Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 203

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. Ich erteile es ihm hiemit.

20.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist vielleicht schwierig, nach diesen "Kränzchen", die da in den hinteren Reihen noch immer stattfinden, wieder zur Sachpolitik zurückzukehren, aber auch im folgenden Tagesordnungspunkt wird es bestimmt um die innere Sicherheit Österreichs gehen.

Meine Damen und Herren! Wir beraten über ein Gesetz, das ein Anpassungsgesetz sein soll. Es enthält durchaus positive Aspekte (Abg. Böhacker: Aber!), es gibt aber auch Anlass zu massiver Kritik.

Ich beginne mit dem Positiven: Wir Sozialdemokraten unterstützen die Änderung des Weingesetzes. Wir halten es für sinnvoll, hier einen "Districtus Austria Controllatus" – dass ich meine Lateinkenntnisse auch noch einmal brauchen kann! – zu schaffen. (Abg. Mag. Schweitzer: Was ist das?) Es soll darum gehen, eine Verkehrsbezeichnung für Qualitätsweine zu schaffen. Ich meine, dass dies eine Stärkung in der regionalen Zuordnung bringen wird und dass eine Symbiose aus Herkunft, Charakteristika, Leitsorten und Qualität erreicht wird. Wir sind der Ansicht, dass das ein kleiner Stein, aber immerhin doch ein Stein auf dem Weg zu einer Stärkung des ländlichen Raumes sein kann. Wir werden dem daher auch zustimmen.

Interessant ist aber folgendes kleine Detail: Es werden zum Beispiel die Kompetenzen von den Bezirkshauptmannschaften zu den Bundeskellereiinspektionen verlegt – eine langjährige Forderung der Sozialdemokratie, die hier erfüllt wird. Aber ein kleines "Schmankerl" ist es natürlich schon: Wie oft haben wir denn in letzter Zeit von den Regierungsfraktionen gehört, wie hervorragend die Bezirkshauptmannschaften seien, und es gehe nichts über die Bezirkshauptmannschaften? (Abg. Hornek: Vom Wein verstehen Sie nichts!)  – Hier geben Sie Kompetenzen, die bei den Bezirkshauptmannschaften schlicht und einfach fehl am Platz waren, ab, und zwar dorthin, wo sie auch hingehören.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Bei diesem Konglomerat entsteht eben schon auch der Eindruck, dass man versucht, Sachen, die nicht so schön sind, zu verpacken, damit sie vielleicht nicht so auffallen. Ich meine im Speziellen die Änderung, die Sie mit dem Pflanzenschutzmittelgesetz beabsichtigen, in die Sie unter Hinweisen auf notwendige Anpassungen und Ähnliches einen Teil hineinpacken, der keinesfalls unsere Zustimmung finden kann.

Worum geht es? – Es geht darum, dass hervorragende österreichische Standards, auf die wir so stolz waren und um deren Erhalt wir uns beim EU-Beitritt so sorgten, jetzt freiwillig nach unten gesenkt, freiwillig hinunternivelliert und freiwillig aufgegeben werden. Das wäre nicht notwendig, und ich kann es auch sachlich nicht wirklich nachvollziehen.

Was steht darin? – Ein Satz, der besagt, dass in einem EU-Mitgliedsland, das zwei Jahre hindurch in einer Verordnungsliste des Bundesministers genannt ist, nationale Prüfungen bei durchaus sensiblen Stoffen – bei Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden – nicht mehr notwendig sind.

Was könnte das bedeuten? – Dass ein in irgendeinem Land der Europäischen Union zugelassenes Pflanzenschutzmittel, das für die dortigen Bedingungen vielleicht durchaus geeignet ist, nach Österreich kommt. (Abg. Wittauer: Jetzt geht es um Deutschland!) Was machen die österreichischen Behörden? (Bundesminister Mag. Molterer: Es geht um Deutschland!)  – Sie über


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