3814/J XXI.GP

Eingelangt am: 26.04.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgänge im Zusammenhang mit dem österreichischen Staatsbürger Jeremiasz

Baranski und den Sondereinheiten bzw. Dienststellen EDOK, SÖKO-NORD und BKA

Aktuelle Medienberichte ("Polizisten unter Verdacht" - "Korruption in der Polizei. Die
Verhaftung von drei EDOK-Beamten ist nur die Spitze des Eisbergs" - Die Presse vom
6.April 2002, Seite 12; "Mafia-Affäre um drei Fahnder der EDOK" - Kurier vom 5. April
2002, Seite 13; "Top-Kriminalisten unter Verdacht", Kurier vom 6. April 2002, Seite 12)
geben Anlass zur konkreten Sorge über die Zustände im zentralen Wirkungsbereich des
Bundesministers für Inneres.

Laut der Zeitschrift NEWS (Ausgabe 28/01, S.44 ff.) entwickelte sich bereits letztes Jahr eine
"Polizeigroteske - denn B. war jahrelang begehrter Informant der Staatsschützer" (S .44).
Weiters wird in diesem Bericht ein Insider zitiert: "B. wurde mit seinen eigenen Waffen
geschlagen - er ist einer Intrige zum Opfer gefallen" (S.45) bzw. wird in der Folge
gemutmaßt: "Wahrscheinlicher: Neo-Kripochef Haidinger beendete mit der Verhaftung die
wahrlich peinliche Kooperation der EDOK mit dem mutmaßlichen Verbrecher."
Diese beiden letztgenannten, logisch einander diametral entgegengesetzten
Interpretationsversionen und die oftmals relavierten Unstimmigkeiten zwischen den
Abteilungen und Teilen der Sonderabteilungen bedürfen im Sinne der gebotenen
rechtsstaatlichen Transparenz einer restlosen Aufklärung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Ist es zutreffend, dass der österreichische Staatsbürger Jeremziasz Baranski für die
Behörden Ihres Wirkungsbereiches Tätigkeiten entfaltete, von diesen Aufträge erhielt
und dafür von diesen entlohnt worden ist? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte
dies?

2.   Lag eine "peinliche Kooperation der EDOK" (wie im obzitierten Medienbericht

angeführt) vor oder halten Sie es für zutreffend, dass Baranski einer "Intrige" in Ihrem
Ressort zum Opfer fiel?

3.  Können Sie solche Intrigen und Differenzen innerhalb Ihres Ressorts ausschliessen?
Wenn nein, welche Gründe und Hintergründe sehen Sie dafür als möglich an?


4.  Welcher "Insider" Ihres Ressorts kann Ihrer Ansicht nach aus welchen Gründen eine
solche Intrige innerhalb Ihres Ressorts wie oben zitiert medial verlautbart haben?

5.  Ist es zutreffend, dass Baranski während seiner V-Mann-Tätigkeit für die EDOK im
Jahr 2001 laufend von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich und der nachfolgend eingesetzten Soko Nord mit Morden und
unbegründeten Verdachtsmomenten beschuldigt wurde? Wenn ja, waren diese
Anschuldigungen berechtigt und welche konkreten Ermittlungsergebnisse lagen jenen
Anschuldigungen zu Grunde?

6.  Ist es zutreffend, dass seit Dezember 2000 gegen Baranski von Seiten der

Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich und der
EDOK in Fällen ermittelt wurde, die Baranski selbst an die EDOK (Beamten
Bendekovic, Schiener, Wagner) - im Auftrage Ihres Ressorts - gebracht hat (wie etwa
die Causa Papina / Ecstasy-Herstellung, in welcher er für einen Teil Ihres Ressorts als
Aufdecker tätig war und vom anderen Teilen Ihres Ressorts als Mittäter verfolgt
wurde)? Wenn ja, wie ist dieser Umstand erklärlich?

