3814/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.04.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Parnigoni
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorgänge im Zusammenhang mit dem österreichischen Staatsbürger Jeremiasz
Baranski und den Sondereinheiten bzw. Dienststellen EDOK, SÖKO-NORD und BKA
Aktuelle
Medienberichte ("Polizisten unter Verdacht" - "Korruption in der
Polizei. Die
Verhaftung
von drei EDOK-Beamten ist nur die Spitze des Eisbergs" - Die Presse vom
6.April 2002, Seite 12;
"Mafia-Affäre um drei Fahnder der EDOK" - Kurier vom 5. April
2002, Seite 13; "Top-Kriminalisten
unter Verdacht", Kurier vom 6. April 2002, Seite 12)
geben Anlass zur konkreten Sorge
über die Zustände im zentralen Wirkungsbereich des
Bundesministers für Inneres.
Laut der Zeitschrift
NEWS (Ausgabe 28/01, S.44 ff.) entwickelte sich bereits letztes Jahr eine
"Polizeigroteske
- denn B. war jahrelang begehrter Informant der Staatsschützer" (S
.44).
Weiters
wird in diesem Bericht ein Insider zitiert: "B. wurde mit seinen eigenen
Waffen
geschlagen
- er ist einer Intrige zum Opfer gefallen" (S.45) bzw. wird in der Folge
gemutmaßt:
"Wahrscheinlicher: Neo-Kripochef Haidinger beendete mit der Verhaftung die
wahrlich peinliche Kooperation der EDOK mit dem mutmaßlichen
Verbrecher."
Diese
beiden letztgenannten, logisch einander diametral entgegengesetzten
Interpretationsversionen
und die oftmals relavierten Unstimmigkeiten zwischen den
Abteilungen
und Teilen der Sonderabteilungen bedürfen im Sinne der gebotenen
rechtsstaatlichen Transparenz einer restlosen Aufklärung.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es zutreffend, dass der österreichische
Staatsbürger Jeremziasz Baranski für die
Behörden
Ihres Wirkungsbereiches Tätigkeiten entfaltete, von diesen Aufträge
erhielt
und
dafür von diesen entlohnt worden ist? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen
führte
dies?
2. Lag eine "peinliche Kooperation der EDOK" (wie im obzitierten Medienbericht
angeführt)
vor oder halten Sie es für zutreffend, dass Baranski einer
"Intrige" in Ihrem
Ressort zum Opfer fiel?
3. Können Sie solche Intrigen und Differenzen innerhalb
Ihres Ressorts ausschliessen?
Wenn
nein, welche Gründe und Hintergründe sehen Sie dafür als
möglich an?
4. Welcher "Insider" Ihres Ressorts kann Ihrer Ansicht
nach aus welchen Gründen eine
solche Intrige innerhalb Ihres Ressorts wie oben zitiert medial verlautbart
haben?
5. Ist es zutreffend, dass Baranski während seiner
V-Mann-Tätigkeit für die EDOK im
Jahr
2001 laufend von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich und der nachfolgend eingesetzten Soko Nord mit Morden und
unbegründeten
Verdachtsmomenten beschuldigt wurde? Wenn ja, waren diese
Anschuldigungen
berechtigt und welche konkreten Ermittlungsergebnisse lagen jenen
Anschuldigungen
zu Grunde?
6. Ist es zutreffend, dass seit Dezember 2000 gegen Baranski von Seiten der
Kriminalabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich und der
EDOK in
Fällen ermittelt wurde, die Baranski selbst an die EDOK (Beamten
Bendekovic,
Schiener, Wagner) - im Auftrage Ihres Ressorts - gebracht hat (wie etwa
die Causa Papina / Ecstasy-Herstellung, in welcher er für einen Teil Ihres
Ressorts als
Aufdecker
tätig war und vom anderen Teilen Ihres Ressorts als Mittäter verfolgt
wurde)?
Wenn ja, wie ist dieser Umstand erklärlich?
