Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 93

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

All diese Dinge sind aus meiner Sicht bei der Ausarbeitung zu berücksichtigen, und ich glaube, der Herr Staatssekretär hat, wie auch mehrfach angesprochen wurde, all diese Überlegungen im Ausschuss offensichtlich in der entsprechenden Form vertreten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass hier ein wichtiger Bereich angesprochen worden ist. Ich selbst als Bundesminister bin angesichts der vielen Schwierigkeiten, die in diesem Bereich auftreten – sei es durch die Legistik, durch die nicht adäquate Nachvollziehung etwa der entsprechenden Begutachtungsrichtlinien, sei es im Rahmen der täglichen Praxis –, mit der heutigen Situation nicht zufrieden. Ich nehme daher all diese Dinge ernst und hoffe, dass wir durch die Umsetzung der Richtlinien hier gemeinsam zu einem besseren System gelangen werden, das es nicht erforderlich macht, die Behinderten in Österreich zu irgendwelchen Zentralstellen zu schicken, sondern das es erlaubt, diese Begutachtungen möglichst nahe an ihrem Wohnort durchzuführen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Freigaßner. – Bitte.

14.05

Abgeordnete Evelyn Freigaßner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Über die Kompetenzen der Sozialdemokraten möchte ich gar nicht mehr sprechen. (Abg. Dr. Mertel: Das ist günstig! Da sind wir nicht böse!) Darüber lasse ich mich gar nicht mehr aus (Abg. Dr. Mertel: Nein, da sind wir nicht böse!), denn wir haben ja gesehen: In den letzten 30 Jahren ist nichts Gescheites passiert. – Wir machen es jedenfalls besser! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu Frau Haidlmayr muss ich Folgendes sagen: Frau Haidlmayr! Sie haben heute hier bewusst die Unwahrheit gesagt. (Abg. Öllinger: Oh!) Ja, das muss ich Ihnen leider wirklich sagen! Sie haben gesagt, die Begutachter, die 450 ausgesuchten Sachverständigen, die 15 000 Begutachtungen im Jahr durchführen, würden nicht geschult. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. )

Das stimmt überhaupt nicht! Herr Staatssekretär Waneck hat gesagt, sie werden bereits geschult, und er hat auch Folgendes gesagt: Die Einschulung der Ärzte – so habe ich es wortwörtlich aufgeschrieben – durch das Bundessozialamt ist gegeben. – Da gibt es also eine spezielle Einschulung für diese Ärzte, und vor allem werden zusätzlich auch noch Kinderärzte und Psychologen beigezogen! Das muss ich Ihnen sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Wie lange dauert denn die Schulung? – Abg. Weinmeier: Ausreichend! – Abg. Öllinger: Wissen Sie, wie lange diese Schulung dauert? – Abg. Weinmeier: Ausreichend! – Abg. Haidlmayr: ... einen geschulten Arzt mit einem Facharzt!)

Die Schulung ist durchaus ausreichend. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Da gibt es bis dato überhaupt keine Probleme. (Abg. Dr. Mertel: Eingesagt! Eingesagt!) Und sollte es sich als anders erweisen, so wird sie sich verlängern. Auch das hat Herr Waneck zum Ausdruck gebracht. (Abg. Haidlmayr: ... nicht einen geschulten Arzt mit einem Facharzt ...!)

Es ist ein großer Vorteil, wenn die Behinderten oder die Kranken nicht zu den einzelnen Fachärzten fahren müssen, sondern in der Nähe, an ihrem eigenen Wohnort untersucht werden können. Ich muss Ihnen auch sagen, dass es auch Möglichkeiten des Einspruchs gibt, mit dem der unabhängige Finanzsenat befasst wird, der auch weitere Gutachten einholen lässt und dann entscheidet. Ich weiß nicht, wo Sie da die Probleme sehen! – Ich sehe keine. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. )

Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen, wie ich es auch vorher schon gesagt habe und wie es auch der Herr Minister gesagt hat: Die Richtlinien werden ausgearbeitet. Jeder kann um Familienhospizkarenz ansuchen. (Abg. Haidlmayr: Sie haben nicht verstanden, worum es geht! Das ist Ihr Problem!) Sie können heute noch gar nicht wissen, ob überhaupt irgendjemand von dieser Familienhospizkarenz ausgeschlossen sein wird, und Sie können heute auch noch gar nicht wissen, ob Sie aus dem Familienlastenausgleichsfonds Härtezulagen beziehungsweise


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite