3769/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.06.2002
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3770/J
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Die Überwachungspläne 2000, 2001 und 2002 liegen
dem Antwortschreiben bei.
Die Pläne 2000 und 2001 wurden genehmigt, der Plan 2002 wird derzeit von
der
Kommission
geprüft.
Frage 2:
Die Berichte an die Kommission erfolgen halbjährlich,
wobei der Halbjahresbericht lediglich
einen Überblick über die Entwicklung der Lage im jeweiligen
Mitgliedstaat darstellen soll. Der
Gesamtbericht, der jährlich zu übermitteln ist, ist eine
tabellarische Auflistung aller
Rückstandsergebnisse des abgelaufenen Untersuchungsjahres. Die
Rückstandsergebnisse
für die Jahre 1999 und 2000 sowie die Halbjahresberichte
für die Jahre 1999 bis 2001 sind
angeschlossen. Der Endbericht für das Jahr 2001 liegt noch nicht vor.
Frage 3a):
Die Ergebnisse der Verdachtsproben Österreichs sind
Teil des Rückstandsberichtes,
welcher der Kommission zu übermitteln ist. Die Ergebnisse der Proben auf
Verdacht, die von
Schlachthöfen und landwirtschaftlichen Betrieben stammen, sind unter
“suspect sampling" im
Rückstandsergebnisbericht zu finden. Eine Auflistung nach
Bundesländern ist im Bericht
nicht vorgesehen. Für den “Milchbereich" wurde seit
Durchführung des Kontrollprogrammes
(seit 1998) im Jahre 2000 ein einziger Fall eines unzulässigen
Rückstandes (nämlich
Benzylpenicillin) gefunden. Die daraufhin gezogenen zwei weiteren
Verdachtsproben waren
negativ.
Frage 3b):
Eine Verdachtsprobe (suspect
sample) ist eine Probe, die in Folge positiver Proben im
Rahmen des allgemeinen Rückstands-Monitorrings oder als Konsequenz einer
Meldung im
Sinne des § 5 Abs. 4 oder § 17 der Fleischuntersuchungsverordnung
oder bei Kontrollen
nach dem Lebensmittelgesetz gezogen wird.
Als Verdachtsprobe gelten auch der Hemmstofftest einer
Muskelprobe und die Untersuchung
auf Chloramphenicol im Rahmen der bakteriologischen Fleischuntersuchung. Diese
Proben
bilden den Hauptteil der Verdachtsproben.
Frage 3c):
Die Vorgangsweise in den betroffenen Betrieben ist abhängig von dem Befund der
Rückstandsuntersuchung.
Liegt eine vorschriftswidrige Behandlung (z.b. Nachweis von Chloramphenicol in einer
Muskelprobe) oder eine Überschreitung von Höchst-, Richt- bzw. Grenzwerten vor, so ist
entsprechend der Rückstandskontrollverordnung vorzugehen.
Im Falle des Nachweises einer vorschriftswidrigen
Behandlung wird der Tierbestand
behördlich durch die Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid gesperrt.
Die Tiere des
gesperrten Betriebes werden einer Revision durch den Amtstierarzt unterzogen.
Dieser führt
Erhebungen zur Abklärung der Ursachen im Betrieb durch. Diese umfassen
unter anderem
die Prüfung der vorgeschriebenen Aufzeichnungen von
Tierarzneimittelanwendungen.
Zusätzlich entnimmt der Amtstierarzt Proben von den vorhandenen Tieren und
gegebenenfalls auch von Wasser oder Futter.
Tiere denen verbotene Substanzen verabreicht wurden, werden
getötet und unschädlich
beseitigt. Die Sperre eines Betriebes bleibt so lange aufrecht bis die
Erhebungen
abgeschlossen und die Ergebnisse von Nachfolgeuntersuchungen negativ sind. Ein
Betrieb,
dem eine vorschriftswidrige Behandlung nachgewiesen wurde, unterliegt in den
nächsten
zwölf Monaten (nach Aufhebung der Sperre) einer verstärkten
Überwachung.
Werden bei Kontrollen Rückstände von zugelassenen
Stoffen nachgewiesen, so sind
ebenfalls Ermittlungen im Herkunftsbetrieb durchzuführen und Proben zu
ziehen. Werden bei
Tieren eines Betriebes immer wieder Höchstwertüberschreitungen
festgestellt so kann die
Bezirksverwaltungsbehörde ebenfalls eine Sperre über den betroffenen
Bestand verhängen.