7. Ist es zutreffend, dass Baranski gleichzeitig im Visier von
Ermittlungen stand und vom
BMI im Wege der Beamten Haidinger und Bendekovic Aufträge und Prämien
(z. B.
im
Dezember 2000 350.000,- ÖS) erhielt, während zugleich ein dem BMI
bekannter
Exekutionstitel
über 152 Mio ÖS von Seiten der deutschen Finanzbehörden
(aufliegend
in Baranskis Staatsbürgerschaftsakt und in seinem im BMI geführten
Akt)
bestand?
Wenn ja, wie ist das möglich?
8. Stimmt es, dass der Beamte Waldinger die deutsche
Finanzzollbehörde dazu angeregt
hat, gegen Baranski einen alten Exekutionsbeschluss zu exekutieren, obwohl sein
Vorgesetzter
Dr. Haidinger Baranski zuvor 350.000,- ÖS trotz laufender Ermittlungen
gegen
Baranksi übergeben hat? Wenn ja, weshalb wurde dieses Geld nicht gleich an
die
deutschen Behörden bezahlt, wenn der Sachverhalt im Akt des BMI auflag und
aus
welchen
Budgetmitteln oder sonstigen Quellen stammte dieser Baranski ausbezahlte
Geldbetrag?
9. Wurde im Januar 2001 auf eine Weisung des Beamten Haidinger hin eine
Sonderkommission
- allein bezogen auf Baranski - gegründet, bestehend u. a. aus den
Beamten
Waldinger, Grandits, Schiller, Ocvirk? Wenn ja, welche Fakten lagen dem zu
Grunde,
was waren und sind die Kosten für diese Sonderkommission und auf welcher
Rechtsgrundlage
beruhte sie?
a) War
Baranski auch nach jener Sonderkommissionsgründung weiterhin für Ihr
Ressort
tätig
10. Hat Baranski im Januar/Feburar 2001 mit den Beamten Bendenkovits
und Haidinger
von
Ihrem Ressort kooperiert, um von Belgien nach England geschmuggelte
Zigaretten
über eine österreichische Spedition sicherzustellen?
11. War Baranski nun für oder gegen die Obrigkeit aktiv zu jenem Zeitpunkt?
12. Wurde Baranski im Februar 2001 - also nach der Sonderkommissionsgründung,
die
den
Auftrag hatte, gegen Baranski zu ermitteln - im Auftrage von oder mit Wissen
und
Billigung
von Ihrem Ressort tätig, um für den Britischen Geheimdienst mit
Einverständnis
der Beamten Haidinger und Bendenkovits nach China zu fliegen, um
den Ursprungsort der
Produktion, den Verschickungsverlauf, die Hintermänner und
die weiteren involvierten Personen eines weltweiten Zigarettenschmuggels
falscher
Markenzigaretten in enormem Ausmass (allein über 200 Container nach
England) zu
eruieren?
a) Hat
er dies unter Lebensgefahr getan für Ihr Ressort und übergab er
sodann in
Erfüllung des Auftrages
umfangreiches Material, Informationen und Karten an Ihr
Ressort (konkret an den Beamten
Bendenkovits zur Weiterleitung an den Beamten
Ihres Ressorts Haidinger)?
b) Führten diese Informationen zu konkreten Fahndungserfolgen?
13. Ist der Beamte Waldinger als Leiter der gegen Baranski eingesetzen
Soko Nord im
September/Oktober in die USA
(Florida) geflogen, um dort den Bruder von Baranski
zu befragen, welche Möbel Baranski in seinem Eisgeschäft in Florida
hatte und ob er
ein Haus oder ein Wohnung in Florida hatte, obwohl alle diese Informationen und
Unterlagen seit S.Juli 2001 nach einer
Hausdurchsuchung bei Baranski in
Grammatneusiedel (wo auch die Möbel fotografiert wurden) bei der
Soko Nord
auflagen?
a) Warum ist der Beamte Waldinger angesichts dessen nach Florida geflogen?
b) Was waren die Kosten dieser Reise und wie wurden sie beglichen?
c) Was war das konkrete Ermittlungsergebnis jener Reise?
d)
Wäre nicht von einer Auswertung der in Grammatneusiedel gemachten
Erhebungen
in Verbindung mit einer
Interpol-Anfrage per Fax bei der Interpol-USA das gleiche
Ergebnis zu erwarten gewesen?
