4106/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend “Radon im Grundwasser - Nationale Maßnahmen"
Es liegt die Empfehlung der Kommission vom
20. Dezember 2001 über den Schutz
der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser
vor
(2001/928/Euratom). Die Empfehlung vom 20. Dezember 2001 stützt sich auf
insgesamt 22
Erwägungsgründe, in denen einerseits bestehende Regelungen (z.B.
Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen und der Bevölkerung) aber auch
die
Risken der erhöhten Radonkonzentrationen dargelegt wurden. (z.B.
Grundwasser
bzw.
Trinkwasser).
So haben Untersuchungen in
Mitgliedsstaaten in einigen Fällen erhöhte
Radonkonzentrationen im Grundwasser ergeben, vor allem in Regionen mit
kristallinen Felsgestein. Andere Untersuchungen haben in den Mitgliedsstaaten
ergeben, dass
Radonkonzentrationen im Oberflächenwasser sehr niedrig sind.
Es gibt Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration im Trinkwasser
radiologisch signifikant ist und die Bevölkerung erhöhten Dosen
ausgesetzt wird;
diese sollten aus Strahlenschutzsicht nicht außer Acht gelassen werden.
Aus diesem
Grund wächst in zahlreichen Mitgliedsstaaten das Bewusstsein für die
Bedeutung
der Exposition der Bevölkerung gegenüber Radon im Trinkwasser. In
einigen
Gemeinden wurden bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung ergriffen
oder sind
geplant. In vielen
Fällen wurden die Kontrollmaßnahmen in Übereinstimmung mit den
Schutzgrundsätzen der Richtlinie 96/29/Euratom und der Richtlinie 98/83/
EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser
für den
menschlichen Gebrauch ausgearbeitet.
In der Wasserversorgung für
Privathaushalte verursacht Radon Exposition durch
Ingestion und Inhalation. Radon kann aufgenommen werden durch direkten Verzehr
von Leitungs- oder frischem Flaschenwasser. Auch aus Leitungswasser wird Radon
in die Raumluft freigesetzt, was zur Radonexposition durch Inhalation
führt. Radon
im Trinkwasser ist physikalisch und technisch gesehen kontrollierbar; wirksame
Verfahren zur Beseitigung von Radon aus dem Trinkwasser wurden entwickelt und
sind kommerziell verfügbar. Dementsprechend ist ein geeignetes System zur
Verringerung erheblicher Expositionen einzurichten. Wichtiger Bestandteil eines
solchen Systems sind Referenzwerte für die Prüfung von Gegen- oder
Vorbeugemaßnahmen (siehe Erwägung 12).
Sofern die Wasserbereitstellung im Rahmen
einer gewerblichen Tätigkeit oder einer
öffentlichen
Tätigkeit erfolgt, etwa durch ein Wasserwerk, hat der Verbraucher nicht
dieselben Möglichkeiten, die aufgenommene Dosis zu kontrollieren, wie der
Eigentümer einer privaten Wasserversorgung. Daraus folgt, dass der
Verbraucher
sich darauf verlassen muss, dass das Wasser keine Gesundheitsrisiken birgt.
Hinzu
kommt, dass Gegenmaßnahmen in Bezug auf dieses Wasser
eine große Zahl von
Personen betreffen und dementsprechend bei geringeren Radonkonzentrationen
kosteneffizienter sind als im Falle einer privaten Wasserversorgung. Somit ist
es
gerechtfertigt, bei der Wasserbereitstellung
im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit
oder einer öffentlichen Tätigkeit eine strengere Überwachung und
niedrigere
Referenzwerte anzusetzen als bei einer privaten Wasserversorgung. Geringe
Radonmengen im Wasser sind überall festzustellen, dementsprechend sollten
bei
Konzentrationen unter 100 Bq/l keine Gegenmaßnahmen vorgeschrieben
werden.
