeit sind keine weiteren Erhebungen geplant.

 

Zu 18:

Nein, der Einsatz von Mediatoren und Schlichtungsstellen ist nicht geplant.

 

Zu 19, 20, 21 und 22:

Bei der Errichtung der Bürgerberatungsstellen werden die Angebote des Vereins für

Konsumenteninformation, der Schuldnerberatungsstellen, der Arbeiterkammern, der

Bewährungshilfe und der Familienberatungsstellen zu berücksichtigen sein.

 

Zu 23:

Nein, die Amtstage sollen nicht ersetzt werden.

 

Zu 24 und 25:

Eine Rechtsauskunft, wie sie von den Richterinnen und Richtern im Rahmen des

Amtstages erteilt werden kann, beschränkt sich auf eine bloße Darlegung der

Rechtslage. Die für die Zukunft geplante, für den Bürger kostenlose Rechtsberatung

soll sich nicht nur auf eine Darlegung der Rechtslage beschränken, sondern wird

auch konkrete Ratschläge und Hilfestellungen für zukünftige Schritte und Maßnah -

men umfassen.

 

Zu 27, 28, 29, 30:

Die Gesamtkosten werden erst nach Vorliegen des endgültigen Konzepts ermittelbar

sein.

 

Zu 31:

Der VKI hat an der „EURO - Kampagne“ mitgewirkt, unter anderem bei den Euro - Info -

Tagen der Bundesregierung in Form einer gemeinsamen Betreuung eines Informa -

tionsstandes mit dem Bundesministerium für Justiz.

 

Zu 32, 33:

Der Verein für Konsumenteninformation hat Aufgaben im Rahmen der Euro - Initiative

übernommen und dafür ein entsprechendes Entgelt erhalten.

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

Im Zuge meines Vorhabens, die Gerichtsorganisation aus dem Jahre 1848 an eine

moderne, leistungsfähige und den heutigen Anforderungen entsprechende Struktur

anzupassen, ist die Zusammenlegung von Kleinstgerichten notwendig. Diese

Maßnahmen sollen aber in ausgewogener Form, angepasst an die Bedürfnisse der

Bevölkerung, durchgeführt werden. Vor allem beabsichtige ich, die Versorgung der

Bevölkerung mit Rechtsberatung zu verbessern.

 

Als Justizminister habe ich seit meinem Amtsantritt auch die Agenden der

Verbraucher zu vertreten, soweit es sich nicht um lebensmittelrechtliche

Angelegenheiten handelt. In dieser Eigenschaft vertrete ich auch die Republik

Osterreich als außerordentliches Mitglied des Vereins für Konsumenteninformation

(VKI).

 

Dieser ist eine Verbraucherorganisation zur Beratung über Eigenschaften und

Bedingungen von Waren und Dienstleistungen, die für Konsumenten erbracht

werden. Neben einer Rechtsberatung und der Auskunft über die Qualität von

Produkten werden auch Printmedien angeboten (u.a. die periodisch erscheinende

Zeitschrift „Konsument“), die Themen, wie z.B. Wohnen und Mietrecht in Österreich,

Versicherungen, Erben ohne Streit, Computer, Ernährung, etc. gewidmet sind. Diese

bieten oft praktische Hilfe zur Selbsthilfe an.

 

Ich möchte an Sie - als verantwortungsbewusster und kompetenter Vertreter Ihrer

Gemeinde - herantreten, um den tatsächlichen Bedarf an qualifizierter Beratung für

Ihre Gemeindebürger zu eruieren. Deshalb ersuche ich Sie, den beiliegenden

Fragebogen auszufüllen und ehestmöglich an mein Büro zurückzusenden.

Eine unabhängige, serviceorientierte Beratung würde auch Ihren Gemeindebürgern

zu einer besseren Durchsetzung Ihrer Rechte im Alltag verhelfen.

 

Ich bitte um Ihre geschätzte Antwort bis 14.2.2001 einlangend.

 

 

Beilagen konnten nicht gescannt werden!!!!