3769/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.06.2002

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3770/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Die Überwachungspläne 2000, 2001 und 2002 liegen dem Antwortschreiben bei.
Die Pläne 2000 und 2001 wurden genehmigt, der Plan 2002 wird derzeit von der
Kommission geprüft.

Frage 2:

Die Berichte an die Kommission erfolgen halbjährlich, wobei der Halbjahresbericht lediglich
einen Überblick über die Entwicklung der Lage im jeweiligen Mitgliedstaat darstellen soll. Der
Gesamtbericht, der jährlich zu übermitteln ist, ist eine tabellarische Auflistung aller
Rückstandsergebnisse des abgelaufenen Untersuchungsjahres. Die Rückstandsergebnisse
für die Jahre 1999 und 2000 sowie die Halbjahresberichte für die Jahre 1999 bis 2001 sind
angeschlossen. Der Endbericht für das Jahr 2001 liegt noch nicht vor.

 

Frage 3a):

Die Ergebnisse der Verdachtsproben Österreichs sind Teil des Rückstandsberichtes,
welcher der Kommission zu übermitteln ist. Die Ergebnisse der Proben auf Verdacht, die von
Schlachthöfen und landwirtschaftlichen Betrieben stammen, sind unter “suspect sampling" im
Rückstandsergebnisbericht zu finden. Eine Auflistung nach Bundesländern ist im Bericht
nicht vorgesehen. Für den “Milchbereich" wurde seit Durchführung des Kontrollprogrammes
(seit 1998) im Jahre 2000 ein einziger Fall eines unzulässigen Rückstandes (nämlich
Benzylpenicillin) gefunden. Die daraufhin gezogenen zwei weiteren Verdachtsproben waren
negativ.

Frage 3b):

Eine Verdachtsprobe (suspect sample) ist eine Probe, die in Folge positiver Proben im
Rahmen des allgemeinen Rückstands-Monitorrings oder als Konsequenz einer Meldung im
Sinne des § 5 Abs. 4 oder § 17 der Fleischuntersuchungsverordnung oder bei Kontrollen
nach dem Lebensmittelgesetz gezogen wird.


Als Verdachtsprobe gelten auch der Hemmstofftest einer Muskelprobe und die Untersuchung
auf Chloramphenicol im Rahmen der bakteriologischen Fleischuntersuchung. Diese Proben
bilden den Hauptteil der Verdachtsproben.

Frage 3c):

Die Vorgangsweise in den betroffenen Betrieben ist abhängig von dem Befund der

Rückstandsuntersuchung.

Liegt eine vorschriftswidrige Behandlung (z.b. Nachweis von Chloramphenicol in einer

Muskelprobe) oder eine Überschreitung von Höchst-, Richt- bzw. Grenzwerten vor, so ist

entsprechend der Rückstandskontrollverordnung vorzugehen.

Im Falle des Nachweises einer vorschriftswidrigen Behandlung wird der Tierbestand
behördlich durch die Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid gesperrt. Die Tiere des
gesperrten Betriebes werden einer Revision durch den Amtstierarzt unterzogen. Dieser führt
Erhebungen zur Abklärung der Ursachen im Betrieb durch. Diese umfassen unter anderem
die Prüfung der vorgeschriebenen Aufzeichnungen von Tierarzneimittelanwendungen.
Zusätzlich entnimmt der Amtstierarzt Proben von den vorhandenen Tieren und
gegebenenfalls auch von Wasser oder Futter.

Tiere denen verbotene Substanzen verabreicht wurden, werden getötet und unschädlich
beseitigt. Die Sperre eines Betriebes bleibt so lange aufrecht bis die Erhebungen
abgeschlossen und die Ergebnisse von Nachfolgeuntersuchungen negativ sind. Ein Betrieb,
dem eine vorschriftswidrige Behandlung nachgewiesen wurde, unterliegt in den nächsten
zwölf Monaten (nach Aufhebung der Sperre) einer verstärkten Überwachung.

Werden bei Kontrollen Rückstände von zugelassenen Stoffen nachgewiesen, so sind
ebenfalls Ermittlungen im Herkunftsbetrieb durchzuführen und Proben zu ziehen. Werden bei
Tieren eines Betriebes immer wieder Höchstwertüberschreitungen festgestellt so kann die
Bezirksverwaltungsbehörde ebenfalls eine Sperre über den betroffenen Bestand verhängen.
Diese Betriebe unterliegen nach Aufhebung der Sperre einer verstärkten Kontrolle während
der folgenden sechs Monate.