14. Sind die Beamten Ihres Ressorts Waldinger und Kurzewski (=
Edok-Mann OC 39B)
im
Dezember 2001 zu ohnehin vom österreichischen Staatsanwalt vorgenommenen
Zeugeneinvernahmen
in Sachen Baranksi nach Polen geflogen? Wenn ja, was taten sie
dort,
was waren die Kosten der Reise, wären Zugreisen nicht auch tunlich gewesen
und welche Tätigkeit üben Beamte Ihres Ressorts zum Zeitpunkt
staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlicher Einvernahmen aus?
15. Wie erklären Sie sich, dass im Gefolge der Festnahme des österreichischen
Staats-
bürgers
Baranski am 5. Juli 2002 in Gramatneusiedel der Sprecher des polnischen
Innenministers in einer Pressekonferenz verlautbarte, dass österreichische
Beamten
vom
polnischen Innenminister Prämien bekommen haben für diese Verhaftung
eines
österreichischen
Staatsbürgers in Österreich?
16. Hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger am 12.7.2001 eine AP
A-Aussendung und
ein Interview mit der
Zeitschrift "News" im Juli 2001 nach der Verhaftung Baranskis
gemacht, in der er den Medien den vollen
Namen Baranskis nannte, sein Lichtbild aus
dem Pass zur Verfügung stellte und seine Tätigkeit als V-Mann Ihres
Ressorts
offenlegte?
a) Hat der Beamte
Ihres Ressorts Haidinger mit der obgenannten APA-Aussendung und
dem Interview amtlich
bestätigt, dass Baranski als V-Mann
Ihres Ressorts tätig
war?
b) Hat Dr. Haidinger Details von dessen Tätigkeit offengelegt?
c) Hat
Dr. Haidinger ein Lichtbild von dessen Ausweis zur Verfügung gestellt und
dies
auch den
polnischen Medien weitergegeben?
d) Hat
Dr. Haidinger damit Baranski und seine Familie vor von Baranski für Ihr
Ressort
durch
Ermittlungsergebnisse und Hinweise überführten Verbrechern
blosszustellen
versucht,
die Baranski dann belasten sollten?
17. Angesichts der in den - dem Bundesministerium für Inneres
bekannten - in Polen
veröffentlichten Medienberichten über die Causa Baranski erschienenen
Detailinfos
(zum Beispiel über seine Tätigkeiten für den englischen
Geheimdienst, worüber
ausschliesslich
die Beamten Ihres Ressorts Haidinger, Gschwendt und Bendekovits im
Bundesministerium
für Inneres informiert waren): Welche Überprüfung dieser
Informationsverbreitung
durch österreichische Beamten (die von den polnischen
Journalisten,
wie etwa der Journalistin Marsalek als Informationserteiler benannt
wurden) haben Sie im Rahmen Ihrer Dienstaufsichtsverantwortlichkeit im
Bundesministerium
für Inneres durchgeführt oder durchführen lassen und mit welchen
Ergebnissen?
18. Sind Beamte Ihres Ressorts an von oder mit Hilfe von Baranski
überführte Täter
herangetreten
mit dem Ersuchen, Baranski zu belasten?
a) Wenn ja, trifft dies ebenso wie die nachfolgend in Klammer gegebenen
Bezugnahmen - auf Papina, Harbika (den Baranski zur Verhaftung wegen 4,5 Tonnen
Haschisch brachte), Hartmann (der 1999 ein Killerkommando gegen Baranski
angeheuert
hatte, woraufhin Dir Ressort durch Verständigung des deutschen
Bundeskriminalamtes
für Baranski Kobra-Schutz veranlasste) zu?
19. War Baranski von Anfang seiner Tätigkeit für Ihr Ressort
an strenge Vertraulichkeit
von
Seiten Ihres Ressorts zugesichert?
