Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 195

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Ich darf mich beim Wirtschaftsministerium für die Unterstützung bedanken, darf aber auch sagen, dass das Finanzministerium dieser Regelung wohlwollend zugestimmt hat, und möchte Sie ersuchen, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. – Bitte.

20.30

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Es wurde im Laufe der Debatte mehrmals das Wort "Jahrhundertwerk" in Bezug auf diese Novellierung erwähnt. Ich meine, allein auf Grund des Umfangs – vergleichen Sie die alte und die neue Gewerbeordnung! – kann man ermessen, wie viele Liberalisierungsschritte hier von der Bundesregierung eingeleitet wurden, und zwar wichtige und notwendige Liberalisierungsschritte.

Ich denke, wenn man dieses Jahrhundertwerk betrachtet, muss man auch bedenken, wie viele Jahre und Jahrzehnte die einzelnen Berufe festgeschrieben existieren. Gerade das ist der Punkt, den es zu verändern galt. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn man die vielen Unternehmer und jene, die Unternehmer werden wollten und es nicht konnten, weil verschiedene – oft kleine – Zugangsvoraussetzungen fehlten, berücksichtigt.

Herr Abgeordneter Mag. Gaßner hat in seinem Redebeitrag erwähnt, dass es nicht mehr möglich ist, in einem Tag ein Gewerbe anzumelden, und hat das Beispiel eines Bauwerks gebracht – was alles bei der Gemeinde einzureichen ist: Kanalanschluss und so weiter. Herr Kollege! Ich denke, es gilt, sehr stark zu unterscheiden, ob es sich um ein Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren, ein Bauwerk oder eine Gewerbeanmeldung handelt, die in Zukunft doch sehr wohl rasch möglich sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es galt also, die verschiedenen Interessen und Notwendigkeiten abzuwägen. Wenn man den Umfang der Notwendigkeiten für die einzelnen Berufe betrachtet, dann sieht man meiner Meinung nach, dass das bei dieser Novellierung sehr gut geglückt ist. Auf der einen Seite stehen die Konsumentenschutz-Notwendigkeiten, die Herr Mag. Maier angesprochen hat. Wollen Sie einen Installateur, einen Gas-Installateur, ins Haus lassen, ohne zu wissen, dass er eine entsprechende Prüfung und Befähigung hat? – Nein, sicherlich nicht.

Auf der anderen Seite war es aber auch notwendig, dem Willen der Unternehmensneugründer Rechnung zu tragen und schließlich auch noch die öffentliche Sicherheit, die für uns alle wichtig ist, zu bedenken.

Sicherlich gibt es Berufsgruppen, die von dem, was in ihrem Bereich festgeschrieben ist, nur ungern abrücken. Um mit den Worten von Bruno Kreisky zu sprechen: Keiner lässt sich gerne etwas wegnehmen. Es ist daher sicherlich kein einfaches Unterfangen, eine entsprechende Liberalisierung in allen Berufsbereichen durchzuführen.

Es wundert mich aber – und ich würde Sie von der SPÖ daher vielleicht doch bitten, Ihren Entschluss noch einmal zu überdenken –, dass es auch in der Wirtschaftskammer Ihre Vertreter des Freien Wirtschaftsverbandes waren – wie auch die der Grünen in der Wirtschaftskammer –, die eine weitere Gegenüberstellung der EU-Berufe mit Österreich gefordert haben. Ich bitte Sie auch, einen Blick in die Anlage 2 der Beilagen zu werfen, wo auch der Herr Minister ganz eindeutig gebeten wird, eine Gegenüberstellung der technischen Berufe, der Planungsberufe, wie sie derzeit in der EU gegeben sind, durchzuführen. – Auch das wurde von Ihnen gefordert, und ich bitte Sie daher, das auch mitzutragen.

Es ist dies also ein weiterer Punkt der Erfüllung des Regierungsprogramms – ein wichtiger Punkt, der viele Neugründungen von Unternehmen ermöglichen wird.

Ich möchte abschließend den Beamten des Wirtschaftsministeriums danken und insbesondere natürlich Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihnen, Frau Staatssekretärin, dafür, dass es möglich war, dieses Werk jetzt einmal zu beginnen. Für mich ist es ein Jahrtausendwerk, und ich sehe


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