Unabhängig davon kann bei der Feststellung von Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz,
Tierärztegesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz, Rezeptpflichtgesetz, Lebensmittelgesetz oder
Fleischuntersuchungsgesetz eine Anzeige erfolgen.

Bei jedem Befund (Verdacht einer vorschriftswidrigen Behandlung Überschreitung von
Höchst-, Grenz- bzw. Richtwerten) ist vom Tierarzt, der die Probe gezogen hat, ein
Rückstands-Erhebungsprotokoll, welches von der Veterinärverwaltung ausgearbeitet wurde,
auszufüllen. Dieses Protokoll ist in Folge unverzüglich an die für den Herkunftsbetrieb
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter zuleiten.

Nach Abschluss der Erhebungen im Herkunftsbetrieb durch diese Behörde, ist das Protokoll
an die Landesveterinärbehörde und von dieser im Rahmen der Jahresmeldung an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu übermitteln.

Frage 4):

Ja, wie bereits zu Frage 3c) ausgeführt. Bei positiven Rückstandsergebnissen werden immer
Erhebungen im landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb durchgeführt. Die Ergebnisse der
Schlachttier und Fleischuntersuchung werden vom Untersuchungstierarzt aufgezeichnet und
auf Wunsch dem Verfügungsberechtigten übermittelt. Eine generelle Verpflichtung besteht
nur im Falle von meldepflichtigen Zoonosen. Einzelne Qualitätsprogramme und
Gesundheitsdienste sehen jedoch auf freiwilliger Basis vor, dass alle Ergebnisse der
Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den Tierhalter übermittelt werden und von diesem
gemeinsam mit dem Hoftierarzt ausgewertet werden, um entsprechende Maßnahmen zu
setzen.


Frage 5a):

Der Tierhalter hat mittels Begleitschein dem Schlachthof zu garantieren, dass die Tiere
rückstandsfrei sind und nicht mit verbotenen Substanzen behandelt wurden. Die Stallregister
haben 5 Jahre im Betrieb aufzuliegen und sind auf Wunsch der Kontrollbehörde zur Einsicht
vorzulegen.

Frage 5b):

Eine Vernetzung aller Bezirksverwaltungsbehörden, Schlachthöfen und Landesregierungen
mit dem Bund ist derzeit nicht in Planung.

Frage 6);

Die am 1. April 2002 in Kraft gesetzten Erstfassung der Tierarzneimittel-
Anwendungsverordnung wurde unter Mitwirkung von Univ.Prof. Dr. Ivo Schmerold (Institut
für Pharmakologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien)unter Berücksichtigung der
für die Tiergesundheitsdienste vorgesehenen Bedingungen (periodische Kontrollbesuche
des Hoftierarztes, Abgabe von Medikamenten nur nach ordnungsgemäßer Diagnosestellung
und vor allem zur Nachbehandlung von Erkrankungen, Ausbildung der Tierhalter bezüglich
Lagerung und korrekte Anwendung der Tierarzneimittel, lückenlose Aufzeichnungspflicht)
erstellt.

Eine Neufassung der Verordnung ist bereits in Begutachtung. Bei der Erstellung dieser
Neufassung wurde ein weiteres Fakultätsgutachten der Veterinärmedizinischen Universität
Wien berücksichtigt. In der Liste sind folgende Gruppen von Tierarzneimitteln nicht enthalten:
Narkose- und Beruhigungsmittel, Tötungsmittel, Lokalanästhetika, Avermectine und
Gyrasehemmer (Fluochinolone), sowie alle zur intravenösen oder intrauterinen Anwendung
bestimmten Präparate.

Fragen 7) und 8):

Von den Tiergesundheitsdiensten werden teilweise Jahresberichte veröffentlicht, in denen
über die Vornahme von Antibiogrammen berichtet wird, wobei die Situation im Vergleich mit
anderen EU-Staaten als günstig beurteilt werden kann. Im Rahmen aller Notschlachtungen
bakteriologische Untersuchungen durchgeführt und in diesem Zusammenhang ebenfalls
Antibiogramrne erstellt, welche die oben angeführte Situation weitgehend bestätigen.
Im übrigen verweise ich auf die Jahresberichte der einzelnen Bundesländer und der
Tiergesundheitsdienste.