7.  Ist es zutreffend, dass Baranski gleichzeitig im Visier von Ermittlungen stand und vom
BMI im Wege der Beamten Haidinger und Bendekovic Aufträge und Prämien (z. B.
im Dezember 2000 350.000,- ÖS) erhielt, während zugleich ein dem BMI bekannter
Exekutionstitel über 152 Mio ÖS von Seiten der deutschen Finanzbehörden
(aufliegend in Baranskis Staatsbürgerschaftsakt und in seinem im BMI geführten Akt)
bestand? Wenn ja, wie ist das möglich?

8.  Stimmt es, dass der Beamte Waldinger die deutsche Finanzzollbehörde dazu angeregt
hat, gegen Baranski einen alten Exekutionsbeschluss zu exekutieren, obwohl sein
Vorgesetzter Dr. Haidinger Baranski zuvor 350.000,- ÖS trotz laufender Ermittlungen
gegen Baranksi übergeben hat? Wenn ja, weshalb wurde dieses Geld nicht gleich an
die deutschen Behörden bezahlt, wenn der Sachverhalt im Akt des BMI auflag und aus
welchen Budgetmitteln oder sonstigen Quellen stammte dieser Baranski ausbezahlte
Geldbetrag?

9.  Wurde im Januar 2001 auf eine Weisung des Beamten Haidinger hin eine

Sonderkommission - allein bezogen auf Baranski - gegründet, bestehend u. a. aus den
Beamten Waldinger, Grandits, Schiller, Ocvirk? Wenn ja, welche Fakten lagen dem zu
Grunde, was waren und sind die Kosten für diese Sonderkommission und auf welcher
Rechtsgrundlage beruhte sie?

a) War Baranski auch nach jener Sonderkommissionsgründung weiterhin für Ihr
Ressort tätig

10. Hat Baranski im Januar/Feburar 2001 mit den Beamten Bendenkovits und Haidinger
von Ihrem Ressort kooperiert, um von Belgien nach England geschmuggelte
Zigaretten über eine österreichische Spedition sicherzustellen?

11. War Baranski nun für oder gegen die Obrigkeit aktiv zu jenem Zeitpunkt?

12. Wurde Baranski im Februar 2001 - also nach der Sonderkommissionsgründung, die
den Auftrag hatte, gegen Baranski zu ermitteln - im Auftrage von oder mit Wissen und
Billigung von Ihrem Ressort tätig, um für den Britischen Geheimdienst mit
Einverständnis der Beamten Haidinger und Bendenkovits nach China zu fliegen, um


den Ursprungsort der Produktion, den Verschickungsverlauf, die Hintermänner und
die weiteren involvierten Personen eines weltweiten Zigarettenschmuggels falscher
Markenzigaretten in enormem Ausmass (allein über 200 Container nach England) zu
eruieren?

a) Hat er dies unter Lebensgefahr getan für Ihr Ressort und übergab er sodann in
Erfüllung des Auftrages umfangreiches Material, Informationen und Karten an Ihr
Ressort (konkret an den Beamten Bendenkovits zur Weiterleitung an den Beamten
Ihres Ressorts Haidinger)?

b) Führten diese Informationen zu konkreten Fahndungserfolgen?

13. Ist der Beamte Waldinger als Leiter der gegen Baranski eingesetzen Soko Nord im
September/Oktober in die USA (Florida) geflogen, um dort den Bruder von Baranski
zu befragen, welche Möbel Baranski in seinem Eisgeschäft in Florida hatte und ob er
ein Haus oder ein Wohnung in Florida hatte, obwohl alle diese Informationen und
Unterlagen seit S.Juli 2001 nach einer Hausdurchsuchung bei Baranski in
Grammatneusiedel (wo auch die Möbel fotografiert wurden) bei der Soko Nord
auflagen?

a) Warum ist der Beamte Waldinger angesichts dessen nach Florida geflogen?

b) Was waren die Kosten dieser Reise und wie wurden sie beglichen?

c) Was war das konkrete Ermittlungsergebnis jener Reise?

d) Wäre nicht von einer Auswertung der in Grammatneusiedel gemachten Erhebungen
in Verbindung mit einer Interpol-Anfrage per Fax bei der Interpol-USA das gleiche
Ergebnis zu erwarten gewesen?