20. War Baranski im Frühjar 1996 bei Treffen hochrangiger Beamten
Ihres Ressorts, des
BKA
Deuschland, des belgischen Innenministeriums und Baranskis in Anwesenheit
der
Beamten Ihres Ressorts Schiener und Wagner strenge Vertraulichkeit von Seiten
Ihres Ressorts zugesichert? Wenn ja, wurde diese Zusicherung auch schriftlich
durch
die Beamten Ihres Ressorts fixiert und hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger
durch
die von
ihm veranlassten Veröffentlichungen in den Medien - angesichts der
Tatsache,
dass in
einem früheren "Täglich Alles"-Bericht 1995 bloss
unbestätigte Vermutun-
gen,
aber keine amtlichen Detailinfos gegeben worden waren - gegen diese
Vertraulichkeitszusicherungen
verstossen ?
21. Haben die Beamten Ihres Ressorts Waldinger und Kurzewski (Soko Nord)
einer
Belastungszeugin namens Galinska in Polen für die Belastung Baranskis im
Zusammenhang mit einem Vorwurf der Beauftragung eines Mordes an dem
ehemaligen polnischen Sportminister Debski eine neue österreichische
Identität und
österreichische
Dokumente versprochen, wenn sie Baranski belasten würde? Wenn ja,
weshalb?
22. Hat der Beamte Ihres Ressorts bzw. der für Ihr Ressort tätige Kurzewski die
polnischen Medien - in concreto die Redakteurin Ana Marszalek von der Zeitschrift
Rzeczpospolita
- informiert, dass Baranski als V-Mann für die EDOK arbeite oder
gearbeitet
habe? Wenn ja, weshalb?
23. Stehen oder standen Mitglieder der Soko-Nord mit verdächtigen
Personen wie
Ryszard Habryka-Kolenda,
Piotr Siniarski-Czaplicki, Wojciek Papina und Lutz
Harmann in Kontakt?
a) Wenn
ja, versuchten sie, diese zu Aussagen gegen Baranski zu bewegen und in
welcher
Form?
24. Hat der Beamte ihres Ressorts Haidinger versucht, den Beamten Ihres
Ressorts
Bendekovits
vom Fall Baranksi fernzuhalten, wenn ja, weshalb?
a.) Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen erteilt?
25. Wird in
Ihrem Ressort V-Männern Vertraulichkeit aller Information und ihrer Quelle
zugesichert?
a) Wurde
Baranski als V-Mann derartige oder andere strenge Vertraulichkeit
zugesichert?
Wenn ja, hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger eine solche
Vertraulichkeitszusage
eingehalten?
26. Ist es zutreffend, dass ein dem Beamten Ihres Ressorts Haidinger
unterstellter Beamte
Ihres
Ressorts im Kriminalpolizeibereich enge private Kontakte mit der derzeit die
Causa
der verhafteten Edok-Beamten bearbeitenden Staatsanwältin unterhält?
Wenn
ja,
haben Sie diesbezüglich eine allfällige Verbindung oder Befangenheit
des Beamten
Haidinger
aus der Sicht Ihres Ressorts überprüft oder überprüfen
lassen?
27. Ist es zutreffend, dass an der zu untersuchenden Causa Baranski
Unbeteiligte wie Frau
Barbara Szygielska von Beamten Ihres Ressorts aufgesucht und Akten der
Festnahme
und Eigentumsbeschlagnahmung ausgesetzt und zum Entkleiden verhalten wurde?
a.) Ist
es zutreffend, dass dies in der dienstlichen Aufsichtszuständigkeit des
Beamten
Ihres
Ressorts Haidinger bei der Generaldirektion für die öffentliche
Sicherheit
angezeigt
wurde und welche Maßnahmen dienstaufsichtsbehördlicher bzw.
disziplinärer
Natur zur Aufklärung der Frage nach der Berechtigung solcher von den
gerichtlichen
Aufträgen laut Anzeige offenbar nicht gedeckter Handlungen hat der Beamte
Ihres
Ressorts
Haidinger daraufhin pflichtgemäß gesetzt?
