Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 66

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bestimmte Dinge im Krankenversicherungsbereich, im Pensionsversicherungsbereich abgesichert sind. Im Vergleich zu früher, als das nicht der Fall war, ist das ein eindeutiger Fortschritt.

Jetzt bin ich genau da, wo es um die Existenzabsicherung geht. Ich glaube, es ist richtig, diese Regelung so zu gestalten. Warum? – Würde das eine Art Anspruch sein, ein Karenzgeldanspruch, dann hätte man andere Dinge genauer regeln müssen, nämlich: Ich kann – das steht im Gesetz – die Begleitkarenz ausweiten auf Verwandte in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad hin. Es reicht die Erklärung des Arbeitnehmers für die Inanspruchnahme aus, man braucht kein ärztliches Attest, gar nichts in dieser Form. Die Sterbebegleitung ist auch im Ausland möglich – auch dort kann nichts überprüft werden. Und was noch erschwerend für die Betriebe hinzukommt, ist, dass auch mehrere Verwandte die Karenz in Anspruch nehmen können. Meine Damen und Herren! Wenn diese Verwandten alle in demselben Betrieb beschäftigt sind, dann ist das für diesen natürlich eine ausgesprochene Erschwernis. Daher halte ich die Vorgangsweise, wie sie hier beabsichtigt ist, für vollkommen richtig.

Es gibt für Härtefälle eine Absicherung, und es gibt vor allem die Evaluierung; ich sehe in der Evaluierung den großen Fortschritt überhaupt. Man muss erst einmal abwarten: Wie wird das Gesetz in der Auswirkung sein, wie stark wird es in Anspruch genommen? Gibt es, wie Herr Öllinger und auch andere angemerkt haben, eventuell noch Gruppen, die man einbeziehen muss? Wenn sich das bei der Evaluierung herausstellt, dann soll man das auch tun. Aber jetzt sollte man einmal davon ausgehen, dass ein Glas, das zur Hälfte gefüllt ist, nicht immer nur als halb leer zu sehen ist, sondern als Fortschritt gegenüber dem Status quo.

Aus diesem Grund ist es für mich absolut unverständlich, dass Sie dieses Gesetz nicht unterstützen, sondern nur die Negativpunkte oder die Verdreifachungspunkte herausgreifen. Ich halte es für eine sehr gute, eine beispielhafte Lösung, die wir hier gefunden haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

12.10

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es hätte in der Tat ein Jahrhundertgesetz werden können, wenn Sie, meine Damen und Herren, den gemeinsamen Weg nicht so kurz vor der Ziellinie verlassen hätten. Wir haben Ihnen, wenn Sie so wollen, als Motor dieses Vier-Parteien-Antrages ohnedies jene Instrumentarien in die Hände gelegt, die es Ihnen sehr leicht ermöglicht hätten, auch noch das Kernstück dieses Vier-Parteien-Antrages, nämlich die existentielle Absicherung, in das nunmehr vorliegende Gesetz einzuarbeiten.

Wir verkennen auch nicht, Herr Dr. Mitterlehner, dass natürlich Teilbereiche dieses Vier-Parteien-Antrages in das nunmehr vorliegende Gesetz eingeflossen sind – ich möchte nur erwähnen, dass natürlich die Karenzierung bis zu sechs Monaten ein großartiger Fortschritt ist; das steht durchaus fest, Herr Dr. Stummvoll –, aber ein wichtiger Bereich, nämlich die existentielle Absicherung, ist leider in diesem Gesetz nicht vorhanden.

Herr Dr. Pumberger hat sich in seiner Rede wieder einmal als Prophet betätigt – er ist eben ein schlechter Prophet – und total ignoriert – und deshalb sei hier nochmals darauf hingewiesen –, dass die Einarbeitung der existentiellen Absicherung, die wir Sozialdemokraten begehrt haben, erstens nicht unmoralisch ist und dass wir uns damit zweitens in bester Gesellschaft befinden, denn in einem offenen Brief des Katholischen Familienverbandes Österreichs ist auch noch einmal genau diese Problematik angesprochen worden. In diesem Brief wird klar festgestellt, dass ein wesentlicher Teil fehlt, nämlich die existentielle Absicherung, und dass im Speziellen die Frauen von dieser Problematik betroffen sein werden. Auch die Caritas, auch der Caritas-Direktor in Vorarlberg hat angeregt, dass wir diesen Schritt noch setzen sollten.

Frau Kollegin Steibl – ich weiß nicht, ob sie jetzt anwesend ist –, auch Sie haben am 13. Dezember vergangenen Jahres, als dieser Vier-Parteien-Antrag zur Diskussion gestellt


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