Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 36

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1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1045 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Familienhospizkarenz (1132 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wünscht Herr Abgeordneter Dr. Pumberger, darüber mündlich zu berichten? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

10.05

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dass wir heute hier in diesem Hohen Haus über Familienhospizkarenz reden, verdanken wir einer österreich- und europaweiten Diskussion über aktive Sterbehilfe. Eine Initiative dieses Hohen Hauses war es, zu diesem Thema eine Parlamentarische Enquete zu machen und das bislang tabuisierte Thema "Sterben und welchen Weg wir in Österreich beschreiten wollen" dabei auch ausführlich zu behandeln.

Wir haben uns alle gemeinsam in einem Grundkonsens verstanden, dass wir in Österreich einen anderen Weg gehen wollen, nämlich den Weg, dass Menschen bei uns in Würde sterben können. Jedoch folgten seitens der Bundesregierung auf Grund dieses Grundkonsenses keine Impulse (Abg. Steibl : Weil ihr nicht wolltet!), es wurden keine Aktivitäten gesetzt, was uns als Sozialdemokratische Partei veranlasst hat, in diesem Hohen Haus einen Antrag einzubringen, der Impuls und Motor für Verhandlungen zu einem weiteren Vier-Parteien-Antrag war, und unser Antrag war letztendlich ausschlaggebend dafür, dass wir heute diese Materie behandeln können.

Meine Damen und Herren! Es gibt nur zwei wirklich markante Punkte im Leben eines Menschen, das ist der Start in dieses Leben, sprich die Geburt, und der Abschied aus diesem Leben, das Sterben. In Bezug auf die Geburt haben wir uns, meine Damen und Herren, schon lange dazu bekannt – auch in einem breiten gesellschaftlichen Konsens –, auf politischer Ebene entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen. Das beginnt bei der Mutterschaft, geht über Karenzregelungen bis zu Geldleistungen und letzten Endes auch zu einem Dienst- und Sachleistungsangebot. Auch wenn dieses Angebot noch ausbaufähig ist, haben wir uns dazu bekannt, gesellschaftliche Verantwortung dafür zu übernehmen, wenn ein Mensch ins Leben tritt.

Meine Damen und Herren! Nun haben wir uns auch darauf geeinigt, diese Verantwortung zu übernehmen, wenn es darum geht, einen Menschen aus diesem Leben zu begleiten. Ein Teil davon ist, dass man einen Rechtsanspruch hat, Zeit mit diesem Menschen zu verbringen, diesem Menschen Zeit zu widmen, mit diesem Menschen gemeinsam die letzten Tage, Wochen oder Monate zu verbringen.

Ich stehe nicht an – Herr Minister Haupt ist leider heute nicht da –, auch zu sagen, dass ich sehr wohl anerkenne, dass zwei wesentliche Forderungspunkte der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diese Vorlage aufgenommen worden sind, nämlich auf der einen Seite der Sozialversicherungsschutz und auf der anderen Seite ein gewisser Kündigungsschutz. Ich will das wirklich positiv hervorheben. (Abg. Dr. Pumberger: Warum stimmen Sie dann dagegen?) – Herr Kollege Pumberger! Zuhören, dann werden Sie es wissen!

Der erste Punkt, den wir noch abändern können, ist der Personenkreis, den es betrifft. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Sie selbst haben im Ausschuss noch einen


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