Diese Betriebe unterliegen nach Aufhebung der Sperre einer verstärkten
Kontrolle während
der folgenden sechs Monate.
Unabhängig
davon kann bei der Feststellung von Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz,
Tierärztegesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz, Rezeptpflichtgesetz,
Lebensmittelgesetz oder
Fleischuntersuchungsgesetz eine Anzeige erfolgen.
Bei jedem Befund (Verdacht einer vorschriftswidrigen
Behandlung Überschreitung von
Höchst-, Grenz- bzw. Richtwerten) ist vom Tierarzt, der die Probe gezogen
hat, ein
Rückstands-Erhebungsprotokoll, welches von der Veterinärverwaltung
ausgearbeitet wurde,
auszufüllen. Dieses Protokoll ist in Folge unverzüglich an die
für den Herkunftsbetrieb
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter zuleiten.
Nach Abschluss der Erhebungen im Herkunftsbetrieb durch
diese Behörde, ist das Protokoll
an die Landesveterinärbehörde und von dieser im Rahmen der
Jahresmeldung an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen zu
übermitteln.
Frage 4):
Ja, wie bereits zu Frage 3c) ausgeführt.
Bei positiven Rückstandsergebnissen werden immer
Erhebungen im landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb durchgeführt. Die
Ergebnisse der
Schlachttier und Fleischuntersuchung werden vom Untersuchungstierarzt
aufgezeichnet und
auf Wunsch dem Verfügungsberechtigten übermittelt. Eine generelle
Verpflichtung besteht
nur im Falle von meldepflichtigen Zoonosen. Einzelne Qualitätsprogramme
und
Gesundheitsdienste sehen jedoch auf freiwilliger Basis vor, dass alle
Ergebnisse der
Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den Tierhalter übermittelt werden
und von diesem
gemeinsam mit dem Hoftierarzt ausgewertet werden, um entsprechende
Maßnahmen zu
setzen.
Frage 5a):
Der Tierhalter hat mittels Begleitschein dem
Schlachthof zu garantieren, dass die Tiere
rückstandsfrei sind und nicht mit verbotenen Substanzen behandelt wurden.
Die Stallregister
haben 5 Jahre im Betrieb aufzuliegen und sind auf Wunsch der
Kontrollbehörde zur Einsicht
vorzulegen.
Frage 5b):
Eine Vernetzung aller Bezirksverwaltungsbehörden,
Schlachthöfen und Landesregierungen
mit dem Bund ist derzeit nicht in Planung.
Frage 6);
Die am 1. April 2002 in Kraft gesetzten Erstfassung der
Tierarzneimittel-
Anwendungsverordnung wurde unter Mitwirkung von Univ.Prof. Dr. Ivo Schmerold
(Institut
für Pharmakologie der Veterinärmedizinischen Universität
Wien)unter Berücksichtigung der
für die Tiergesundheitsdienste vorgesehenen Bedingungen (periodische
Kontrollbesuche
des Hoftierarztes, Abgabe von Medikamenten nur nach ordnungsgemäßer
Diagnosestellung
und vor allem zur Nachbehandlung von Erkrankungen, Ausbildung der Tierhalter
bezüglich
Lagerung und korrekte Anwendung der Tierarzneimittel, lückenlose
Aufzeichnungspflicht)
erstellt.
Eine Neufassung der Verordnung ist bereits in Begutachtung.
Bei der Erstellung dieser
Neufassung wurde ein weiteres Fakultätsgutachten der
Veterinärmedizinischen Universität
Wien berücksichtigt. In der Liste sind folgende Gruppen von
Tierarzneimitteln nicht enthalten:
Narkose- und Beruhigungsmittel, Tötungsmittel, Lokalanästhetika,
Avermectine und
Gyrasehemmer (Fluochinolone), sowie alle zur intravenösen oder intrauterinen
Anwendung
bestimmten Präparate.
Fragen 7) und 8):
Von den Tiergesundheitsdiensten werden teilweise
Jahresberichte veröffentlicht, in denen
über die Vornahme von Antibiogrammen berichtet wird, wobei die Situation
im Vergleich mit
anderen EU-Staaten als günstig beurteilt werden kann. Im Rahmen aller
Notschlachtungen
bakteriologische Untersuchungen durchgeführt und in diesem Zusammenhang
ebenfalls
Antibiogramrne erstellt, welche die oben angeführte Situation weitgehend
bestätigen.