14. Sind die Beamten Ihres Ressorts Waldinger und Kurzewski (= Edok-Mann OC 39B)
im Dezember 2001 zu ohnehin vom österreichischen Staatsanwalt vorgenommenen
Zeugeneinvernahmen in Sachen Baranksi nach Polen geflogen? Wenn ja, was taten sie
dort, was waren die Kosten der Reise, wären Zugreisen nicht auch tunlich gewesen
und welche Tätigkeit üben Beamte Ihres Ressorts zum Zeitpunkt
staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlicher Einvernahmen aus?

15. Wie erklären Sie sich, dass im Gefolge der Festnahme des österreichischen Staats-
bürgers Baranski am 5. Juli 2002 in Gramatneusiedel der Sprecher des polnischen
Innenministers in einer Pressekonferenz verlautbarte, dass österreichische Beamten
vom polnischen Innenminister Prämien bekommen haben für diese Verhaftung eines
österreichischen Staatsbürgers in Österreich?

16. Hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger am 12.7.2001 eine AP A-Aussendung und
ein Interview mit der Zeitschrift "News" im Juli 2001 nach der Verhaftung Baranskis
gemacht, in der er den Medien den vollen Namen Baranskis nannte, sein Lichtbild aus
dem Pass zur Verfügung stellte und seine Tätigkeit als V-Mann Ihres Ressorts
offenlegte?

a) Hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger mit der obgenannten APA-Aussendung und
dem Interview  
amtlich bestätigt, dass Baranski als V-Mann Ihres Ressorts tätig
war?


b) Hat Dr. Haidinger Details von dessen Tätigkeit offengelegt?

c) Hat Dr. Haidinger ein Lichtbild von dessen Ausweis zur Verfügung gestellt und dies
auch den polnischen Medien weitergegeben?

d) Hat Dr. Haidinger damit Baranski und seine Familie vor von Baranski für Ihr Ressort
durch Ermittlungsergebnisse und Hinweise überführten Verbrechern blosszustellen
versucht, die Baranski dann belasten sollten?

17. Angesichts der in den - dem Bundesministerium für Inneres bekannten - in Polen
veröffentlichten Medienberichten über die Causa Baranski erschienenen Detailinfos
(zum Beispiel über seine Tätigkeiten für den englischen Geheimdienst, worüber
ausschliesslich die Beamten Ihres Ressorts Haidinger, Gschwendt und Bendekovits im
Bundesministerium für Inneres informiert waren): Welche Überprüfung dieser
Informationsverbreitung durch österreichische Beamten (die von den polnischen
Journalisten, wie etwa der Journalistin Marsalek als Informationserteiler benannt
wurden) haben Sie im Rahmen Ihrer Dienstaufsichtsverantwortlichkeit im
Bundesministerium für Inneres durchgeführt oder durchführen lassen und mit welchen
Ergebnissen?

18. Sind Beamte Ihres Ressorts an von oder mit Hilfe von Baranski überführte Täter
herangetreten mit dem Ersuchen, Baranski zu belasten?

a) Wenn ja, trifft dies ebenso wie die nachfolgend in Klammer gegebenen
Bezugnahmen - auf Papina, Harbika (den Baranski zur Verhaftung wegen 4,5 Tonnen
Haschisch brachte), Hartmann (der 1999 ein Killerkommando gegen Baranski
angeheuert hatte, woraufhin Dir Ressort durch Verständigung des deutschen
Bundeskriminalamtes für Baranski Kobra-Schutz veranlasste) zu?

19. War Baranski von Anfang seiner Tätigkeit für Ihr Ressort an strenge Vertraulichkeit
von Seiten Ihres Ressorts zugesichert?

