4106/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend “Radon im Grundwasser - Nationale Maßnahmen"

Es liegt die Empfehlung der Kommission vom 20. Dezember 2001 über den Schutz
der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser vor
(2001/928/Euratom). Die Empfehlung vom 20. Dezember 2001 stützt sich auf
insgesamt 22 Erwägungsgründe, in denen einerseits bestehende Regelungen (z.B.
Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen und der Bevölkerung) aber auch die
Risken der erhöhten Radonkonzentrationen dargelegt wurden. (z.B. Grundwasser
bzw. Trinkwasser).

So haben Untersuchungen in Mitgliedsstaaten in einigen Fällen erhöhte
Radonkonzentrationen im Grundwasser ergeben, vor allem in Regionen mit
kristallinen Felsgestein. Andere Untersuchungen haben in den Mitgliedsstaaten
ergeben, dass Radonkonzentrationen im Oberflächenwasser sehr niedrig sind.
Es gibt Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration im Trinkwasser
radiologisch signifikant ist und die Bevölkerung erhöhten Dosen ausgesetzt wird;
diese sollten aus Strahlenschutzsicht nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem
Grund wächst in zahlreichen Mitgliedsstaaten das Bewusstsein für die Bedeutung
der Exposition der Bevölkerung gegenüber Radon im Trinkwasser. In einigen
Gemeinden wurden bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung ergriffen oder sind
geplant. In vielen Fällen wurden die Kontrollmaßnahmen in Übereinstimmung mit den
Schutzgrundsätzen der Richtlinie 96/29/Euratom und der Richtlinie 98/83/
EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch ausgearbeitet.

In der Wasserversorgung für Privathaushalte verursacht Radon Exposition durch
Ingestion und Inhalation. Radon kann aufgenommen werden durch direkten Verzehr
von Leitungs- oder frischem Flaschenwasser. Auch aus Leitungswasser wird Radon
in die Raumluft freigesetzt, was zur Radonexposition durch Inhalation führt. Radon
im Trinkwasser ist physikalisch und technisch gesehen kontrollierbar; wirksame
Verfahren zur Beseitigung von Radon aus dem Trinkwasser wurden entwickelt und
sind kommerziell verfügbar. Dementsprechend ist ein geeignetes System zur
Verringerung erheblicher Expositionen einzurichten. Wichtiger Bestandteil eines
solchen Systems sind Referenzwerte für die Prüfung von Gegen- oder
Vorbeugemaßnahmen (siehe Erwägung 12).

Sofern die Wasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder einer
öffentlichen Tätigkeit erfolgt, etwa durch ein Wasserwerk, hat der Verbraucher nicht
dieselben Möglichkeiten, die aufgenommene Dosis zu kontrollieren, wie der
Eigentümer einer privaten Wasserversorgung. Daraus folgt, dass der Verbraucher
sich darauf verlassen muss, dass das Wasser keine Gesundheitsrisiken birgt. Hinzu


kommt, dass Gegenmaßnahmen in Bezug auf dieses Wasser eine große Zahl von
Personen betreffen und dementsprechend bei geringeren Radonkonzentrationen
kosteneffizienter sind als im Falle einer privaten Wasserversorgung. Somit ist es
gerechtfertigt, bei der Wasserbereitstellung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit
oder einer öffentlichen Tätigkeit eine strengere Überwachung und niedrigere
Referenzwerte anzusetzen als bei einer privaten Wasserversorgung. Geringe
Radonmengen im Wasser sind überall festzustellen, dementsprechend sollten bei
Konzentrationen unter 100 Bq/l keine Gegenmaßnahmen vorgeschrieben werden.
Untersuchungen auf nationaler Ebene könnten ergeben, dass für die praktische
Durchführung eines Radonprogramms ein höherer Referenzwert festgelegt werden
muss. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass im Rahmen einer gewerblichen
Tätigkeit oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestelltes Wasser, das einen Wert
über 1000 Bq/l aufweist, aus Strahlenschutzsicht als vertretbar angesehen werden
kann, (siehe Erwägung 15)

Alle Mitgliedsstaaten sind durch die Richtlinie 98/83/EG verpflichtet, die
Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser zu überwachen, aber neben
Radon sind auch Radon-Zerfallsprodukte aus dem Anwendungsbereich dieser
Richtlinie ausgenommen.... (siehe Erwägung 17).

Die Kommission geht von einem flexiblen Ansatz aus und empfiehlt den
Mitgliedsstaaten Leitlinien für die Festlegung von Kontrollen für die Exposition
gegenüber Radon und Radon- Zerfallsprodukten im Trinkwasser, die sich an
Wasserwerke und Betreiber öffentlicher Wasserversorgungssysteme richten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   In welchen Mitgliedsstaaten der europäischen Union bzw. Drittstaaten wurden
bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung für die radiologische Qualität von
Grund- bzw. Trinkwasser im Hinblick auf Radon und langlebige
Radonzerfallsprodukte ergriffen oder sind geplant?

2.   Welche gesetzlichen Maßnahmen halten Sie in dieser Frage für notwendig und
 werden ihrerseits geplant?

3.   In welcher Form werden Sie angesichts dieser besonderen Problemstellung die
Öffentlichkeit unterrichten um die Kontrollierbarkeit der Exposition zu verbessern
und eine Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu erreichen?

4.   Wie sieht ein System zur Verringerung der Exposition durch Radon und
 langlebige Radon-Zerfallsprodukte im Grundwasser in Österreich aus?

5.   Werden Sie Leitlinien zu den verschiedenen Verfahren zur Beseitigung von
 Radon und langlebigen Radon-Zerfallsprodukten aus Grundwasser vorlegen und
 wann ist damit zu rechnen?


6.   Wie wird in Österreich die Exposition von ArbeitnehmerInnen durch inhaliertes
Radon in Betriebsstätten, in denen erhebliche Mengen Radon aus Wasser in die
Raumluft freigesetzt werden können, insbesondere in Wasserwerken, Heilbädern
und Schwimmbädern kontrolliert?

7.   Wie viele diesbezügliche Kontrollen hat es in den Jahren 2000 und 2001 gegeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

8.   Wie sah das Ergebnis dieser Kontrollen aus (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

9.   Halten Sie diese Kontrollen, als ressortzuständiger Bundesminister, für
ausreichend?

10. Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?

11. In welcher Form werden Sie die Eigentümern mit privater Wasserversorgung
(Hausbrunnen) über diese Problematik informieren?

12. Welche Untersuchungen über Radonkonzentrationen im Grundwasser
(Quellwasser) liegen in Österreich vor?

13. In welchen Gebieten wurde im Grundwasser eine erhöhte Radonkonzentration
 festgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Bezirke und Gemeinden)?

14. Welche Verfahren zur Beseitigung von Radon im Grundwasser gibt es? Welche
 davon sind in Österreich kommerziell erhältlich?

15. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration in Häusern?

16. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration im Boden?

17. Gibt es einen Bodenkataster über den Radonkonzentration im Boden für
 Österreich?

18. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?

19. Wenn nein, halten Sie einen solchen für notwendig und in welcher Zuständigkeit
(Kompetenz) sollte dieser sein?

20. Wer führt in Österreich die Radonmessungen im Boden durch?

21. Wie viele diesbezügliche Messungen (Kontrollen) wurden 2000 und 2001 in
Österreich durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer, Bezirke
 
und Gemeinden)?

22.Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Untersuchungen?


23. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf für nationale Maßnahmen?

24. Wie sieht Ihre “Antiradonpolitik" für Österreich aus?