Im übrigen verweise ich auf die Jahresberichte der einzelnen
Bundesländer und der
Tiergesundheitsdienste.
Frage 9):
Die Rückstandsuntersuchung
Österreichs wird entsprechend den Vorgaben der Anhänge zu
der Richtlinie 96/23/EG durchgeführt. Bei der jährlichen Planung
werden Ergebnisse des
vorangegangenen Jahres, Erkenntnisse, die in der Arbeitsgruppe
“Rückstände" (alle
Mitgliedstaaten und die Kommission) sowie
mögliche aktuelle Vorgaben durch die
Kommission der Europäischen Union (z.b. verpflichtende Untersuchungen von
Fleisch auf
PCBs als Folge des Dioxinskandals in Belgien) berücksichtigt. In der
Arbeitsgruppe
.Rückstände" hat jeder
Mitgliedstaat seinen Plan vorzustellen, Änderungen zu begründen
und Fragen der Kommission und anderer Mitgliedstaaten zu beantworten.
Frage 10):
Es ist geplant, auch im Veterinär- und
Lebensmittelbereich ein Monitoring- und
Forschungsprogramm betreffend Antibiotikaresistenzen zu installieren. Dabei
sollen in einer
ersten Phase von meinem Ressort eine Erhebung der Antibiotikaresistenzsituation
auf dem
Veterinärsektor in Österreich durchgeführt bzw. veranlasst
werden und bereits vorhandene
Daten mit denjenigen des Humansektors vernetzt werden. Außerdem ist eine
Beteiligung
meines Ressorts an einem Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes betreffend
Antibiotikavorkommen in Gülle und Boden vorgesehen.
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT
Betrifft: Rückstandsuntersuchung in
Österreich;
Entwicklungsbericht 1999
Das
Bundeskanzleramt-Veterinärverwaltung erlaubt sich - wie in Artikel 8
Absatz 3
der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen - über die Durchführung und
Entwicklung der
Rückstandsuntersuchungen der ersten Monate des Jahres 1999 zu berichten.
Es wird ersucht, die etwas
verspätete Übermittlung dieses Berichtes zu ent-
schuldigen.
Für das Probejahr 1999 sind für
den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere insge-
samt 5.658 Proben durch die
Veterinärverwaltung festgelegt worden, wobei 3.889
(69 %) auf Stoffe der Gruppe
A und 1769 (31 %) auf Stoffe der Gruppe B zu unter-
suchen
sind.
Im Zeitraum Jänner 1999
bis Anfang Juni 1999 wurden von den vorgeschriebenen
Proben 32 % (Gruppe A und B) der Proben gezogen, wobei die Aufteilung der Pro-
ben folgendermaßen ist: 22 % Proben der Gruppe A und 55 % der Gruppe B.
Die
Zeitspanne von Jänner bis Anfang Juni wurde gewählt, damit die
Bundesländer auch
die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse der
Veterinär-
verwaltung vorlegen können (Stichtag der Übermittlung von Ergebnissen
und der
Bundesländerberichte war der 18. Juni 1999)
In dieser Zeitspanne konnten folgende Befunde erhoben werden:
1. Bei
einem weiblichen Mastrind wurden 9,4 µa/kq Testosteron
nachgewiesen. In
diesem Falle wurde entsprechend
Artikel 17 der Richtlinie 96/23/EG (§ 15 Ab-
satz 1 der
Rückstandskontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) vorgegangen.
Dieses Tier stammte aus einem reinen Milchbetrieb, der nur Jungrinder
aus eige-
ner Nachzucht mästet, welche nicht zur Remontierung herangezogen werden.
Bei
den Erhebungen im Betrieb konnte keine mißbräuchliche Anwendung
nachge-
wiesen werden. Nachuntersuchungen von Kalbinnen ergaben negative Ergebnis-
se. Die Sperre konnte nach Abschluss der Nachuntersuchungen aufgehoben wer-
den.
2.
Nachweis von Dexamethason (16.8 µq/kq in der Leber und 1.67
µa/kg in der
Muskulatur) bei einem Kalb. Die unzulässigen Rückstände an
Dexamethason
konnten abgeklärt werden (nachweisliche tierärztliche Behandlung).