20. War Baranski im Frühjar 1996 bei Treffen hochrangiger Beamten Ihres Ressorts, des
BKA Deuschland, des belgischen Innenministeriums und Baranskis in Anwesenheit
der Beamten Ihres Ressorts Schiener und Wagner strenge Vertraulichkeit von Seiten
Ihres Ressorts zugesichert? Wenn ja, wurde diese Zusicherung auch schriftlich durch
die Beamten Ihres Ressorts fixiert und hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger durch
die von ihm veranlassten Veröffentlichungen in den Medien - angesichts der Tatsache,
dass in einem früheren "Täglich Alles"-Bericht 1995 bloss unbestätigte Vermutun-
gen, aber keine amtlichen Detailinfos gegeben worden waren - gegen diese
Vertraulichkeitszusicherungen verstossen ?

21. Haben die Beamten Ihres Ressorts Waldinger und Kurzewski (Soko Nord) einer
Belastungszeugin namens Galinska in Polen für die Belastung Baranskis im
Zusammenhang mit einem Vorwurf der Beauftragung eines Mordes an dem
ehemaligen polnischen Sportminister Debski eine neue österreichische Identität und
österreichische Dokumente versprochen, wenn sie Baranski belasten würde? Wenn ja,
weshalb?

22. Hat der Beamte Ihres Ressorts bzw. der für Ihr Ressort tätige Kurzewski die

polnischen Medien - in concreto die Redakteurin Ana Marszalek von der Zeitschrift


Rzeczpospolita - informiert, dass Baranski als V-Mann für die EDOK arbeite oder
gearbeitet habe? Wenn ja, weshalb?

23. Stehen oder standen Mitglieder der Soko-Nord mit verdächtigen Personen wie
Ryszard Habryka-Kolenda, Piotr Siniarski-Czaplicki, Wojciek Papina und Lutz
Harmann in Kontakt?

a) Wenn ja, versuchten sie, diese zu Aussagen gegen Baranski zu bewegen und in
welcher Form?

24. Hat der Beamte ihres Ressorts Haidinger versucht, den Beamten Ihres Ressorts
Bendekovits vom Fall Baranksi fernzuhalten, wenn ja, weshalb?

a.) Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen erteilt?

25. Wird in Ihrem Ressort V-Männern Vertraulichkeit aller Information und ihrer Quelle
zugesichert?

a) Wurde Baranski als V-Mann derartige oder andere strenge Vertraulichkeit
zugesichert? Wenn ja, hat der Beamte Ihres Ressorts Haidinger eine solche
Vertraulichkeitszusage eingehalten?

26. Ist es zutreffend, dass ein dem Beamten Ihres Ressorts Haidinger unterstellter Beamte
Ihres Ressorts im Kriminalpolizeibereich enge private Kontakte mit der derzeit die
Causa der verhafteten Edok-Beamten bearbeitenden Staatsanwältin unterhält? Wenn
ja, haben Sie diesbezüglich eine allfällige Verbindung oder Befangenheit des Beamten
Haidinger aus der Sicht Ihres Ressorts überprüft oder überprüfen lassen?

27. Ist es zutreffend, dass an der zu untersuchenden Causa Baranski Unbeteiligte wie Frau
Barbara Szygielska von Beamten Ihres Ressorts aufgesucht und Akten der Festnahme
und Eigentumsbeschlagnahmung ausgesetzt und zum Entkleiden verhalten wurde?

a.) Ist es zutreffend, dass dies in der dienstlichen Aufsichtszuständigkeit des Beamten
Ihres Ressorts Haidinger bei der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
angezeigt wurde und welche Maßnahmen dienstaufsichtsbehördlicher bzw. disziplinärer
Natur zur Aufklärung der Frage nach der Berechtigung solcher von den gerichtlichen
Aufträgen laut Anzeige offenbar nicht gedeckter Handlungen hat der Beamte Ihres
Ressorts Haidinger daraufhin pflichtgemäß gesetzt?