Untersuchungen auf nationaler Ebene könnten ergeben, dass für die
praktische
Durchführung eines Radonprogramms ein höherer Referenzwert festgelegt
werden
muss. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass im Rahmen einer gewerblichen
Tätigkeit oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestelltes
Wasser, das einen Wert
über 1000 Bq/l aufweist, aus Strahlenschutzsicht als vertretbar angesehen
werden
kann, (siehe Erwägung 15)
Alle Mitgliedsstaaten sind durch die Richtlinie 98/83/EG
verpflichtet, die
Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser zu überwachen,
aber neben
Radon sind auch Radon-Zerfallsprodukte aus dem Anwendungsbereich dieser
Richtlinie ausgenommen.... (siehe Erwägung 17).
Die Kommission geht von einem flexiblen Ansatz aus und
empfiehlt den
Mitgliedsstaaten Leitlinien für die Festlegung von Kontrollen für die
Exposition
gegenüber Radon und Radon- Zerfallsprodukten im Trinkwasser, die sich an
Wasserwerke und Betreiber öffentlicher Wasserversorgungssysteme richten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. In welchen
Mitgliedsstaaten der europäischen Union bzw. Drittstaaten wurden
bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung für die radiologische
Qualität von
Grund- bzw. Trinkwasser im Hinblick auf Radon und langlebige
Radonzerfallsprodukte ergriffen oder sind geplant?
2. Welche
gesetzlichen Maßnahmen halten Sie in dieser Frage für notwendig und
werden ihrerseits geplant?
3. In welcher
Form werden Sie angesichts dieser besonderen Problemstellung die
Öffentlichkeit unterrichten um die Kontrollierbarkeit der Exposition zu
verbessern
und eine Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu
erreichen?
4. Wie sieht ein
System zur Verringerung der Exposition durch Radon und
langlebige Radon-Zerfallsprodukte im Grundwasser in Österreich aus?
5. Werden Sie
Leitlinien zu den verschiedenen Verfahren zur Beseitigung von
Radon und langlebigen Radon-Zerfallsprodukten aus Grundwasser vorlegen
und
wann ist damit zu rechnen?
6. Wie wird in
Österreich die Exposition von ArbeitnehmerInnen durch inhaliertes
Radon in Betriebsstätten, in denen erhebliche Mengen Radon aus Wasser in
die
Raumluft freigesetzt werden können, insbesondere in Wasserwerken,
Heilbädern
und Schwimmbädern kontrolliert?
7. Wie viele
diesbezügliche Kontrollen hat es in den Jahren 2000 und 2001 gegeben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
8. Wie sah das
Ergebnis dieser Kontrollen aus (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
9. Halten Sie
diese Kontrollen, als ressortzuständiger Bundesminister, für
ausreichend?
10. Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?
11. In welcher Form werden
Sie die Eigentümern mit privater Wasserversorgung
(Hausbrunnen) über diese Problematik informieren?
12. Welche Untersuchungen
über Radonkonzentrationen im Grundwasser
(Quellwasser) liegen in Österreich vor?
13. In welchen Gebieten
wurde im Grundwasser eine erhöhte Radonkonzentration
festgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Bezirke und
Gemeinden)?
14. Welche Verfahren zur Beseitigung
von Radon im Grundwasser gibt es? Welche
davon sind in Österreich kommerziell erhältlich?
15. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration in Häusern?
16. Welche Regelungen gibt es für die Radonkonzentration im Boden?
17. Gibt es einen Bodenkataster
über den Radonkonzentration im Boden für
Österreich?
18. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
19. Wenn nein, halten Sie
einen solchen für notwendig und in welcher Zuständigkeit
(Kompetenz) sollte dieser sein?
20. Wer führt in Österreich die Radonmessungen im Boden durch?
21. Wie viele
diesbezügliche Messungen (Kontrollen) wurden 2000 und 2001 in
Österreich durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer, Bezirke
und Gemeinden)?
22.Zu welchen Ergebnissen kam man bei diesen Untersuchungen?
23. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf für nationale Maßnahmen?
24. Wie sieht Ihre “Antiradonpolitik" für Österreich aus?