Maßnahmen
entsprechend Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG (§ 18 der
Rückstands-
kontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997)
wurden durchgeführt.
3.
Nachweis von Sulfadimidin im Muskel eines Mastrindes (112 µg/kg).
Maßnahmen
entsprechend Artikel 18
Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG (§ 18 der Rückstands-
kontrollverordnung, BGBI.Nr. II/426/1997)
wurden durchgeführt.
4.
Erhöhte Belastungen mit Schwermetallen konnten bei zwei Wildschweinen
(Cadmium), einem Rotwild (Blei), einer Kuh (Cadmium) und einem Mastrind
(Cadmium) festgestellt werden. Bei Nachweis von Kontaminanten sind ebenfalls
Erhebungen im Tierhaltungsbetrieb zur Feststellung der Ursachen vorgesehen.
In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.
Für das Probejahr 1999 sind für den Bereich Milch,
Eier und Honig insgesamt
1.668 Proben festgelegt worden, wobei 370 (22 %) auf Stoffe der Gruppe A und
1.298 (78 %) auf Stoffe der Gruppe B zu untersuchen sind.
Im ersten Halbjahr 1999
wurden von den vorgeschriebenen Proben 50 % (Gruppe A
und B) der Proben gezogen, davon wurden 49 % Proben der Gruppe A und 51 %
Proben der Gruppe B in dieser Zeitspanne bearbeitet.
Folgender Befund konnte erhoben werden:
• In vier Honigproben wurde Sulfathiazol nachgewiesen.
In den restlichen Lebensmittelproben konnten keine Rückstände festgestellt werden.
Auf Grund vorliegender
Ergebnisse ist nach ho. Auffassung die Entwicklung im
Rahmen des Rückstandsmonitoring trotz des Nachweises einer nicht erlaubten
Substanz durchaus als positiv zu bewerten. Die behördlichen Kontrollen und
die
vermehrt vorhandenen Eigenkontrollsysteme der Erzeuger erweisen sich als gute
Basis für eine
funktionierende Rückstandsüberwachung.
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Betreff: Rückstandsuntersuchung in
Österreich;
Entwicklungsbericht 2000
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen-Veterinärverwaltung
erlaubt sich - wie in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen -
über die
Durchführung und Entwicklung der Rückstandsuntersuchungen der ersten
Monate
des Jahres 2000 zu berichten.
Für das Probejahr 2000
wurden für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere
insgesamt 7.291 Proben
durch die Veterinärverwaltung festgelegt, wobei 3.356
(46 %) auf Stoffe der Gruppe A und 3.935 (54 %) auf Stoffe der Gruppe B zu
unter-
suchen
sind.
Im Zeitraum Jänner bis Anfang Juni
2000 wurden von den vorgeschriebenen Proben
34,3 % (Gruppe A und B) der Proben gezogen, davon wurden 33 % der Proben auf
Stoffe der Gruppe A und 35 % auf Stoffe der Gruppe B untersucht.
Diese Zeitspanne wurde
gewählt, um den neun Bundesländern die Möglichkeit zu
geben auch die - bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungsergebnisse -
der Veterinärverwaltung vorlegen zu können (Stichtag der
Übermittlung Bundes-
länderberichte inklusive der Ergebnisse war der 16. Juni 2000). Der Beginn
der
Untersuchungen jener Stoffe, die 2000 erstmalig in das österreichische
Rückstands-
programm aufgenommen worden sind, musste - aus labortechnischen Gründen -
mit
1. August 2000 festgelegt werden. Diese sind daher in diesem Bericht noch nicht
berücksichtigt.
Folgende Befunde konnten erhoben werden:
1. Bei
einem Mastschwein wurden 0.47 µq/kg Chloramphenicol nachgewiesen.
In
diesem Falle wurde entsprechend Artikel 17 der Richtlinie 96/23/EG (§ 15
Ab-
satz 1 der
Rückstandskontrollverordnung, BGBI. Nr. II/426/1997) vorgegangen.
Dieses Tier stammte aus einem Aufzucht- und Maststall. Bei den
Erhebungen im
Betrieb konnte keine mißbräuchliche Anwendung nachgewiesen werden.
Die vor-
genommene Stichprobenkontrolle ergab in allen Fällen ein negatives
Ergebnis.
Die Sperre konnte nach Abschluss der Nachuntersuchungen aufgehoben werden.
2.
