27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über den Bundesrechungsabschluss für das Jahr 1998 (III-1 der Beilagen)

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GesmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der Bundesminister für Finanzen keine Äußerung ab.

Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 2 Bundesfinanzgesetz 1998 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 3,8% (real 2,2%) erstellt.

Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Mai 1999) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 1998 zu laufenden Preisen auf 2 622,6 Milliarden Schilling und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (2 514,4 Milliarden Schilling) um nominelle 4,3%. Es überstieg damit die bei Erstellung des Bundesvoranschlags angenommene Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte.

Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsprodukts von 3,3% (1997: +2,5%) lag Österreich damit über dem Durchschnitt der EU (EU: +2,8%). Im Vergleich: USA +3,9%, Deutschland +2,8%, Japan –2,8% und OECD insgesamt +2,3%.

Obwohl die Beschäftigung zunahm (+1,0%), trat bei der Arbeitslosenrate keine Besserung ein (Jahresdurchschnitt 1998: 7,2%, Jahresdurchschnitt 1997: 7,1%).

Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) ging im vergangenen Jahr weiter zurück und belief sich im Jahresdurchschnitt 1998 auf +0,9% (1997: +1,3%).

Auf Grund eines ab Jänner 1998 zur Anwendung kommenden neuen Zahlungsbilanzkonzeptes betrug das Leistungsbilanzdefizit im Jahr 1998 –51,6 Milliarden Schilling (1997: –61,4 Milliarden Schilling rückgerechnet) oder 2,0% des BIP (1997: 2,4%).

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bundesrechnungsabschluss erstmals in seiner Sitzung am 2. Dezember 1999 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Ing. Kurt Gartlehner, Reinhart Gaugg, Mag. Werner Kogler, Hermann Böhacker, des Ausschussobmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler sowie des Bundesministers für Finanzen Rudolf Edlinger den Beschluss gefasst, seinen weiteren Verhandlungen gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR Experten beizuziehen und die Beratungen zu vertagen.

Am 19. Jänner 2000 hat der Budgetausschuss die Verhandlungen über diesen Gegenstand wieder aufge­nommen. An den Beratungen nahmen Dr. Ewald Walterskirchen, Dr. Franz Burkert, Prof. Dipl.-Kfm. Dr. Gerhard Lehner sowie Mag. Bruno Rossmann als Sachverständige teil. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Ing. Kurt Gartlehner, Johann Kurzbauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Hermann Böhacker, Marianne Hagenhofer, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Franz Steindl und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler das Wort.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998 im Sinne des Art. 42 Abs. 5
B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 01 19

                              Mag. Franz Steindl                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998

Der Nationalrat hat beschlossen:

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1998 wird die Genehmigung erteilt.