4083/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.08.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
4. Juli 2002, Nr. 4106/J, betreffend Radon im Grundwasser - Nationale Maßnahmen, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Empfehlung der Kommission vom 20. Dezember 2001 über den Schutz der Öffentlichkeit
vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser (2001/928/Euratom) bezieht sich ge-
nauso wie die Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. Dezember 1998 über die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch, die durch die Verordnung des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TWV), BGBI.
II Nr. 304/2001, in nationales Recht um-
gesetzt wurde, ausdrücklich nur auf Trinkwasser und nicht auf Grundwasser.

Die Zuständigkeit hiefür liegt daher beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Genera-
tionen.


Zu Frage 1:

Es liegen mir keine Informationen vor, inwieweit Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Maßnah-
men zur Dosisüberwachung für die radiologische Qualität von Trinkwasser im Sinne der bei-
den oben genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften gesetzt haben oder planen, da
diese Materie in die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generatio-
nen fällt.

Zu den Fragen 2 und 3:

Maßnahmen im Zusammenhang mit Trinkwasser fallen in den Zuständigkeitsbereich des
Herrn Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen. Ein legistischer Handlungs-
bedarf in Bezug auf Grundwasser ist derzeit nicht zu ersehen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Als “Grundwasser" wird Wasser bezeichnet, das sich noch im Boden befindet. Dort ist weder
die Konzentration von Radon noch von Folgeprodukten beeinflussbar, da sie geogen sind.
Zur Entfernung von Radon und Folgeprodukten aus Trinkwasser gibt es Verfahren, die z.B.
in Skandinavien kommerziell eingesetzt werden. Es sei auf den Abschlussbericht des teil-
weise von der EU finanzierten Projekts “TENAWA" (Treatment Techniques for Removing
Natural Radionuclides from Drinking Water), KEG-Vertragsnummer FI4PCT960054, hinge-
wiesen, an dem auch mehrere österreichische Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Mit Ausnahme von Wasserwerken und mit stark radonhaltigem Heilwasser gespeisten Heil-
bädern ist der Beitrag von aus Wasser freigesetztem Radon zur Gesamtradonkonzentration
in Räumen maximal in der Größenordnung von wenigen Prozent. Der in Innenräumen bei
weitem überwiegende Anteil des Radons kommt aus dem Boden, Radon aus Baumaterial
spielt ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Vor etwa 10 Jahren wurden die Wasserbehälter
einer großen österreichischen Stadt auf Radon in der Luft untersucht. Es ergaben sich Wer-
te, die teilweise über den durchschnittlichen Werten für Innenräume in Österreich lagen. Da


sich aber Arbeitnehmer/innen nur kurzzeitig zu Kontrollgängen und Reparaturen in diesen
Reservoirs aufhalten, resultiert daraus kein Handlungsbedarf. In öffentlichen Schwimmbä-
dern von Heilbädern, wie in Bad Gastein, die mit Mineralwasser gespeist werden, wird das
Radon entfernt. In österreichischen Heilbädern (Wannenbädern bzw. im Heilstollen Gastein),
in denen höhere Radonkonzentrationen zu erwarten sind, wurden schon vor Jahren Unter-
suchungen bezüglich der Konzentration von Radon in der Raumluft durchgeführt und die
zum Schutz der dort tätigen Arbeitnehmer/innen notwendigen Maßnahmen getroffen. Mit der
jüngst vom Parlament verabschiedeten Novelle zum Strahlenschutzgesetz wurde die
Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Reduktion der Exposition von Arbeitnehmer/innen
durch Radon und sonstige natürliche radioaktive Stoffe wesentlich verbessert. Eine Konkreti-
sierung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen im Verordnungswege ist in Vorbe-
reitung.

Zu Frage 11:

Wie oben ausgeführt, fallen Fragen des Trinkwassers in die Kompetenz des Herrn Bundes-
ministers für soziale Sicherheit und Generationen.

