4083/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.08.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom
4. Juli 2002, Nr. 4106/J, betreffend Radon im Grundwasser - Nationale
Maßnahmen, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Empfehlung der Kommission vom 20. Dezember 2001
über den Schutz der Öffentlichkeit
vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser (2001/928/Euratom)
bezieht sich ge-
nauso wie die Richtlinie
98/83/EG des Rates vom 3. Dezember 1998 über die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch, die durch
die Verordnung des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von
Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TWV), BGBI. II Nr. 304/2001, in nationales Recht um-
gesetzt wurde, ausdrücklich nur auf Trinkwasser und nicht auf
Grundwasser.
Die
Zuständigkeit hiefür liegt daher beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Genera-
tionen.
Zu Frage 1:
Es liegen mir keine Informationen vor, inwieweit
Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Maßnah-
men zur Dosisüberwachung für die radiologische Qualität von
Trinkwasser im Sinne der bei-
den oben genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften gesetzt haben oder
planen, da
diese Materie in die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generatio-
nen
fällt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Maßnahmen im Zusammenhang mit Trinkwasser fallen in
den Zuständigkeitsbereich des
Herrn Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen. Ein
legistischer Handlungs-
bedarf in Bezug auf Grundwasser ist derzeit nicht zu ersehen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Als
“Grundwasser" wird Wasser bezeichnet, das sich noch im Boden
befindet. Dort ist weder
die Konzentration von Radon noch von Folgeprodukten beeinflussbar, da sie
geogen sind.
Zur Entfernung von Radon und Folgeprodukten aus Trinkwasser gibt es Verfahren,
die z.B.
in Skandinavien kommerziell eingesetzt werden. Es sei auf den Abschlussbericht
des teil-
weise von der EU finanzierten Projekts “TENAWA" (Treatment
Techniques for Removing
Natural Radionuclides from
Drinking Water), KEG-Vertragsnummer FI4PCT960054, hinge-
wiesen, an dem auch mehrere österreichische Arbeitsgruppen mitgearbeitet
haben.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Mit Ausnahme von Wasserwerken und mit stark radonhaltigem
Heilwasser gespeisten Heil-
bädern ist der Beitrag von aus Wasser freigesetztem Radon zur
Gesamtradonkonzentration
in Räumen maximal in der Größenordnung von wenigen Prozent. Der
in Innenräumen bei
weitem überwiegende Anteil des Radons kommt aus dem Boden, Radon aus
Baumaterial
spielt ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Vor etwa 10 Jahren wurden die
Wasserbehälter
einer großen österreichischen Stadt auf Radon in der Luft untersucht.
Es ergaben sich Wer-
te, die teilweise über den durchschnittlichen Werten für Innenräume in Österreich
lagen. Da
sich aber Arbeitnehmer/innen nur kurzzeitig zu
Kontrollgängen und Reparaturen in diesen
Reservoirs aufhalten, resultiert
daraus kein Handlungsbedarf. In öffentlichen Schwimmbä-
dern von Heilbädern, wie in Bad Gastein, die mit Mineralwasser gespeist
werden, wird das
Radon entfernt. In österreichischen Heilbädern (Wannenbädern
bzw. im Heilstollen Gastein),
in denen höhere Radonkonzentrationen zu erwarten sind, wurden schon vor
Jahren Unter-
suchungen bezüglich der
Konzentration von Radon in der Raumluft durchgeführt und die
zum Schutz der dort tätigen Arbeitnehmer/innen notwendigen Maßnahmen
getroffen. Mit der
jüngst vom Parlament verabschiedeten Novelle zum Strahlenschutzgesetz
wurde die
Rechtsgrundlage für
Maßnahmen zur Reduktion der Exposition von Arbeitnehmer/innen
durch Radon und sonstige natürliche radioaktive Stoffe wesentlich
verbessert. Eine Konkreti-
sierung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen im Verordnungswege
ist in Vorbe-
reitung.
Zu Frage 11:
Wie oben ausgeführt, fallen Fragen des Trinkwassers in
die Kompetenz des Herrn Bundes-
ministers für soziale Sicherheit und Generationen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Untersuchungen zu Radon in verschiedensten Wässern
wurden bereits zu Beginn des
20. Jahrhunderts in Österreich durchgeführt, wobei der Wunsch nach
Entdeckung von stark
radonhaltigen Wässern für
Kurbetriebe und Heilwässer im Vordergrund stand. Systemati-
sche Untersuchungen von
Trinkwasser wurden anfangs der 90-er-Jahre begonnen, zunächst
in Niederösterreich, dann in Oberösterreich. Im Rahmen der
Wassergüteerhebung wurden
Porengrundwässer und auch einige Karst- und Kluftgrundwässer
untersucht. Unter Einbe-
ziehung aller bekannten Daten wurde eine “Wasserpotenzialkarte"
erstellt. Diese ist unter der
Adresse “http://www.univie.ac.at/Kernphysik/oenrap/welcome.htm"
im
Internet abrufbar.