Frage 9):

Die Rückstandsuntersuchung Österreichs wird entsprechend den Vorgaben der Anhänge zu
der Richtlinie 96/23/EG durchgeführt. Bei der jährlichen Planung werden Ergebnisse des
vorangegangenen Jahres, Erkenntnisse, die in der Arbeitsgruppe “Rückstände" (alle
Mitgliedstaaten und die Kommission) sowie mögliche aktuelle Vorgaben durch die
Kommission der Europäischen Union (z.b. verpflichtende Untersuchungen von Fleisch auf
PCBs als Folge des Dioxinskandals in Belgien) berücksichtigt. In der Arbeitsgruppe
.Rückstände" hat jeder Mitgliedstaat seinen Plan vorzustellen, Änderungen zu begründen
und Fragen der Kommission und anderer Mitgliedstaaten zu beantworten.


Frage 10):

Es ist geplant, auch im Veterinär- und Lebensmittelbereich ein Monitoring- und
Forschungsprogramm betreffend Antibiotikaresistenzen zu installieren. Dabei sollen in einer
ersten Phase von meinem Ressort eine Erhebung der Antibiotikaresistenzsituation auf dem
Veterinärsektor in Österreich durchgeführt bzw. veranlasst werden und bereits vorhandene
Daten mit denjenigen des Humansektors vernetzt werden. Außerdem ist eine Beteiligung
meines Ressorts an einem Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes betreffend
Antibiotikavorkommen in Gülle und Boden vorgesehen.


REPUBLIK  ÖSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT

Betrifft: Rückstandsuntersuchung in Österreich;
Entwicklungsbericht 1999

Das Bundeskanzleramt-Veterinärverwaltung erlaubt sich - wie in Artikel 8 Absatz 3
der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen - über die Durchführung und Entwicklung der
Rückstandsuntersuchungen der ersten Monate des Jahres 1999 zu berichten.

Es wird ersucht, die etwas verspätete Übermittlung dieses Berichtes zu ent-
schuldigen.

Für das Probejahr 1999 sind für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere insge-
samt 5.658 Proben durch die Veterinärverwaltung festgelegt worden, wobei 3.889
(69 %) auf Stoffe der Gruppe A und 1769 (31 %) auf Stoffe der Gruppe B zu unter-
suchen sind.


Im Zeitraum Jänner 1999 bis Anfang Juni 1999 wurden von den vorgeschriebenen
Proben 32 % (Gruppe A und B) der Proben gezogen, wobei die Aufteilung der Pro-
ben folgendermaßen ist: 22 % Proben der Gruppe A und 55 % der Gruppe B. Die
Zeitspanne von Jänner bis Anfang Juni wurde gewählt, damit die Bundesländer auch
die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Veterinär-
verwaltung vorlegen können (Stichtag der Übermittlung von Ergebnissen und der
Bundesländerberichte war der 18. Juni 1999)

In dieser Zeitspanne konnten folgende Befunde erhoben werden:

1. Bei einem weiblichen Mastrind wurden 9,4 µa/kq Testosteron nachgewiesen. In
diesem Falle wurde entsprechend Artikel 17 der Richtlinie 96/23/EG (§ 15 Ab-
satz 1 der Rückstandskontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) vorgegangen.
Dieses Tier stammte aus einem reinen Milchbetrieb, der nur Jungrinder aus eige-
ner Nachzucht mästet, welche nicht zur Remontierung herangezogen werden. Bei
den Erhebungen im Betrieb konnte keine mißbräuchliche Anwendung nachge-
wiesen werden. Nachuntersuchungen von Kalbinnen ergaben negative Ergebnis-
se. Die Sperre konnte nach Abschluss der Nachuntersuchungen aufgehoben wer-
den.

2. Nachweis von Dexamethason (16.8 µq/kq in der Leber und 1.67 µa/kg in der
Muskulatur) bei einem Kalb.
Die unzulässigen Rückstände an Dexamethason
konnten abgeklärt werden (nachweisliche tierärztliche Behandlung). Maßnahmen
entsprechend Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG (§ 18 der Rückstands-
kontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) wurden durchgeführt.