Nachweis von Chloramphenicol (0,64 µg/kg) in der Muskulatur bei einem
Mast-
rind. Maßnahmen entsprechend Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie
96/23/EG (§ 18
der Rückstandskontrollverordnung,
BGBI. Nr. II/426/1997) wurden durchgeführt.
Das Ergebnis der im Rahmen der Betriebsüberprüfung gezogenen
Proben war
negativ.
3. Eine
erhöhte Belastung mit dem Schwermetall Blei (5,371 ppm) konnte bei
einem
Rehwild in der Muskulatur festgestellt werden.
In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.
Für das Probejahr 2000 sind für den Bereich Milch, Eier und Honig insgesamt
1.567 Untersuchungen festgelegt worden, wobei 370 (24 %) auf Stoffe der Gruppe A
und 1.197 (76 %) auf Stoffe der Gruppe B zu untersuchen sind.
Im
ersten Halbjahr 2000 wurden von den vorgeschriebenen Untersuchungen 41 %
(Gruppe A und B) der Proben gezogen, davon wurden 36 % Proben der Gruppe A
und 64 % Proben der Gruppe B in dieser Zeitspanne bearbeitet.
Folgende Befunde konnte erhoben werden:
• In einer Probe Kuhmilch wurde Benzylpenicillin (14 µg/kq) nachgewiesen.
• In einer Probe von Eiern wurde Lasalocid (31 µg/kg) nachgewiesen.
In den restlichen Lebensmittelproben konnten keine
Belastungen mit Rückständen
festgestellt
werden.
Neben den Untersuchungen auf Basis des
Rückstandsplanes wurden auch
1.723 Verdachtsproben
für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere gezogen
und auf Rückstände
untersucht. Schwerpunktmäßig wurde dabei das Vorhanden-
sein von Antibiotika und Chemotherapeutika überprüft. Von diesen
1.723 Proben
konnten bei 0,7 % bzw. 12 Proben Rückstände (positiver Hemmstofftest)
nachge-
wiesen werden, wobei in zwei Fällen der qualitative Nachweis und die
Quantifi-
zierung des Rückstandes möglich war:
• Bei einer Kuh konnte Enrofloxacin+Ciprofloxacin (136 µg/kg) und
• ebenfalls bei einer Kuh Dihydrostreptomycin (547 (µg/kg) nachgewiesen werden.
Auf Grund vorliegender
Ergebnisse ist nach ho. Auffassung die Entwicklung im
Rahmen des Rückstandsmonitorings trotz des Nachweises einer nicht
erlaubten
Substanz durchaus als positiv zu bewerten. Die behördlichen Kontrollen und
die
vermehrt vorhandenen Eigenkontrollsysteme der Erzeuger erweisen sich als gute
Basis für eine
funktionierende Rückstandsüberwachung.
Es wird ersucht, die
etwas verspätete Übermittlung dieses Berichtes zu ent-
schuldigen.
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Betreff: Rückstandsuntersuchung in
Österreich;
Entwicklungsbericht 2001
Das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen-Veterinärverwaltung
erlaubt sich - wie in Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 96/23/EG vorgesehen -
über die
Durchführung und Entwicklung der Rückstandsuntersuchungen der ersten
Monate
des Jahres 2001 zu berichten.
Für das Probejahr 2001
wurden für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere
insgesamt
8.406 Proben durch die Veterinärverwaltung festgelegt, wobei 3.391
(40,3 %) auf Stoffe der
Gruppe A und 5.015 (59,7 %) auf Stoffe der Gruppe B zu
untersuchen sind.
Im Zeitraum Jänner bis Mitte Juni
2001 wurden von den vorgeschriebenen Proben
53,6 % (Gruppe A und B) der
Proben gezogen, davon wurden 42,8 % der vorge-
sehenen Proben auf Stoffe der Gruppe A und 60,9 % auf die der Gruppe B unter-
sucht. Diese Zeitspanne wurde gewählt, um den neun Bundesländern die
Möglich-
keit zu geben auch die - bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Untersuchungser-
gebnisse - der Veterinärverwaltung vorlegen zu können (Stichtag der
Übermittlung
Bundesländerberichte inklusive der Ergebnisse war der 15. Juni 2001).
Folgende Befunde konnten erhoben werden:
1.
Positive biologische Hemmstoffteste (Screening) bei drei Mastschweinen
und
einem Mastkalb.