Zu Frage 14:
Zur Entfernung von Radon aus Trinkwasser gibt es
verschiedene Verfahren, von denen das
Ausgasen durch Lufteinblasen vor allem in Wasserwerken das Häufigste ist.
In Österreich ist
beispielsweise
eine Anlage zur Radonentfernung realisiert (Bad Gastein), die aus einem
Luftkompressor und Filtern besteht. In Skandinavien sind mehrere Anlagentypen
erprobt und
kommerziell erhältlich. Andere, vor allem im Haushalt eingesetzte
Verfahren zur Beseitigung
sonstiger unerwünschter Stoffe aus dem Trinkwasser, wie der Einsatz von
Aktivkohlepatro-
nen, entfernen ebenfalls sehr effizient Radon. Diese Hausanlagen sind in
Österreich im
Handel erhältlich.
Zu Frage 15:
Für Wohnhäuser bzw. Wohnräume gibt es eine
Empfehlung der Österreichischen Strahlen-
schutzkommission, die festlegt, dass die Radonkonzentration für bestehende Häuser 400
Bq/m3 und für neu zu bauende Häuser 200
Bq/m3 nicht überschreiten sollte. Diese Werte
entsprechen den in der Empfehlung der Kommission vom 21. Februar 1990 zum
Schutz der
Bevölkerung vor
Radonexposition innerhalb von Gebäuden (90/143/Euratom) empfohlenen
Werten. Radon in Wohnräumen ist - auch international und
gemeinschaftsrechtlich - aus den
gesetzlichen Strahlenschutzregelungen ausdrücklich ausgenommen.
Gesetzliche Regelun-
gen könnten beispielsweise im Wege der Bauordnungen getroffen werden.
Zu Frage 16:
Es gibt weder in Österreich noch anderswo Regelungen für die Radonkonzentration im Bo-
den, da das Radon im Boden geogen ist.
Zu den Fragen 17 bis 19:
Es
gibt keinen Bodenkataster über die Radonkonzentration im Boden. Die
Radonkonzentra-
tion im Boden ist von einer Unzahl von Parametern abhängig, wie z.B.
Feuchtigkeit, Perme-
abilität, Bodenbeschaffenheit, Temperatur, Luftdruck etc., die sich
laufend ändern. Jede Ra-
donmessung liefert in diesem
Sinne eine Momentaufnahme und die Ergebnisse sind unter
anderen Außenbedingungen nicht reproduzierbar. Gegenden mit potenziell
erhöhten Werten
sind der im Rahmen einer Untersuchung über Radon in Innenräumen
erstellten Radonpo-
tenzialkarte zu entnehmen.
Diese ist unter der Adresse “http://www.univie.ac.at/-
Kernphysik/oenrap/welcome.htm"
im Internet abrufbar.
Zu Frage 20:
Bodenradonmessungen werden vom Arsenal Research (Austrian
Research Centers) durch-
geführt; im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 17 bis 19
vorwiegend im Rahmen
der eigenen Forschungstätigkeit oder in Einzelfällen, etwa zur
Baugrunduntersuchung von
privaten Auftraggebern.
Zu Frage 21:
Es wurden (vgl. zu den Fragen 17 bis 20) bisher etwa 60
Messungen auf Veranlassung pri-
vater Auftraggeber
durchgeführt.
Zu Frage 22:
Es wurden Radonkonzentrationen gemessen, die jeweils nur
für einen bestimmten Ort und
bestimmte äußere Umstände gelten und deren Messung an konkrete
Aufträge gebunden
waren. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
hat keinen Zugang zu den nicht veröffentlichten Ergebnissen und den
eventuellen Schluss-
folgerungen.
Zu den Fragen 23 und 24:
Grundsätzlich
darf auf obige Ausführungen hingewiesen werden. Eine Anpassung der
Schutzmaßnahmen an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik
erfolgt derzeit im
Zuge der Novellierung der nationalen Strahlenschutzgesetzgebung.