Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 95

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Ich denke, diese Vorgangsweise ist akzeptierbar, sie ist sicherlich in Ordnung. Die geschätzten 15 000 Untersuchungen im Jahr werden wahrscheinlich überwiegend vor Ort durch die bestellten Amtssachverständigen erfolgen, und es gibt aus meiner Sicht kein Misstrauen, dass das nicht in der vorgesehenen Art und Weise über die Bühne gehen könnte, dass das nicht ordentlich organisiert würde. Für den Fall, dass wir erkennen, dass das eine oder andere Problem auftritt, kann man ja darüber reden. – Hiezu also eine positive Botschaft.

Im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz möchte ich noch einmal daran erinnern, dass der Entfall des Arbeitsentgeltes in manchen Fällen zu erheblichen Belastungen führen wird, dass in der bisherigen Diskussion leider keinerlei Art einer Entgeltfortzahlung oder Unterstützung durchsetzbar gewesen ist und dass der Härtefonds zwar helfen kann, aber dass dazu eigentlich auch ein Rechtsanspruch notwendig wäre. Deshalb haben wir auch unseren Abänderungsantrag eingebracht.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin sicher, wir werden in absehbarer Zeit die Diskussion über diesen Härteausgleich, über eine Unterstützung oder Entgeltfortzahlung wieder aufnehmen, und ich möchte schon jetzt einen Vorschlag in die Diskussion einbringen.

Wir haben eine ähnliche Situation, wenn es in schwierigen wirtschaftlichen Situationen, nämlich bei Kurzarbeit in den Betrieben, zu einem Ausfall von Arbeitsstunden kommt. Da werden Ausfallstunden der Wirtschaft und den Arbeitnehmern durch Unterstützungen abgegolten. Ich denke, bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz ist die Situation eine ähnliche: Da fallen Ausfallstunden aus familiären Gründen an, und deshalb könnte man vielleicht das Modell der Kurzarbeitsunterstützung auch in diesem Fall zur Diskussion stellen. Ich möchte das hiermit als Lösungsvorschlag oder als mögliche Lösungsvariante in die Diskussion einbringen.

Das Familienhospizkarenzgesetz ist ein gutes Gesetz, aber leider noch kein vollständiges Werk, da eben die Existenzsicherung für jene, die Sterbebegleitung leisten, nicht vorgesehen wurde.

Sehr verehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Haller von der Freiheitlichen Partei, nämlich eine Antwort auf ihre Aufforderung an die SPÖ, dafür zu sorgen, dass bei der Post nicht gestreikt wird.

Sehr verehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen! Wenn Sie eine Politik machen, die Streikgründe setzt, die Streiks rechtfertigt, dann wird gestreikt werden! (Abg. Haller: Wer hat denn die Basis für den Streik gelegt?) Also machen Sie eine Politik, mit der Sie keine Streikgründe setzen, dann wird auch nicht gestreikt! So einfach ist das im Leben, Frau Haller! (Beifall bei der SPÖ.)

Setzen Sie mit Ihrer Politik keine Gründe, dann wird nicht gestreikt, und dann brauchen Sie die Sozialdemokraten nicht aufzufordern, hier in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen. (Abg. Haller: Wir können nicht alles reparieren, was ihr falsch gemacht habt! Wir können nicht in zwei Jahren alles reparieren!)

Die SPÖ – nehmen Sie das zur Kenntnis! – wird nie einen Streik von Arbeitnehmern, der vom ÖGB unterstützt wird, verhindern. So einfach und klar ist die Antwort, die Sie, glaube ich, verdient haben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Knerzl. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sieht vor, dass es wieder viele Erleichterungen für behinderte Kinder zur Erlangung erhöhter Familienbeihilfen geben wird. Auch dieses Beispiel zeigt einmal mehr: Freiheitliche Familienpolitik steht in jeder Hinsicht europaweit führend, vorbildlich da! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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