1258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 18. 7. 2002

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 318/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwal­tungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Oktober 2000 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem gegenständlichen Antrag liegt die Überlegung zugrunde, so genannte Massenverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, ohne allerdings den Rechtsschutz selbst zu beeinträchtigten. Zu diesem Zweck wird die gleiche Lösung angestrebt, die als Initiativantrag bereits von den unterzeichneten Abgeordneten zur Vermeidung von Massenverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Der gegenständliche Antrag ist mit dem Verwaltungsgerichtshof inhaltlich abgestimmt.

Der Grundgedanke besteht darin, dass dann, wenn vor dem Verwaltungsgerichtshof ein eine bestimmte Rechtsvorschrift betreffendes Massenverfahren zu erwarten ist, der Verwaltungsgerichtshof dies verlautbart. Dies hat die Wirkung, dass letztinstanzliche Verwaltungsverfahren, in denen die betreffende Norm anzuwenden ist, unterbrochen werden.“

Der Verfassungsausschuss hat den Initiativantrag in seinen Sitzungen am 26. Jänner, 28. Februar und 19. April 2001 in Verhandlung genommen und die Beratungen jeweils vertagt.

Die vertagten Verhandlungen wurden vom Verfassungsausschuss am 4. Juli 2002 wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Sylvia Papházy, MBA, und der Obmann des Ausschusses Dr. Peter Wittmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Dr. Michael Krüger einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Dem gegenständlichen Antrag liegt die Überlegung zugrunde, so genannte Massenverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, ohne allerdings den Rechtsschutz selbst zu beeinträchtigen. Zu diesem Zweck wird die analoge Lösung angestrebt, die bereits vor geraumer Zeit zur Vermeidung von Massenverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof initiiert wurde, allerdings auf Grund der erforderlichen Verfassungsänderung noch nicht beschlossen werden konnte. Um nunmehr die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtshofes trotz der für Frühjahr 2002 drohenden Flut von Beschwerden auch weiterhin garantieren zu können, soll daher der gegenständliche Antrag, welcher mit dem Verwaltungsgerichtshof akkordiert ist, vorrangig behandelt werden.

Der Grundgedanke besteht darin, dass dann, wenn vor dem Verwaltungsgerichtshof eine erhebliche Anzahl von Verfahren zu erwarten ist, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind, der Bundeskanzler bzw. der Landeshauptmann einen diesbezüglichen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes kundmacht. Dies hat die Wirkung, dass letztinstanzliche Verwaltungsverfahren, in denen die dem Beschluss zugrunde liegende Norm anzuwenden ist, unterbrochen werden. Erst wenn das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in dieser Rechtsfrage kundgemacht wird, sind diese Verwaltungsverfahren fortzusetzen.“

Bei der Abstimmung wurde der Initiativantrag 318/A in der Fassung des oberwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 07 04

                 Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer                                             Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann