Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 39

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Der wichtige Artikel dieses Antrages, den Sie alle kennen, weil er auch im Ausschuss von uns eingebracht wurde, bezieht sich aber auf Artikel I Z 4, wo es darum geht, quasi eine Arbeitslosenleistung über den Familienlastenausgleichsfonds für Menschen, die diese Sterbekarenz beanspruchen, zu bezahlen.

In Abwandlung eines lateinischen Spruches würde ich Ihnen empfehlen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen: Nutzen Sie die Gelegenheit, nutzen Sie die Chance! Sie haben die einmalige Chance, hier ein Gesetz zu beschließen, das nicht nur zukunftsorientiert ist, sondern das vor allem durch Humanität geprägt ist; und das bedingt auch eine gewisse soziale Absicherung.

In diesem Sinne fordere ich Sie wirklich auf: Machen Sie keine Scheinverhandlungen, machen Sie nicht Scheintröstungen! Denken Sie daran, welch wesentliche und psychische Belastungen es für Menschen bedeutet, wenn sie einen nahen Angehörigen, einen lieben Menschen verlieren! Berauben Sie sich nicht selbst der Chance, ein wirklich zukunftsweisendes, ein humanes Gesetz zu machen, und stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Dr. Grünewald. )

10.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der erste Antrag – gemeinsam mit Öllinger –, den Frau Abgeordnete Silhavy eingebracht und verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht in Verhandlung.

Hinsichtlich des zweiten Antrags bitte ich Kollegin Silhavy, dann kurz zu mir zu kommen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

10.16

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Am 16. Mai dieses Jahres wurde in Belgien die Euthanasie beschlossen, die Tötung auf Verlangen unheilbarer Kranker und auch die Tötung auf Verlangen von psychisch Kranken. Wir brauchen kein Hartheim in Österreich, wir wollen diese Gesetzwerdung in Österreich mit aller Kraft verhindern. Daher bin ich sehr froh darüber, dass heute hier im Hohen Haus ein Weg gefunden und gegangen wird, der die Begleitung Sterbender bis in den Tod ermöglicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Am 26. April vorigen Jahres hat der niederländische Senat die Legalisierung der Euthanasie mit 46 zu 28 Stimmen angenommen. Wir haben darauf schnell reagiert und haben bereits einen Monat später, nämlich am 29. Mai, eine parlamentarische Enquete veranstaltet, bei der es darum ging, zu eruieren, wie das österreichische Parlament zur aktiven Sterbehilfe steht, ob wir den belgischen oder den niederländischen Weg gehen oder ob wir den österreichischen Weg gehen wollen, indem wir unsere sterbenden Mitmenschen – und das sind Lebende, wohlgemerkt! – auf dem Weg in den Tod begleiten und nicht den Weg in den Tod mit einer Euthanasie verkürzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Daher haben wir diesen Weg, den wir in Konsens mit der Präsidentin des Dachverbandes für Hospizwesen, mit Frau Mag. Teuschl, in Konsens mit DDr. Michael Landau, dem Direktor der Caritas Wien, und in Konsens mit Kardinal DDr. Franz König gefunden haben, beschritten und einen ersten wichtigen Punkt dieses Vier-Parteien-Entschließungsantrages umgesetzt, den wir damals einstimmig, Frau Kollegin Silhavy, beschlossen haben (Abg. Silhavy: Sonst wäre es ja kein Vier-Parteien-Antrag, Herr Kollege Pumberger!), dass wir das Sterben insoferne erleichtern, als wir den Angehörigen ermöglichen, die Sterbebegleitung aktiv mitzugehen. Diesen Weg beginnen wir heute mit dieser Gesetzeswerdung, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir wissen, dass 81 Prozent aller Todkranken zu Hause bei ihren Angehörigen sterben wollen, aber nicht einmal ein Drittel der Menschen zu Hause sterben kann. Wir haben also etwa 50 Prozent der Bevölkerung, die zu Hause sterben wollen, aber nicht können, weil es die Um


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