3. Nachweis von Sulfadimidin im Muskel eines Mastrindes (112 µg/kg). Maßnahmen
entsprechend Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG (§ 18 der Rückstands-
kontrollverordnung, BGBI.Nr. II/426/1997) wurden durchgeführt.

4. Erhöhte Belastungen mit Schwermetallen konnten bei zwei Wildschweinen
(Cadmium), einem Rotwild (Blei), einer Kuh (Cadmium) und einem Mastrind
(Cadmium) festgestellt werden. Bei Nachweis von Kontaminanten sind ebenfalls
Erhebungen im Tierhaltungsbetrieb zur Feststellung der Ursachen vorgesehen.

In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.


Für das Probejahr 1999 sind für den Bereich Milch, Eier und Honig insgesamt
1.668 Proben festgelegt worden, wobei 370 (22 %) auf Stoffe der Gruppe A und
1.298 (78 %) auf Stoffe der Gruppe B zu untersuchen sind.

Im ersten Halbjahr 1999 wurden von den vorgeschriebenen Proben 50 % (Gruppe A
und B) der Proben gezogen, davon wurden 49 % Proben der Gruppe A und 51 %
Proben der Gruppe B in dieser Zeitspanne bearbeitet.

Folgender Befund konnte erhoben werden:

•  In vier Honigproben wurde Sulfathiazol nachgewiesen.

In den restlichen Lebensmittelproben konnten keine Rückstände festgestellt werden.

Auf Grund vorliegender Ergebnisse ist nach ho. Auffassung die Entwicklung im
Rahmen des Rückstandsmonitoring trotz des Nachweises einer nicht erlaubten
Substanz durchaus als positiv zu bewerten. Die behördlichen Kontrollen und die
vermehrt vorhandenen Eigenkontrollsysteme der Erzeuger erweisen sich als gute
Basis für eine funktionierende Rückstandsüberwachung.


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Betreff: Rückstandsuntersuchung in Österreich;
Entwicklungsbericht 2000

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen-Veterinärverwaltung
erlaubt sich - wie in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen - über die
Durchführung und Entwicklung der Rückstandsuntersuchungen der ersten Monate
des Jahres 2000 zu berichten.

Für das Probejahr 2000 wurden für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere
insgesamt 7.291 Proben durch die Veterinärverwaltung festgelegt, wobei 3.356
(46 %) auf Stoffe der Gruppe A und 3.935 (54 %) auf Stoffe der Gruppe B zu unter-
suchen sind.

Im Zeitraum Jänner bis Anfang Juni 2000 wurden von den vorgeschriebenen Proben
34,3 % (Gruppe A und B) der Proben gezogen, davon wurden 33 % der Proben auf
Stoffe der Gruppe A und 35 % auf Stoffe der Gruppe B untersucht.


Diese Zeitspanne wurde gewählt, um den neun Bundesländern die Möglichkeit zu
geben auch die - bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse -
der Veterinärverwaltung vorlegen zu können (Stichtag der Übermittlung Bundes-
länderberichte inklusive der Ergebnisse war der 16. Juni 2000). Der Beginn der
Untersuchungen jener Stoffe, die 2000 erstmalig in das österreichische Rückstands-
programm aufgenommen worden sind, musste - aus labortechnischen Gründen - mit
1. August 2000 festgelegt werden. Diese sind daher in diesem Bericht noch nicht
berücksichtigt.

Folgende Befunde konnten erhoben werden:

1. Bei einem Mastschwein wurden 0.47 µq/kg Chloramphenicol nachgewiesen. In
diesem Falle wurde entsprechend Artikel 17 der Richtlinie 96/23/EG (§ 15 Ab-
satz 1 der Rückstandskontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) vorgegangen.
Dieses Tier stammte aus einem Aufzucht- und Maststall. Bei den Erhebungen im
Betrieb konnte keine mißbräuchliche Anwendung nachgewiesen werden. Die vor-
genommene Stichprobenkontrolle ergab in allen Fällen ein negatives Ergebnis.
Die Sperre konnte nach Abschluss der Nachuntersuchungen aufgehoben werden.

