1151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 7. 6. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Entschließungsantrag 534/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Oktober 2001 den gegenständlichen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren ,Piercen oder Tätowieren‘. Dies war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem rechtlichen Risiko verbunden.

Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche diesbezügliche Haftungsfragen – andererseits auch allgemeine Rechtsfragen. So ist in Österreich immer noch umstritten, wer zum ,Piercen‘ und zum ,Tätowieren‘ befugt ist. Zahlreiche gewerblich tätige Personen in diesem Bereich befinden sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Über zahlreiche parlamentarische Anfragen der letzen GP wurde versucht, eine Lösung dieses Problems zu erreichen.

Die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch hat daher den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum Themenbereich Tätowieren und Piercing zu verfassen, um auf dieser Grundlage Bestimmungen vorbereiten zu können, die unter Vorgabe der notwendigen, medizinischen Grundkenntnisse sowie medizinisch-hygienischer Standards die Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien künftig regeln könnten (fachliche Arbeiten für Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).

Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden damals Vorschläge übermittelt, damit dieses im Rahmen des Gewerberechts die notwendige Umsetzung in die Wege leiten kann (XXI. GP Nr. 12/AB vom 29. Dezember 1999 zu 7/J).

In der Anfragebeantwortung vom 20. April 2000 (392/AB XXI. GP) betreffend ,Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren‘ (466/J XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen wurde die Schaffung der erforderlichen Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angekündigt. Inwieweit die an ihr Ministerium übermittelten Vorschläge des Obersten Sanitätsrats zum Themenbereich Tätowieren und Piercing berücksichtigt wurden bzw. werden, ist damals nicht beantwortet worden. Es wurde in diesem Zusammenhang lediglich auf das Kosmetikgewerbe und die dortigen Befähigungsnachweise verwiesen.

In einer weiteren Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) der parlamentarischen Anfrage (1674/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ,Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer‘ stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit fest: ,Nach dem definitiven Vorliegen der medizinischen und hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten.‘ Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage (1673/J XXI. GP) an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung (1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:

,Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem Abschluss als Entwurf für Ausbildungs- und Ausübungsregeln für Piercer und Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender Regelungen im Gewerberecht bekannt gegeben.

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in Aussicht genommenen Regelungen bekundete.

Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.

Mittlerweile sind weitere Monate vergangen, ohne dass in dieser Angelegenheit konkret etwas vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unternommen wurde.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

An der Debatte beteiligten sich neben dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Maria Kubitschek, Mag. Dr. Josef Trinkl, Günter Kiermaier, Sigisbert Dolinschek, Mag. Werner Kogler, Mag. Kurt Gaßner, Ing. Gerhard Bauer, Georg Oberhaidinger, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Karlheinz Kopf und der Ausschussobmann Dr. Reinhold Mitterlehner sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 05 28

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                  Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann