3074/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Basisförderung
nach
dem Bundesjugendförderungsgesetz für den
österreichischen Pennälerring,
Nr. 3082/J, wie folgt:
Frage 1:
Der Österreichische Pennäler-Ring (ÖPR) hat im
Jahre 2001 eine Basisförderung
gemäß
§ 7 Abs. 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz 2000 (B-JFG) in der
Höhe von
öS 200.000,-- (€ 14.534,57) und für 8 Projekte gemäß
§ 5 Abs. 2 B-JFG in der Höhe
von öS 200.000,-- (€ 14.534,57) also eine Gesamtförderung in
der Höhe von
öS
400.000,- (€ 29.069,13) erhalten.
Frage 2:
Die Zielsetzung des
Bundes-Jugendförderungsgesetzes ist die Förderung von
Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit,
insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen,
körper-
liehen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und
Jugendlichen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Basisförderung gemäß B-JFG sind im
§ 6 B-JFG geregelt.
Die Satzungen des Österreichischen Pennäler Ringes (ÖPR) erfüllen die
Voraussetzungen für die Gewährung einer Basisförderung It. B-JFG, weshalb eine
Förderung gewährt wurde.
Frage 3:
Diese Veranstaltung wurde nicht vom BMSG gefördert.
Frage 4:
Bei der Prüfung der Voraussetzung
für die Gewährung von Förderungen wird davon
ausgegangen, dass Vereine, die nicht von der Vereinspolizei untersagt werden,
rechtsmäßigen Vereinszwecken dienen. Im Hinblick auf das
verfassungsrechtlich
garantierte Grundrecht auf Vereinsfreiheit entfällt daher eine weitere
Prüfung der
Vereinstätigkeit. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen
gemäß § 6 B-JFG wird eine
Förderung
gewährt.
Frage 5 und 6:
Soweit die Voraussetzungen
gemäß § 6 B-JFG sowie die gemäß § 8 B-JFG
erlassenen Richtlinien erfüllt werden, wird eine Förderung an den
Österreichischen
Pennäler Ring gewährt.
Frage 7:
Nein, da bei keiner einzigen
Jugendorganisation, die um Förderung beim BMSG
angesucht hat, in den Satzungen die Organisation als
“deutsch-national" bezeichnet
wird.
Frage 8:
Siehe Auflistung der Förderungen:
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