28. Wurden die polizeilichen Protokolle von im Juli 2001 von der Soko-Nord
vernommenen
relevanten Aufklärungszeugen in der Causa Baranski (wie Wladislaw
Kosiorowski, Aleksander
Mielczarek, Marcin Kasparek, Andreas Boigner, Bank-
Austria-Angestellte Zauchinger, Stöger
und Rubik) pflichtgemäß von der Soko-Nord
an das untersuchungsführende
Gericht weitergeleitet?
29. Ist es zutreffend, dass die Soko Nord versucht hat, ohne
gerichtlichen Beschluss ein
Abhörgerät
im Haus von Baranskis Gattin in Grammatneusiedl durch den TV-
Techniker
Wolfgang Tögel einzubauen?
30. Wer veranlasste und überwachte all diese Vorgänge? Haben
Sie oder der Beamte Dr.
Haidinger
im Zusammenhang mit diesen Vorgängen Weisungen an Beamten der Edok
erteilt?
31. Wie ist die Praxis in Ihrem Ressort beim Einsatz von V-Männern
und Informanten?
Wie viele sind derzeit im Einsatz?
a) Wie ist die Praxis in Ihrem Ressort beim Einsatz von Sonderkommissionen?
b) Wie viele sind derzeit eingesetzt?
c) Welche Kosten und welche Ergebnisse stehen damit im Zusammenhang?
32. Seit wann sind Sie persönlich in Kenntnis dieser Vorgänge?
a)
Erlangten Sie erst vor wenigen Wochen Kenntnis davon, wie von Ihnen
gegenüber
den Medien, in concreto dem ORF, mitgeteilt wurde oder erlangten Sie bereits am
17.10.2001
mittels einer Eingabe an Sie, deren Erhalt Sie bestätigten, Kenntnis?
33. Welche Veranlassungen haben Sie damals getroffen und welche
Veranlassungen
haben
Sie jetzt getroffen?
1 v"
34. Welche Maßnahmen wurden im Bereich Ihres Ressorts
überhaupt bisher in diesem
Zusammenhang gesetzt und welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur
Aufklärung
setzen?
35. Welche Vorgänge waren im obigen Zusammenhang direkt an Sie
berichtspflichtig und
welche
wurden berichtet?
36. Wurden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des
Vorgehens des Beamten
Kurzewski
bereits bisher von Oberst Bedekovic an die Generaldirektion für die
Öffentliche
Sicherheit herangetragen? Wenn ja, wurde diesen dienstlichen
Mitteilungen
nachgegangen, wurde darüber an Sie Bericht erstattet, von wem und
wann?
37. Wurden in diesem Zusammenhang wie immer geartete Weisungen erteilt?
38. Beaufsichtigten Sie diese Vorgänge, bzw. wer führte die
dienstliche Aufsicht, sofern
Sie dies
nicht taten?
39. Können Sie einen allfälligen objektiven
Befangenheitsanschein leitender Beamten
Ihres
Ressorts in den genannten Causen ausschließen?
40. Halten Sie die anfragegegenständlichen Vorgänge in Ihrem
Ressort im Ihrer Aufsicht
unterliegendem
Umfang für dienstrechtskonform?
41. Halten Sie die anfragegegenständlichen Vorgänge in Ihrem
Ressort für dem Ansehen
der österreichischen Sicherheitsbehörden förderlich?
42. Sind Intrigen oder peinliche Kooperationen, wie sie im zitierten
Medienbericht
erwähnt
wurden, in Ihrem Ressort üblich oder können Sie sie
ausschließen?
43. Sind Sie dem zitierten Medienbericht über solche Intrigen entgegen getreten?
44. Sind Veröffentlichungen von Seiten Ihrer Beamten über
Informanten Ihres Ressorts
gegenüber
den Medien - wie jene von Dr. Haidinger - üblich und tunlich?
45. Wen haben Sie mit der Leitung des nunmehr neu eingerichteten
Bundeskriminalamts
in
Ihrem Ressort betraut?
46. Haben Sie angesichts der vorgenannten Sachverhalte Ihr Ressort im Griff?