2. Nachweis von Chloramphenicol (0,64 µg/kg) in der Muskulatur bei einem Mast-
rind.
Maßnahmen entsprechend Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG (§ 18
der Rückstandskontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) wurden durchgeführt.
Das Ergebnis der im Rahmen der Betriebsüberprüfung gezogenen Proben war
negativ.

3. Eine erhöhte Belastung mit dem Schwermetall Blei (5,371 ppm) konnte bei einem
Rehwild in der Muskulatur festgestellt werden.

In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.

Für das Probejahr 2000 sind für den Bereich Milch, Eier und Honig insgesamt

1.567 Untersuchungen festgelegt worden, wobei 370 (24 %) auf Stoffe der Gruppe A

und 1.197 (76 %) auf Stoffe der Gruppe B zu untersuchen sind.


Im ersten Halbjahr 2000 wurden von den vorgeschriebenen Untersuchungen 41 %
(Gruppe A und B) der Proben gezogen, davon wurden 36 % Proben der Gruppe A
und 64 % Proben der Gruppe B in dieser Zeitspanne bearbeitet.

Folgende Befunde konnte erhoben werden:

•  In einer Probe Kuhmilch wurde Benzylpenicillin (14 µg/kq) nachgewiesen.

•  In einer Probe von Eiern wurde Lasalocid (31 µg/kg) nachgewiesen.

In den restlichen Lebensmittelproben konnten keine Belastungen mit Rückständen
festgestellt werden.

Neben den Untersuchungen auf Basis des Rückstandsplanes wurden auch
1.723 Verdachtsproben für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere gezogen
und auf Rückstände untersucht. Schwerpunktmäßig wurde dabei das Vorhanden-
sein von Antibiotika und Chemotherapeutika überprüft. Von diesen 1.723 Proben
konnten bei 0,7 % bzw. 12 Proben Rückstände (positiver Hemmstofftest) nachge-
wiesen werden, wobei in zwei Fällen der qualitative Nachweis und die Quantifi-
zierung des Rückstandes möglich war:

•   Bei einer Kuh konnte Enrofloxacin+Ciprofloxacin (136 µg/kg) und

•  ebenfalls bei einer Kuh Dihydrostreptomycin (547 (µg/kg) nachgewiesen werden.

Auf Grund vorliegender Ergebnisse ist nach ho. Auffassung die Entwicklung im
Rahmen des Rückstandsmonitorings trotz des Nachweises einer nicht erlaubten
Substanz durchaus als positiv zu bewerten. Die behördlichen Kontrollen und die
vermehrt vorhandenen Eigenkontrollsysteme der Erzeuger erweisen sich als gute
Basis für eine funktionierende Rückstandsüberwachung.

Es wird ersucht, die etwas verspätete Übermittlung dieses Berichtes zu ent-
schuldigen.


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Betreff: Rückstandsuntersuchung in Österreich;
Entwicklungsbericht 2001

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen-Veterinärverwaltung
erlaubt sich - wie in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen - über die
Durchführung und Entwicklung der Rückstandsuntersuchungen der ersten Monate
des Jahres 2001 zu berichten.

Für das Probejahr 2001 wurden für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere
insgesamt 8.406 Proben durch die Veterinärverwaltung festgelegt, wobei 3.391
(40,3 %) auf Stoffe der Gruppe A und 5.015 (59,7 %) auf Stoffe der Gruppe B zu
untersuchen sind.


Im Zeitraum Jänner bis Mitte Juni 2001 wurden von den vorgeschriebenen Proben
53,6 % (Gruppe A und B) der Proben gezogen, davon wurden 42,8 % der vorge-
sehenen Proben auf Stoffe der Gruppe A und 60,9 % auf die der Gruppe B unter-
sucht. Diese Zeitspanne wurde gewählt, um den neun Bundesländern die Möglich-
keit zu geben auch die - bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungser-
gebnisse - der Veterinärverwaltung vorlegen zu können (Stichtag der Übermittlung
Bundesländerberichte inklusive der Ergebnisse war der 15. Juni 2001).

