2280/J XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Wimmer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

 

 

In den nächsten beiden Jahren wird die EU - Wasserrahmenrichtlinie national umzusetzen sein.

Erstmals werden dabei Emissions -  und Immissionsregelungen mit ökologischer Orientierung

kombiniert werden. Bewirtschaftungspläne werden nach Flusseinzugsgebieten zu erstellen

sein. Prinzipielle werden kostengerechte Preise für jede Wassernutzung vorgesehen. Die

großteils emissionsseitige Regelung in Österreich wird demnach durch

Immissionsverordnungen zu ergänzen sein.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wann werden Sie eine Immissionsverordnung auf Basis des Wasserrechtsgesetzes

    erlassen?

 

2. Wo sehen Sie darüber hinausgehend Anpassungsbedarf im österreichischen

    Wasserrechtsgesetz auf Grund der Wasserrahmenrichtlinie?

 

3. Werden zusätzliche budgetäre Anforderungen etwa für ein Monitoringsystem erforderlich

    sein und wie hoch beurteilen Sie diese?

 

4. Wird der Wasserwirtschaftsförderungsfonds im Hinblick auf die Einhaltung der in der

    Richtlinie genannten Kriterien eine Neuausrichtung erfahren müssen?

 

5. Werden die Ziele der Richtlinie hinsichtlich des öffentlichen Kanalisationsgrades in

    Österreich erreichbar sein?