Zu den Fragen 12 und 13:

Untersuchungen zu Radon in verschiedensten Wässern wurden bereits zu Beginn des
20. Jahrhunderts in Österreich durchgeführt, wobei der Wunsch nach Entdeckung von stark
radonhaltigen Wässern für Kurbetriebe und Heilwässer im Vordergrund stand. Systemati-
sche Untersuchungen von Trinkwasser wurden anfangs der 90-er-Jahre begonnen, zunächst
in Niederösterreich, dann in Oberösterreich. Im Rahmen der Wassergüteerhebung wurden
Porengrundwässer und auch einige Karst- und Kluftgrundwässer untersucht. Unter Einbe-
ziehung aller bekannten Daten wurde eine “Wasserpotenzialkarte" erstellt. Diese ist unter der
Adresse “http://www.univie.ac.at/Kernphysik/oenrap/welcome.htm" im Internet abrufbar.

Zu Frage 14:

Zur Entfernung von Radon aus Trinkwasser gibt es verschiedene Verfahren, von denen das
Ausgasen durch Lufteinblasen vor allem in Wasserwerken das Häufigste ist. In Österreich ist


beispielsweise eine Anlage zur Radonentfernung realisiert (Bad Gastein), die aus einem
Luftkompressor und Filtern besteht. In Skandinavien sind mehrere Anlagentypen erprobt und
kommerziell erhältlich. Andere, vor allem im Haushalt eingesetzte Verfahren zur Beseitigung
sonstiger unerwünschter Stoffe aus dem Trinkwasser, wie der Einsatz von Aktivkohlepatro-
nen, entfernen ebenfalls sehr effizient Radon. Diese Hausanlagen sind in Österreich im
Handel erhältlich.

Zu Frage 15:

Für Wohnhäuser bzw. Wohnräume gibt es eine Empfehlung der Österreichischen Strahlen-
schutzkommission, die festlegt, dass die Radonkonzentration für bestehende Häuser 400
Bq/m3 und für neu zu bauende Häuser 200 Bq/m3 nicht überschreiten sollte. Diese Werte
entsprechen den in der Empfehlung der Kommission vom 21. Februar 1990 zum Schutz der
Bevölkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebäuden (90/143/Euratom) empfohlenen
Werten. Radon in Wohnräumen ist - auch international und gemeinschaftsrechtlich - aus den
gesetzlichen Strahlenschutzregelungen ausdrücklich ausgenommen. Gesetzliche Regelun-
gen könnten beispielsweise im Wege der Bauordnungen getroffen werden.

Zu Frage 16:

Es gibt weder in Österreich noch anderswo Regelungen für die Radonkonzentration im Bo-
den, da das Radon im Boden geogen ist.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Es gibt keinen Bodenkataster über die Radonkonzentration im Boden. Die Radonkonzentra-
tion im Boden ist von einer Unzahl von Parametern abhängig, wie z.B. Feuchtigkeit, Perme-
abilität, Bodenbeschaffenheit, Temperatur, Luftdruck etc., die sich laufend ändern. Jede Ra-
donmessung liefert in diesem Sinne eine Momentaufnahme und die Ergebnisse sind unter
anderen Außenbedingungen nicht reproduzierbar. Gegenden mit potenziell erhöhten Werten
sind der im Rahmen einer Untersuchung über Radon in Innenräumen erstellten Radonpo-
tenzialkarte zu entnehmen. Diese ist unter der Adresse “http://www.univie.ac.at/-
Kernphysik/oenrap/welcome.htm" im Internet abrufbar.


Zu Frage 20:

Bodenradonmessungen werden vom Arsenal Research (Austrian Research Centers) durch-
geführt; im Hinblick auf die Ausführungen zu den Fragen 17 bis 19 vorwiegend im Rahmen
der eigenen Forschungstätigkeit oder in Einzelfällen, etwa zur Baugrunduntersuchung von
privaten Auftraggebern.

Zu Frage 21:

Es wurden (vgl. zu den Fragen 17 bis 20) bisher etwa 60 Messungen auf Veranlassung pri-
vater Auftraggeber durchgeführt.

Zu Frage 22:

Es wurden Radonkonzentrationen gemessen, die jeweils nur für einen bestimmten Ort und
bestimmte äußere Umstände gelten und deren Messung an konkrete Aufträge gebunden
waren. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
hat keinen Zugang zu den nicht veröffentlichten Ergebnissen und den eventuellen Schluss-
folgerungen.

Zu den Fragen 23 und 24:

Grundsätzlich darf auf obige Ausführungen hingewiesen werden. Eine Anpassung der
Schutzmaßnahmen an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt derzeit im
Zuge der Novellierung der nationalen Strahlenschutzgesetzgebung.