2280/J XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Wimmer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
In den nächsten beiden Jahren wird die EU - Wasserrahmenrichtlinie national umzusetzen sein.
Erstmals werden dabei Emissions - und Immissionsregelungen mit ökologischer Orientierung
kombiniert werden. Bewirtschaftungspläne werden nach Flusseinzugsgebieten zu erstellen
sein. Prinzipielle werden kostengerechte Preise für jede Wassernutzung vorgesehen. Die
großteils emissionsseitige Regelung in Österreich wird demnach durch
Immissionsverordnungen zu ergänzen sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wann werden Sie eine Immissionsverordnung auf Basis des Wasserrechtsgesetzes
erlassen?
2. Wo sehen Sie darüber hinausgehend Anpassungsbedarf im österreichischen
Wasserrechtsgesetz auf Grund der Wasserrahmenrichtlinie?
3. Werden zusätzliche budgetäre Anforderungen etwa für ein Monitoringsystem erforderlich
sein und wie hoch beurteilen Sie diese?
4. Wird der Wasserwirtschaftsförderungsfonds im Hinblick auf die Einhaltung der in der
Richtlinie genannten Kriterien eine Neuausrichtung erfahren müssen?
5. Werden die Ziele der Richtlinie hinsichtlich des öffentlichen Kanalisationsgrades in
Österreich erreichbar sein?