Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 154

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1088 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Februar 2002 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1089 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes St. Pölten vom 20. Februar 2002 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 663/A bis 672/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3760/J bis 3799/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für heute, 18.17 Uhr, ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18.17 Uhr

 


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