3109/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.01.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und
Genosslnnen haben am
21. November 2001 unter der Nr. 3090/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Entwicklungskonzepte und Förderungen im Bereich neuer
Me-
dien und Netzkultur gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im
Bereich der neuen Medien werden nur künstlerische Vorhaben gefördert.
Eine
Erhöhung der Basissubventionen für die bisher geförderten
Netzkulturinitiativen ist
nicht vorgesehen. Die
Höhe der Projektförderung hingegen ist variabel und hängt
von der künstlerischen Qualität der eingereichten Projekte ab.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Fördermittel für Film und neue Medien sind einem finanzgesetzlichen Ansatz
zugeordnet. Dadurch ist eine Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.
Zu Frage 4;
Ich
gehe davon aus, daß mit den Netzkulturinitiativen die schon bisher
geförderten
Provider gemeint sind. Diese erhalten Jahresförderungen, die auch In-
frastrukturanschaffungen umfassen. Davon abgesehen, obliegt es diesen Ein-
richtungen, im verstärkten Maße Mittel von dritter Seite
anzusprechen bzw. den
Versuch zu unternehmen, Mittel aus der Werbewirtschaft zu lukrieren.
Zu Frage 5:
Es
gibt seit Jahren einen eigenen Beirat für Medienkunst. Die Einrichtung der
Funk-
tion einer Netzkuratorin/eines Netzkurators ist daher entbehrlich und
würde zusätz-
liche bürokratische Hürden schaffen.
Zu Frage 6:
Der Zugang der Kunstschaffenden zu den neuen
Kommunikationstechnologien er-
folgt mittels PC. Wie in der Beantwortung zu Frage 4 bereits ausgeführt
wurde,
erfolgen Infrastrukturanschaffungen im Rahmen der Jahresförderung.
Zu den Fragen 7 und 8:
Fragen
der Ausbildung sind nicht vom Agendenkatalog des Bundeskanzleramtes
umfaßt. Darüber
hinaus wäre es Aufgabe der bisher geförderten Provider,
sparten spezifische Veranstaltungen, etwa
für Netzkunst, anzubieten.
Zu Frage 9:
Auch
die Planung struktureller Reformen hat von den bisher regelmäßig
geförderten
Einrichtungen zu erfolgen, zumal diese am besten über die Bedürfnisse
der Kunst-
schaffenden Bescheid wissen.
Zu Frage 10:
Bereits
unter Frage 1 und 4 habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß das Bundes-
kanzleramt im Netzbereich nur künstlerische Vorhaben fördert. Die
Basissubvention
der erwähnten Kulturserver durch den Bund ist ausreichend, diese
Institutionen
können für künstlerische Projekte selbstverständlich um
Subventionen ansuchen.
Zu den Fragen 11,12 und 13:
Es bestehen bereits Jetzt ausreichende
Zugangsmöglichkeiten zum Internet. Die Kul-
turinitiativen hätten ihre spezifischen Bedürfnisse zu artikulieren,
um sodann mit
einem Provider ihrer Wahl zu
kontrahieren.
Zu Frage 14:
Das ASN (Austrian School Network) ist für den schulischen Bereich gedacht, verfolgt
daher andere Zielsetzungen und ist somit als Vergleich mit dem Kunstbereich nicht
geeignet.
Zu Frage 15:
Mit der “Digitalen Stadt Amsterdam" wurde im
Jahre 1994 ein für die Nutzer kosten-
loser öffentlicher Raum geschaffen, den Werbung und kommerzielles
Webhosting
finanziert haben. Der Bereich Kunst - nur dieser Bereich betrifft meine
Zuständigkeit
- spielte bei diesem Modell
eine untergeordnete Rolle.