2.
Nachweis von Enrofloxacin/Ciprofloxacin bei einem Mastschwein.
Erhebungen im
Herkunftsbetrieb und Maßnahmen entsprechend der Rückstandskontroll-
verordnung,
BGBI. Nr. II/426/1997 wurden durchgeführt.
3. Eine
erhöhte Belastung mit Schwermetallen konnte bei einer Kuh (Cadmium in
der Niere: 2,975 ppm) und bei einem Wildschwein (Blei in der Muskulatur:
16,545
ppm) festgestellt
werden.
In den restlichen Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.
Neben den Untersuchungen auf
Basis des Rückstandsplanes wurden auch
2.084 Verdachtsproben
für den Bereich Frischfleisch und lebende Tiere gezogen
und auf Rückstände
untersucht. Schwerpunktmäßig wurde dabei das Vorhanden-
sein von Antibiotika und Chemotherapeutika überprüft. Von diesen
2.084 Proben
konnten bei 0,3 % bzw. 7 Proben Rückstände nachgewiesen werden.
Bei einer Kuh wurden 1,7
µg/kg Choramphenicol nachgewiesen, in den anderen 6
Proben war der Hemmstofftest
positiv. Von einer der positiven Hemmstoffteste liegt
auch das Ergebnis des qualitativen Nachweises und der Quantifizierung des
Rück-
standes
vor:
•
1 Mastkalb: Chlortetracyklin (241 µg/kg) und Sulfadimidin
(> 500 µg/kg)
Eine Übersicht der
Entwicklung für den Bereich Milch, Eier und Honig ist aus
nachfolgender
tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
|
Ergebnis: bisher wurden in 5 Milchproben Sulfonamide (vermutlich unter MRL)
nachgewiesen, die Ergebnisse sind jedoch noch nicht verifiziert.
Alle übrigen Untersuchungen haben keine Beanstandungsgründe ergeben.
Die geringe Anzahl gezogener
Honigproben erklärt sich daraus, dass in Österreich in
weiten Gebieten der diesjährige Honig erst Juni/Juli geschleudert wird.
Informationen zu “Schweinemastskandal"
Mitte Jänner (18.
Jänner 2001) wurden auf Grund schriftlicher Anzeigen insbe-
sondere durch Tierschutzorganisationen unter Einschaltung der
Staatsanwaltschaft
Kontrollen und Hausdurchsuchungen in landwirtschaftlichen Betrieben in den Bun-
desländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und der
Steiermark von
der Kriminalpolizei durchgeführt. Die jeweils zuständigen
Amtstierärzte wurden als
Sachverständige
hinzugezogen.
Als Tatbestand stand
der Verdacht der vorschriftswidrigen Behandlung, insbeson-
dere die illegale und
vorschriftswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln im Vorder-
grund.
Neben landwirtschaftlichen
Betrieben wurden jedoch auch tierärztliche Hausapothe-
ken einer Kontrolle unterzogen und die vom Tierarzt zu erstellenden
Aufzeichnungen
überprüft.
In einigen der in Verdacht
geratenen Betriebe, wobei es sich bis auf zwei Ausnah-
men ausschließlich um Schweinebetriebe (vorwiegend gemischte Betriebe)
han-
delte, wurden auch Tierarzneimittel gefunden und beschlagnahmt.
Betriebe, in denen
Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden (Tierarzneimittelfunde,
das Fehlen eines Stallbuches und der Aufzeichnungen etc.), sind durch die
Bezirks-
verwaltungsbehörde auf Grund des Verdachtes der vorschriftswidrigen
Behandlung
unverzüglich mit Bescheid (§ 26b Fleischuntersuchungsgesetz) gesperrt
worden.
In diesen Betrieben wurden
entsprechend der Rückstandskontrollverordnung (BGBI.
1997/426) Überprüfung der
Aufzeichnungen sowie Entnahme repräsentativer Stich-
proben (per Erlass wurden die Landesregierungen eindringlich
hingewiesen, dies
unverzüglich anzuordnen)
von den Tieren der gesperrten Betriebe angeordnet und
durchgeführt. Diese Maßnahmen waren erforderlich, um mögliche
Hinweise einer
illegalen Arzneimittelanwendung, die nicht von einem Tierarzt durchgeführt
wurde, zu
erhalten.