28. Wurden die polizeilichen Protokolle von im Juli 2001 von der Soko-Nord

vernommenen relevanten Aufklärungszeugen in der Causa Baranski (wie Wladislaw
Kosiorowski, Aleksander Mielczarek, Marcin Kasparek, Andreas Boigner, Bank-
Austria-Angestellte Zauchinger, Stöger und Rubik) pflichtgemäß von der Soko-Nord
an das untersuchungsführende Gericht weitergeleitet?

29. Ist es zutreffend, dass die Soko Nord versucht hat, ohne gerichtlichen Beschluss ein
Abhörgerät im Haus von Baranskis Gattin in Grammatneusiedl durch den TV-
Techniker Wolfgang Tögel einzubauen?

30. Wer veranlasste und überwachte all diese Vorgänge? Haben Sie oder der Beamte Dr.
Haidinger im Zusammenhang mit diesen Vorgängen Weisungen an Beamten der Edok
erteilt?


31. Wie ist die Praxis in Ihrem Ressort beim Einsatz von V-Männern und Informanten?
Wie viele sind derzeit im Einsatz?

a) Wie ist die Praxis in Ihrem Ressort beim Einsatz von Sonderkommissionen?

b) Wie viele sind derzeit eingesetzt?

c) Welche Kosten und welche Ergebnisse stehen damit im Zusammenhang?

32. Seit wann sind Sie persönlich in Kenntnis dieser Vorgänge?

a) Erlangten Sie erst vor wenigen Wochen Kenntnis davon, wie von Ihnen gegenüber
den Medien, in concreto dem ORF, mitgeteilt wurde oder erlangten Sie bereits am
17.10.2001 mittels einer Eingabe an Sie, deren Erhalt Sie bestätigten, Kenntnis?

33. Welche Veranlassungen haben Sie damals getroffen und welche Veranlassungen
haben Sie jetzt getroffen?

1 v"

34. Welche Maßnahmen wurden im Bereich Ihres Ressorts überhaupt bisher in diesem
Zusammenhang gesetzt und welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur Aufklärung
setzen?

35. Welche Vorgänge waren im obigen Zusammenhang direkt an Sie berichtspflichtig und
welche wurden berichtet?

36. Wurden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Beamten
Kurzewski bereits bisher von Oberst Bedekovic an die Generaldirektion für die
Öffentliche Sicherheit herangetragen? Wenn ja, wurde diesen dienstlichen
Mitteilungen nachgegangen, wurde darüber an Sie Bericht erstattet, von wem und
wann?

37. Wurden in diesem Zusammenhang wie immer geartete Weisungen erteilt?

38. Beaufsichtigten Sie diese Vorgänge, bzw. wer führte die dienstliche Aufsicht, sofern
Sie dies nicht taten?

39. Können Sie einen allfälligen objektiven Befangenheitsanschein leitender Beamten
Ihres Ressorts in den genannten Causen ausschließen?

40. Halten Sie die anfragegegenständlichen Vorgänge in Ihrem Ressort im Ihrer Aufsicht
unterliegendem Umfang für dienstrechtskonform?

41. Halten Sie die anfragegegenständlichen Vorgänge in Ihrem Ressort für dem Ansehen
der österreichischen Sicherheitsbehörden förderlich?

42. Sind Intrigen oder peinliche Kooperationen, wie sie im zitierten Medienbericht
erwähnt wurden, in Ihrem Ressort üblich oder können Sie sie ausschließen?

43. Sind Sie dem zitierten Medienbericht über solche Intrigen entgegen getreten?


44. Sind Veröffentlichungen von Seiten Ihrer Beamten über Informanten Ihres Ressorts
gegenüber den Medien - wie jene von Dr. Haidinger - üblich und tunlich?

45. Wen haben Sie mit der Leitung des nunmehr neu eingerichteten Bundeskriminalamts
in Ihrem Ressort betraut?

46. Haben Sie angesichts der vorgenannten Sachverhalte Ihr Ressort im Griff?