1037 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 18. 3. 2002

Regierungsvorlage


Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anlässlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die Kundmachung dieses Übereinkommens samt Anhang in allen authentischen Sprachfassungen samt Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung der Vorlage Abstand genommen.

Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.