Folgende Befunde konnten erhoben werden:

1. Positive biologische Hemmstoffteste (Screening) bei drei Mastschweinen und
einem Mastkalb.

2. Nachweis von Enrofloxacin/Ciprofloxacin bei einem Mastschwein. Erhebungen im
Herkunftsbetrieb und Maßnahmen entsprechend der Rückstandskontroll-
verordnung, BGBI. Nr. II/426/1997 wurden durchgeführt.

3. Eine erhöhte Belastung mit Schwermetallen konnte bei einer Kuh (Cadmium in
der Niere: 2,975 ppm)
und bei einem Wildschwein (Blei in der Muskulatur: 16,545
ppm) festgestellt werden.

In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.

Neben den Untersuchungen auf Basis des Rückstandsplanes wurden auch
2.084 Verdachtsproben für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere gezogen
und auf Rückstände untersucht. Schwerpunktmäßig wurde dabei das Vorhanden-
sein von Antibiotika und Chemotherapeutika überprüft. Von diesen 2.084 Proben
konnten bei 0,3 % bzw. 7 Proben Rückstände nachgewiesen werden.
Bei einer Kuh wurden 1,7 µg/kg Choramphenicol nachgewiesen, in den anderen 6
Proben war der Hemmstofftest positiv. Von einer der positiven Hemmstoffteste liegt
auch das Ergebnis des qualitativen Nachweises und der Quantifizierung des Rück-
standes vor:


•  1 Mastkalb: Chlortetracyklin (241 µg/kg) und Sulfadimidin
(> 500 µg/kg)

Eine Übersicht der Entwicklung für den Bereich Milch, Eier und Honig ist aus
nachfolgender tabellarischen Übersicht zu entnehmen.



 


 


Ergebnis: bisher wurden in 5 Milchproben Sulfonamide (vermutlich unter MRL)

nachgewiesen, die Ergebnisse sind jedoch noch nicht verifiziert.

Alle übrigen Untersuchungen haben keine Beanstandungsgründe ergeben.

Die geringe Anzahl gezogener Honigproben erklärt sich daraus, dass in Österreich in
weiten Gebieten der diesjährige Honig erst Juni/Juli geschleudert wird.

Informationen zu “Schweinemastskandal"

Mitte Jänner (18. Jänner 2001) wurden auf Grund schriftlicher Anzeigen insbe-
sondere durch Tierschutzorganisationen unter Einschaltung der Staatsanwaltschaft
Kontrollen und Hausdurchsuchungen in landwirtschaftlichen Betrieben in den Bun-
desländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark von
der Kriminalpolizei durchgeführt. Die jeweils zuständigen Amtstierärzte wurden als
Sachverständige hinzugezogen.

Als Tatbestand stand der Verdacht der vorschriftswidrigen Behandlung, insbeson-
dere die illegale und vorschriftswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln im Vorder-
grund.

Neben landwirtschaftlichen Betrieben wurden jedoch auch tierärztliche Hausapothe-
ken einer Kontrolle unterzogen und die vom Tierarzt zu erstellenden Aufzeichnungen
überprüft.

In einigen der in Verdacht geratenen Betriebe, wobei es sich bis auf zwei Ausnah-
men ausschließlich um Schweinebetriebe (vorwiegend gemischte Betriebe) han-
delte, wurden auch Tierarzneimittel gefunden und beschlagnahmt.


Betriebe, in denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden (Tierarzneimittelfunde,
das Fehlen eines Stallbuches und der Aufzeichnungen etc.), sind durch die Bezirks-
verwaltungsbehörde auf Grund des Verdachtes der vorschriftswidrigen Behandlung
unverzüglich mit Bescheid (§ 26b Fleischuntersuchungsgesetz) gesperrt worden.

In diesen Betrieben wurden entsprechend der Rückstandskontrollverordnung (BGBI.
1997/426) Überprüfung der Aufzeichnungen sowie Entnahme repräsentativer Stich-
proben (per Erlass wurden die Landesregierungen eindringlich hingewiesen, dies
unverzüglich anzuordnen) von den Tieren der gesperrten Betriebe angeordnet und
durchgeführt. Diese Maßnahmen waren erforderlich, um mögliche Hinweise einer
illegalen Arzneimittelanwendung, die nicht von einem Tierarzt durchgeführt wurde, zu
erhalten.

In der 6. Kalenderwoche war die Zahl der gesperrten Betriebe mit 46 am größten,
wobei insgesamt 5 Bundesländer (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich,
Salzburg und die Steiermark) involviert waren.