In der 6. Kalenderwoche war die Zahl der gesperrten
Betriebe mit 46 am größten,
wobei insgesamt 5 Bundesländer (Burgenland, Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg und die Steiermark) involviert waren.
In den Tierhaltungsbetrieben wurden Harn-
und Blutproben gezogen, in einigen
Fällen wurden auch Schlachtungen angeordnet.
In
Folge wurden in allen Bundesländern Überprüfungen
verdächtiger landwirt-
schaftlicher Betriebe und
auch gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchungen
durchgeführt. Insgesamt
wurden mit Stichtag 15. Juni 2001 1.461 Betriebe
kontrolliert, davon wurden die meisten Kontrollen in den Bundesländern
Nieder-
österreich und Oberösterreich durchgeführt (jeweils über
600).
Mit Stand vom 26. Juni 2001
wurden von den insgesamt 3.117 durchgeführten
Untersuchungen 1.754 auf
Substanzen der Gruppe A des Anhanges l der RL
96/23/EG bzw. verbotene Substanzen - 84 hormonelle Wachstumsförder, 154
ß-
Agonisten, 1050 Chloramphenicol, 6 Nitrofurane, 6 Nitroimidazole, 410 Cortico-
steroide und 44
Phenylbutazone (NSAIDs) - und 1.363 Proben auf Stoffe der Gruppe
B des Anhanges l der RL 96/23/EG - 1.326 Untersuchungen auf Chemotherapeutika
und Antibiotika, davon 1.208 Hemmstoffteste aus Harn, Muskel, Leber und Niere,
20
Kokzidiostatika,
14 Tranquilizer, 3 Antiparasitika - untersucht.
Von den Stoffen der Gruppe A wurden in
neun Proben von Schweinen Chlor-
amphenicol nachgewiesen. Die Betriebe wurden per Bescheid durch die
zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde gesperrt und diese setzte entsprechend der
Richtlinie
96/23/EG - umgesetzt durch
die der Rückstandskontrollverordnung die Maßnahmen,
da der Nachweis einer vorschriftswidrigen Behandlung eindeutig erbracht war.
Die
positiven Tiere wurden getötet und unschädlich beseitigt. Nach
Aufheben der Sperr-
bescheide unterliegen diese Betriebe einer verstärkten Überwachung
über einen
Zeitraum von 12 Monaten.
Von 7 Untersuchungen
(Rinderharn) auf 19-Nortestosteron waren 3 positiv. Es
handelte sich in allen Fällen um weibliche Rinder eines Betriebes, die
jedoch trächtig
waren. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse war dieser Betrieb behördlich
gesperrt!
Von den 1.326 Proben, die auf
Chemotherapeutika und Antibiotika vorwiegend
mittels biologischem Hemmstofftest untersucht wurden, waren 251 Proben positiv,
wobei im Falle von Hemmstoffnachweisen im Harn im Rahmen der Bestandsunter-
suchungen, diese nur zur Orientierung bzw. auch der Überprüfung der
Aufzeich-
nungspflicht
dienten.
Bei dem Nachweis von
Hemmstoffen im Harn war es erforderlich, sehr umsichtig
vorzugehen, da auch in einigen Betrieben nachweislich und auch erlaubter Weise
antibiotische
Leistungsförderer eingesetzt wurden. Insgesamt wurde von den Amts-
tierärzten oder den amtlichen Tierärzten, die die Probenahme im
landwirtschaftlichen
Betrieb durchführten, die weitere Vorgangsweise abhängig von den
Ergebnissen der
Kontrollen am Hof festgelegt. Betriebe, die auf Grund von
Unregelmäßigkeiten
gesperrt werden mussten, bleiben nach Aufhebung der Sperre 6 Monate unter
verstärkter Kontrolle.
In einigen Bundesländern wurden
zusätzlich bei Schlachtschweinen am Schlachthof
Proben gezogen und auf
antimikrobielle Substanzen mittels biologischem Hemm-
stofftest
untersucht.
Zum Zeitpunkt des Verfassens
des Berichtes ist kein Betrieb gesperrt und die
Ermittlungen der Kriminalpolizei zum Teil schon abgeschlossen.
Abschließend ist zu erwähnen, dass das
Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin in
der Zeit vom 18. bis 22. Juni 2001 einen Inspektionsbesuch durchführte,
der nun zur
Stellungnahme
vorliegt.
Die angeschlossenen Anlagen konnten nicht gescannt werden !!.