In den Tierhaltungsbetrieben wurden Harn- und Blutproben gezogen, in einigen
Fällen wurden auch Schlachtungen angeordnet.

In Folge wurden in allen Bundesländern Überprüfungen verdächtiger landwirt-
schaftlicher Betriebe und auch gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchungen
durchgeführt. Insgesamt wurden mit Stichtag 15. Juni 2001 1.461 Betriebe
kontrolliert, davon wurden die meisten Kontrollen in den Bundesländern Nieder-
österreich und Oberösterreich durchgeführt (jeweils über 600).


Mit Stand vom 26. Juni 2001 wurden von den insgesamt 3.117 durchgeführten
Untersuchungen 1.754 auf Substanzen der Gruppe A des Anhanges l der RL
96/23/EG bzw. verbotene Substanzen - 84 hormonelle Wachstumsförder, 154 ß-
Agonisten, 1050 Chloramphenicol, 6 Nitrofurane, 6 Nitroimidazole, 410 Cortico-
steroide und 44 Phenylbutazone (NSAIDs) - und 1.363 Proben auf Stoffe der Gruppe
B des Anhanges l der RL 96/23/EG - 1.326 Untersuchungen auf Chemotherapeutika
und Antibiotika, davon 1.208 Hemmstoffteste aus Harn, Muskel, Leber und Niere, 20
Kokzidiostatika, 14 Tranquilizer, 3 Antiparasitika - untersucht.

Von den Stoffen der Gruppe A wurden in neun Proben von Schweinen Chlor-
amphenicol nachgewiesen. Die Betriebe wurden per Bescheid durch die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde gesperrt und diese setzte entsprechend der Richtlinie
96/23/EG - umgesetzt durch die der Rückstandskontrollverordnung die Maßnahmen,
da der Nachweis einer vorschriftswidrigen Behandlung eindeutig erbracht war. Die
positiven Tiere wurden getötet und unschädlich beseitigt. Nach Aufheben der Sperr-
bescheide unterliegen diese Betriebe einer verstärkten Überwachung über einen
Zeitraum von 12 Monaten.

Von 7 Untersuchungen (Rinderharn) auf 19-Nortestosteron waren 3 positiv. Es
handelte sich in allen Fällen um weibliche Rinder eines Betriebes, die jedoch trächtig
waren. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse war dieser Betrieb behördlich gesperrt!

Von den 1.326 Proben, die auf Chemotherapeutika und Antibiotika vorwiegend
mittels biologischem Hemmstofftest untersucht wurden, waren 251 Proben positiv,
wobei im Falle von Hemmstoffnachweisen im Harn im Rahmen der Bestandsunter-
suchungen, diese nur zur Orientierung bzw. auch der Überprüfung der Aufzeich-
nungspflicht dienten.


Bei dem Nachweis von Hemmstoffen im Harn war es erforderlich, sehr umsichtig
vorzugehen, da auch in einigen Betrieben nachweislich und auch erlaubter Weise
antibiotische Leistungsförderer eingesetzt wurden. Insgesamt wurde von den Amts-
tierärzten oder den amtlichen Tierärzten, die die Probenahme im landwirtschaftlichen
Betrieb durchführten, die weitere Vorgangsweise abhängig von den Ergebnissen der
Kontrollen am Hof festgelegt. Betriebe, die auf Grund von Unregelmäßigkeiten
gesperrt werden mussten, bleiben nach Aufhebung der Sperre 6 Monate unter
verstärkter Kontrolle.

In einigen Bundesländern wurden zusätzlich bei Schlachtschweinen am Schlachthof
Proben gezogen und auf antimikrobielle Substanzen mittels biologischem Hemm-
stofftest untersucht.

Zum Zeitpunkt des Verfassens des Berichtes ist kein Betrieb gesperrt und die
Ermittlungen der Kriminalpolizei zum Teil schon abgeschlossen.

Abschließend ist zu erwähnen, dass das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin in
der Zeit vom 18. bis 22. Juni 2001 einen Inspektionsbesuch durchführte, der nun zur
Stellungnahme vorliegt.

Die angeschlossenen Anlagen konnten nicht gescannt werden !!.